18.08.2023

Machtkampf: New York Times will OpenAI wegen ChatGPT klagen

Die US-Tageszeitung "New York Times" will verhindern, dass ihre Inhalte unerlaubt als Trainingsdaten von KI-System genutzt werden. Laut Berichten erwägt das Medienhaus nun, die ChatGPT-Mutter OpenAI zu verklagen.
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Foto: Unsplash/Jakayla Toney
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Zwischen der US-Zeitung „New York Times“ und dem Unternehmen hinter ChatGPT, OpenAI, scheint es Streit zu geben. Erst kürzlich hat die Times ihre Nutzungsbedingungen geändert. “Die Entwicklung von Softwareprogrammen, etwa das Training eines Systems für maschinelles Lernen oder künstliche Intelligenz (KI),” sei nicht umfasst von der “nicht-kommerziellen Nutzung der Inhalte“, heißt es explizit in den Bestimmungen, die seit dem 03. August 2023 online sind. Die aktuellen Regelungen legen auch fest, dass “Data-Mining” und “Data-Scraping” ohne schriftliche Zustimmung des US-Mediums nicht gestattet sind. Egal, ob dafür automatisierte Tools wie Website-Crawler oder andere manuelle oder automatische Werkzeuge verwendet werden. Neben den Texten werden auch andere Inhalte, wie Illustrationen, Audio- oder Videoclips, Daten und das “Look and Feel” geschützt.

Nun soll die renommierte Tageszeitung zum Schutz ihres Contents den nächsten Schritt planen und den ChatGPT-Mutterkonzern verklagen wollen. Das berichtet der US-Hörfunksender NPR und beruft sich dabei auf zwei anonyme Quellen. Demnach würden New York Times-Anwälte aktuell eine Klage gegen OpenAI zum Schutz des geistigen Eigentums der Zeitung prüfen.

Angst vor direkter Konkurrenz

Konkret geht es um mögliche Urheberrechtsverstöße. Sollte es tatsächlich zu einem Verfahren kommen, wäre dies die bisher größte rechtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem Schutz des Urheberrechts und generativer KI, schreibt NPR. Die Hauptsorge der Zeitung soll sein, dass sich der Chatbot ChatGPT quasi zu einem direkten Konkurrenten entwickeln könnte. Diese Möglichkeit könnte eintreten, wenn die von GPT erstellten Texte auf der New York Times-Berichterstattung beruhen.

Zur Datenaquise durchsuchen “large language models” wie ChatGPT große Teile des Internets und sammeln Informationen. Die Datenauswertung erfolge dabei ohne Erlaubnis. Ob das Abgreifen dieses riesigen Datenbestands legal ist, bleibt die Frage, die letztendlich juristisch zu klären sein wird. Interessant ist, das die Zeitung zwar die Nutzung ihrer Inhalte für das KI-Training untersagt hat, technisch jedoch keine Änderungen vorgenommen haben soll. Wie das US-Magazin “The Verge” berichtet, sollen an der Datei, die Suchmaschinen-Crawler darüber informiert, auf welche URLs sie zugegriffen können, keine Neuerungen vorgenommen worden sein.

Bis zu 150.000 Dollar Strafe

Sollte sich herausstellen, dass OpenAI beim Auswerten der Daten Urheberrechte verletzt hat, könnten hohe Strafen fällig werden. Berichtet wird von Geldstrafen in Höhe von bis zu 150.000 Euro. Als ultima ratio sehe das Gesetz darüber hinaus vor, dass die rechtsverletzenden Artikel nach Abschluss des Verfahrens vernichtet werden. Konkret sollen Gerichte OpenAI also anweisen können, den Datensatz von ChatGPT zu zerstören und fortan nur noch Daten zu verwenden, zu deren Verwendung es berechtigt ist.

Allerdings ist OpenAI nicht das einzige KI-Unternehmen, das wegen seiner Anwendungen geklagt wird. Auch die Firma Stability AI, die den Bildgenerator Stable Diffusion vertreibt, befindet sich aktuell in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der Bilderagentur Getty Images. Stability AI wird vorgeworfen ohne Genehmigung ein KI-Modell auf mehr als zwölf Millionen Getty-Fotos trainiert zu haben.

Klage als strategische Erwägung?

Abgesehen von den rechtlichen Folgen für OpenAI wird gemutmaßt, dass die New York Times aus strategischen Erwägungen klagen könnte. Erst im Februar hat das Medienunternehmen einen 100-Millionen-Dollar-Deal mit Google geschlossen, der der Suchmaschine erlaubt, in den nächsten drei Jahren Times-Inhalte auf Google-Plattformen zu veröffentlichen. Beide Unternehmen wollen nun gemeinsam an Tools arbeiten, heißt es von der Tageszeitung. Ähnliche Gespräche soll es auch mit OpenAI geben, die Verhandlungen aber derzeit stocken. Es ist also möglich, dass die Änderungen der Servicebedingungen sowie die Berichte über eine mögliche Klage ein strategischer Move Richtung OpenAI und Microsoft sind, um den Druck zu erhöhen.

Schlüsselfrage: Findet “fair use” Anwendung?

Expert:innen gehen davon aus, dass sich OpenAI in Verfahren auf die so genannte “Fair-Use-Doktrin” berufen könnte. Diese erlaubt die Nutzung eines Werks ohne Genehmigung in bestimmten Fällen. Darunter fallen etwa Lehre, Forschung sowie Medienberichterstattung. In einem Präzedenzfall im Jahr 2015 urteilte ein Gericht etwa, dass die Google-Books-Bibliothek und ihre unzähligen eingescannten Bücher unter “fair use” fallen und somit zulässig sind. In der Begründung hieß es, dass Googles digitale Bibliothek nicht mit den Originalwerken konkurriere. Eben diese Konkurrenz-Beziehung unterstellen “New York Times”-Anwälte nun OpenAI.

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Plasmateria, Angels United
(c) Plasmateria - Bernhard Kohlhauser und Martin Jaros von Plasmateria.

Die Investmentgruppe Angels United von Karl Büche, Markus Ertler, Niki Futter, Hermann Futter und Michael Edtmayer hat einen mittleren sechsstelligen Euro-Betrag in das Wiener Startup Plasmateria investiert. Das Investment der Business Angels wird von aws Start-up Invest gehebelt.

Plasmateria: Alternative für bisherige Verfahren

Plasmateria wurde von Bernhard Kohlhauser und Martin Jaros gegründet und hat etwas geschafft, was man in der Branche nicht für möglich gehalten hat. Das Startup fokussiert auf eine Entwicklung innerhalb der PVD (Physical Vapor Deposition)-Technologie. Finanziert mit Unterstützung von aws Preseed sowie aws Seedfinancing konnten die Founder beweisen, dass auch Bauteil-Innenflächen bis zu einem Durchmesser von nur vier Millimetern mit PVD beschichtet werden können.

Konkret entwickelt Plasmateria neuartige Beschichtungstechnologien für Innenflächen als eine umweltfreundliche Alternative zu bisherigen Verfahren, welche größtenteils durch das Verbot von hexavalentem Chrom durch die EU betroffen sind.

Die Oberflächentechnologie der Wiener biete dementsprechend nicht nur eine grüne Alternative zur galvanischen Verchromung von Innenflächen, sondern könne auch die Lebensdauer von Bauteilen durch moderne keramische Beschichtungen verbessern. Klassische Verchromungsprozesse sind umweltgefährdend und dürfen in der EU nur mit Ausnahmegenehmigungen weiter eingesetzt werden. Plasmateria setzt daher auf ihr Plasma-basiertes PVD-Verfahren, das in der Lage ist, vergleichbare Chrombeschichtungen gänzlich ohne die Verwendung von problematischen Chemikalien abzuscheiden, wie es heißt.

“Game Changer”

“Plasmateria ist ein echter Game-Changer in der Beschichtungsindustrie”, sagt Karl Büche, der bei diesem Investment den Lead der Angels United innehat. “In den letzten Jahrzehnten war hier technologischer Stillstand. Es gab weder grundlegende Innovation bei den Verfahren noch merkliche Bewegungen bei den Anbietern und in der gesamten Struktur dieser Industrie. Das Gründerteam besteht aus ausgewiesenen Experten, die viel Erfahrung in der Industrie gesammelt haben und motiviert sind, ihr Wissen für eine nachhaltigere Zukunft einzusetzen. Das Timing von Plasmateria ist, nicht zuletzt durch das EU-Verbot bestehender Verfahren, hervorragend.”

Plasmateria
(c) patrickmuennich.com – (vl.l.n.r.) Karl Büche, Business Angel & Co-Founder Angels United, Hermann Futter, Geschäftsführer Compass Gruppe & Co-Founder Angels United, Niki Futter, Business Angel & Co-Founder Angels United, Markus Ertler, Business Angel & Co-Founder Angels United, Michael Edtymayer, Geschäftsführer und Co-Founder Angels United und Alexandra Ruzsa, Geschäftsführende Gesellschafterin der Compass Gruppe.

Die Beschichtungstechnologien von Plasmateria zielen, wie betont wird, nicht darauf ab, Marktteilnehmer zu verdrängen, sondern neue Anwendungsgebiete zu eröffnen. Besonders spannend sei vor allem der Einsatz der IDC-Technologie im Bereich der wasserstoffbasierten Energie- und Mobilitätslösungen. Hier könnten keramische Beschichtungen dazu beitragen, Leitungen und andere Innenflächen mit Diffusionsbarrieren zu versiegeln, um Materialversprödung und den Verlust von Wasserstoff zu minimieren.

Zu den potenziellen Anwendungsbereichen der neuen Beschichtungsverfahren gehören unter anderem Formwerkzeuge, Extruder, Stoßdämpfer, Aktuatoren, Gleit- oder Wälzlager und Wärmetauscher. Durch den Einsatz der IDC-Technologie können auch Bauteile beschichtet werden, die bislang nicht für solche Verfahren geeignet waren.

Plasmateria mit dreiphasigem Markteintritt

Das Startup plant seinen gestaffelten Markteintritt in drei Phasen. In der ersten Phase wird eine umweltfreundliche Alternative zur Chrombeschichtung angeboten, die bis hinunter auf fünf Millimeter Innendurchmesser angewendet werden kann. In weiteren Schritten sollen keramische Beschichtungen sowie spezielle Lösungen wie Wasserstoffdiffusions-Barrieren und Schichten für größere Bauteile folgen.

“Mit Angels United holen wir uns ein Team aus erfahrenen Unternehmern mit exzellentem Netzwerk und viel Erfahrung beim Company Building ins Boot”, sagt Co-Founder Kohlhauser. “Zusammen werden wir mit Plasmateria ein Unternehmen bauen, welches für frischen Wind in der Beschichtungsindustrie sorgen wird. Wir haben ehrgeizige Pläne für nachhaltige Oberflächentechniken – auch über die Innenbeschichtungen hinaus.”

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