27.05.2022

Lumobag: Ö-Startup will mit Einzel-Maßnahme Klimawandel abstoppen

Das Lumobag-System nutzt reflektierende Sandsäcke mit dem Ziel, die globale Klimaerwärmung vorübergehend zu kompensieren.
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Lumobag: So könnten die Lumobags in der Wüste verlegt werden
So könnten die Lumobags in der Wüste verlegt werden | (c) Lumobag

Irgendwann hat es fast jede:r einmal im Physik-Unterricht gelernt: Je reflektierender eine Oberfläche ist, desto weniger Wärme nimmt sie auf, wenn sie vom Sonnenlicht angestrahlt wird. Dieses simple Grundprinzip will sich nun ein heimisches Startup rund um den tschechisch-österreichischen Physiker Radko Pavlovec und die Grazer Ex-Politikerin und Naturschützerin Andrea Pavlovec-Meixner zunutze machen, um quasi im Alleingang den Klimawandel vorübergehend zu unterbrechen. Mit dem Lumobag-System will man große Wüstenflächen mit reflektierenden Sandsäcken bedecken, die Sonnenstrahlung ins All zurückreflektieren und damit den globalen Wärmeeintrag signifikant verringern sollen. Vorgestellt wurde das Konzept nun beim interdisziplinären Workshop „Science Moonshot 2022“ in München, der vom oberösterreichischen Unternehmen Moonpunks konzipiert und veranstaltet wurde.

Fläche halb so groß wie Österreich soll bis 2031 belegt werden

Der Plan ist durchaus ambitioniert. Laut den Berechnungen von Pavlovec wäre bei den weltweit aktuell prognostizierten CO2-Ausstoß eine jährlich mit LumoBags ausgestattete Fläche etwa halb so groß wie jene von Österreich (40.000 – 45.000 Quadratkilometer) notwendig, um die Temperatur auf dem derzeitigen Niveau zu stabilisieren. Das will das Team bis zum Jahr 2031 bewerkstelligen. Die Klimaerwärmung wäre damit vorübergehend aufgehalten und das 1,5-Grad-Ziel aus dem Pariser Abkommen könne erreicht werden, so die These. Doch Pavlovec betont gegenüber der Nachrichtenagentur APA: „Es ist eine reine Notmaßnahme. Wir können das auch nicht ewig machen“. Das Projekt sei keinesfalls ein Ersatz für die Dekarbonisierung der Erdatmosphäre.

Das Team beim Science Moonshot in München | (c) Moonpunks
Das Team beim Science Moonshot in München | (c) Moonpunks

Bei Science Moonshot in München wurde dazu mit Unterstützung von 45 Expert:innen, darunter etwa auch Physiker Werner Gruber, unter anderem ein Geschäftsmodell entwickelt, mit dem das Projekt finanziert werden soll. Konkret will man neben Crowdfunding und Förderungen vor allem CO2-Zertifikatshandel und ein Franchisemodell nutzen. Der Preis für ein Lumobag soll fünf Euro betragen. Bei einer Belegung der geplanten Flächen würde das eine jährliche Gesamtsumme in dreistelliger Milliardenhöhe bedeuten. Die Produktion sei mit bestehenden Strukturen möglich, heißt es vom Startup.

Lumobag-Testfläche soll noch heuer kommen

Noch heuer will man eine 16 Quadratkilometer große Testfläche – voraussichtlich in Spanien – belegen – die Standortverhandlungen liefen aktuell noch, heißt es vom Team. Diese Fläche soll laut Pavlovec den CO2-Ausstoß eines 2.500-Megawatt-Kohlekraftwerks kompensieren. Das will man dann mit Satellitendaten nachweisen und damit letztlich Unternehmen und Staaten von dem Konzept überzeugen. Konkret werden die Sahara und Australien als Zielgebiete genannt.

Bei der Entwicklung des Konzepts will das Team an alle relevanten Aspekte gedacht haben, etwa die Widerstandsfähigkeit der Lumobags gegen die Witterung, die Wartung und die Belegung komplexer Flächen. Auch auf die Erhaltung der Biodiversität in den betroffenen Gebieten habe man Rücksicht genommen. Dazu Andrea Pavlovec-Meixner gegenüber der APA: „Zentrale Wüstengebiete sind sehr ähnlich strukturiert. Wenn eine Spezies auf einer so gleichförmigen Fläche lebt, lebt sie auch anderswo in der Wüste. Wir können davon ausgehen, dass für sämtliche dort vorkommende Spezies ausreichend Platz zum Ausweichen vorhanden ist“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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