10.03.2022

Tesla-Konkurrent zahlte 30 Mio. Dollar, damit Chef-Anwalt überläuft

Alan Prescott war Generalanwalt bei Tesla. Seit vergangenem Jahr ist er Chief Legal Officer beim Autonomous Driving-Unternehmen Luminar. Dahinter steht ein spektakulärer Abwerbe-Deal.
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Luminar warb Chef-Anwalt von Tesla ab
Das Tesla-Werk in Fremont, Kalifornien | (c) Sundry Photography

Das US-Unternehmen Luminar setzt in seiner Technologie für autonomes Fahren auf „LiDAR“ (Light Detection and Ranging) zur Erfassung der Umgebung. Es ist eine Methode, die Tesla-Chef Elon Musk wiederholt öffentlich herunterspielte, bevor sein Unternehmen sie vergangenes Jahr dann doch in Tests nutzte – und zwar mit Bauteilen von Luminar. Ebenfalls 2021 wechselte Teslas Chef-Anwalt Alan Prescott zu eben jenem Unternehmen und wurde dort Chief Legal Officer. Wie Bloomberg berichtet, floss dabei eine große Summe Geld an den Juristen.

Betrag steht in Bericht an die Börsenaufsicht

Bekannt wurde das, weil Luminar es in einer finanziellen Aufstellung in einem Bericht an die US-Börsenaufsicht SEC vermerkte. Das Tech-Unternehmen, das vom erst 27-jährigen Milliardär Austin Russell gegründet wurde und geführt wird, ging nämlich 2020 via SPAC an die Börse. Eine zentrale Rolle spielte dabei Peter Thiel, der neue Chef des österreichischen Ex-Bundeskanzlers Sebastian Kurz. Thiel ist nach wie vor einer der größten Anteilseigner des Scaleups, das mit Auto-Konzernen wie Mercedes und Volvo an deren Autonomous Driving-Plänen arbeitet.

Von Ford über Uber und Tesla zu Luminar

Konkret waren beim Alan Prescott-Abwerbe-Deal fast 30 Millionen US-Dollar im Spiel. Rund 29,5 Millionen US-Dollar soll er im Laufe der kommenden sechs Jahre in Form von Aktienzuteilungen bekommen. Etwas mehr als 200.000 US-Dollar gab es gleich bar auf die Hand. Das Jahresgehalt des Juristen beträgt laut dem Bericht an die SEC 300.000 US-Dollar zuzüglich weiterer 50.000 US-Dollar Bonus. Bevor Prescott bei Tesla war, arbeitete er bei Uber, wohin er nach etwa zehn Jahren als Inhouse-Anwalt bei Ford gewechselt war.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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