05.05.2021

Luke Roberts akzeptiert Kryptowährungen

Das im Jahr 2014 gegründete Lampen-Startup Luke Roberts rund um Robert Kopka und Lukas Pilat reagiert auf die steigende Bedeutung von Kryptowährungen und ermöglicht in seinem Online-Shop die Bezahlung via Bitcoins, Ethereum und Co. Im Rahmen der "Bitcoin Tage" von 5. bis 9. Mai 2021 wird es zudem spezielle Angebote geben.
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Luke Roberts Floor Lamp
© Luke Roberts

Der Hersteller der in Wien Floridsdorf gefertigten smarten Leuchten, die dank patentierter Lichtlenktechnik je nach Wunsch unterschiedliche Lichtstimmungen in einem Raum erzeugen können, springt auf den Kryptowährungs-Hype auf und will sich an der Etablierung von Digitalwährungen beteiligen. Neben Euro akzeptiert Luke Roberts nun testweise auch Bitcoins, Ethereum und andere Kryptowährungen als Alternative zu Kreditkarte und Sofort Überweisung. Nach einigen Wochen wird evaluiert, ob das Experiment fortgeführt wird, oder nicht.

Berührungsängste abbauen

Um die Aufmerksamkeit für das neue Angebot zu steigern, rühren die beiden Gründer auch kräftig die Werbetrommel. Während der von 5. bis 9. Mai 2021 ausgerufenen „Bitcoin Tage“ gibt es für alle Kunden, unabhängig von der Zahlungsart, 15 Prozent Rabatt, wenn der Bitcoin Kurs in den letzten 24 Stunden gestiegen ist. “Mit dieser Aktion wollen wir dazu beitragen, dass sich noch mehr Menschen mit Kryptowährungen auseinandersetzen und so auch Berührungsängste abgebaut werden” erklärt Kopka. Derzeit werden Kryptowährungen angenommen, aber vorerst nicht in Euro konvertiert. “Je nachdem wie hoch die Krypto-Bestände zu den Cash-Beständen werden, muss das Risiko neu bewertet werden” so Kopka weiter. Bei der technischen Abwicklung der Zahlungen im Online-Shop setzt man auf die Expertise der Plattform Coinbase, die vor wenigen Wochen mit ihrem erfolgreichen Börsengang für Schlagzeilen gesorgt hat.

Die beiden Luke Roberts-Gründer Lukas Pilat und Robert Kopka bei ihrem damaligen Auftritt bei 2M2M © Gerry Frank

Luke Roberts verkauft seine Leuchten an B2C und B2B-Kunden in Europa und den USA. Der Firmensitz befindet sich in Wien.

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Neugründung
(c) Scott Graham via Unsplash

Insgesamt 39.978 Neugründungen gab es in Österreich laut Wirtschaftskammer (WKÖ) im Jahr 2025 – eine weitere Steigerung, nachdem es bereits 2024 ein Allzeithoch gegeben hatte, wie brutkasten zu Jahresbeginn berichtete. Nun gab die WKÖ neue Zahlen und eine begleitende Umfrage für das erste Halbjahr 2026 heraus – und der Aufwärtstrend setzt sich darin deutlich fort.

82,6 Prozent Einzelunternehmen

21.718 Neugründungen (ohne Personenbetreuung) gab es demnach in den ersten sechs Monaten des Jahres – ein Plus von 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und damit neuerlich ein Rekord. Startups machen freilich nur einen kleinen Bruchteil davon aus – konkrete Zahlen gibt es dazu nicht. Aber so viel: 82,6 Prozent der Gründungen erfolgten als Einzelunternehmen, davon 42,5 Prozent von Frauen. 41,1 Prozent aller Gründer:innen starten zudem zunächst nebenberuflich.

Stärkste Zuwächse bei jungen Altersgruppen

Die stärksten Zuwächse gebe es dabei bei den unter 20-Jährigen sowie bei den 20- bis 30-Jährigen, heißt es von der WKÖ. Das Durchschnittsalter der Gründer:innen liegt laut Erhebung bei 36,6 Jahren. Die wichtigsten Sparten bei den Neugründungen im ersten Halbjahr waren Gewerbe und Handwerk (37,8 Prozent), Information und Consulting (23,4 Prozent) sowie Handel (22,9 Prozent).

Eigenverantwortung und Flexibilität als größte Motive

Auch die Gründe fürs Gründen wurden in der Motivumfrage des WKÖ-Gründerservice erhoben: 67,9 Prozent der Befragten möchten demnach lieber ihre eigene Chefin oder ihr eigener Chef sein. 67,6 Prozent wollen ihre Zeit flexibler gestalten, 62,3 Prozent wollen mehr Verantwortung übernehmen.

Drei politische Forderungen

Gleichzeitig fragte die WKÖ auch nach den Wünschen der neuen Gründer:innen. Ein klares Ergebnis: 78,1 Prozent wünschen sich einen zentralen digitalen One-Stop-Shop für Gründungen. Diesen fordert auch die Wirtschaftskammer von der Politik. Sie erneuert außerdem die Forderungen nach dem Beteiligungsfreibetrag und nach mehr Flexibiliät bei der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige im Opting-in-Modell.

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