04.11.2019

Ludwig: „Für Startups müssen wir europäische Städtenetzwerke schaffen“

Von Montag bis Dienstag finden am Erste Bank Campus in Wien die Digital Days 2019 statt, die von Urban Innovation Vienna und DigitalCity.Wien veranstaltet werden. Im Rahmen der Veranstaltung wird der Frage nachgegangen, wie Wien zur Digitalisierungshauptstadt Europas aufsteigen kann.
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Digital Days
Der Wiener Bürgermeister im Brutkasten-Talk

Wie kann Wien zur Digitalisierungshauptstadt Europas werden? Diese Frage wird derzeit bei den Digital Days 2019 in Wien behandelt, die am Montag und Dienstag am Erste Bank Campus in Wien stattfinden. Zahlreiche Experten aus dem In- und Ausland behandeln zwei Tage lang aktuelle gesellschafts- und wirtschaftspolitische Fragestellungen rund um das Thema Digitalisierung und Smart City.

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Eröffnung durch Ludwig und Precht

Am Montagvormittag fand die feierliche Eröffnung der Digital Days 2019 durch den Wiener Bürgermeister Michael Ludwig und den deutschen Philosophen Richard David Precht statt.

In seiner Eröffnungsrede verwies Ludwig auf die Digitale Agenda 2025, die Ende September 2019 im Wiener Gemeinderat beschlossen wurde. Sie koordiniert die zahlreichen Digitalisierungsprojekte der Stadt Wien und soll die Grundlage dafür bilden, dass sich Wien in den nächsten Jahren zur Digitalisierungshauptstadt entwickelt.

Ludwig im brutkasten-Talk

Im Brutkasten-Talk erläutert Ludwig, dass die passenden Rahmenbedingungen für die Digitalisierungshauptstadt bereits gesetzt sind. In diesem Zusammenhang verwies er auf rund 5700 in Wien ansässige Unternehmen, die sich intensiv mit der Digitalisierung beschäftigen. Weiters führte er an, dass Wien nicht nur die Stadt mit der höhsten Lebensqualität sei, sondern auch den weltweiten „Smart City Strategy Index“ der global agierenden Unternehmensberatung Roland Berger anführt. Wien wurde im Frühling diesen Jahres mit seiner Smart-City-Strategie auf Platz eins gewählt– der brutkasten berichtete.

Digitale Inklusion & Startups

Damit Digitalisierung gelingt, müssten im Rahmen der Digitalen Agenda 2025 alle Generationen und Bevölkerungsschichten mitgedacht werden, so Ludwig. Dazu zählt neben der Installation von WLAN in Schulen für den digitalen Unterricht, auch die Einbindung der älteren Generation. Hierfür wurde das Forschungsprojekt WAALTER ins Leben gerufen, das Wiener Senioren mit Laptops ausstattet und untersucht, inwiefern Technologie ältere Menschen im Alltag unterstützen kann.

In Bezug auf den Startup-Standort Wien sieht Ludwig im internationalen Vergleich noch „Luft nach oben“. Prinzipiell stehe er im engen Kontakt mit anderen europäischen Städten, um Synergien zu schaffen. „Wir müssen als europäische Städte gemeinsam antreten, um mit der Konkurrenz in den USA und Asien Schritt halten zu können. Hierfür müssen wir in Europa ein starkes Städtenetzwerke schaffen“, so Ludwig.

Precht: Das Handwerk ist der Gewinner der Digitalisierung

Im Rahmen der Digital Days hielt der deutsche Philosoph Richard David Precht eine Keynote zum Thema „Zukunft der Arbeit“. In seiner Rede betonte er, dass wir uns bis dato nur unzureichend auf die gesellschaftlichen Umwälzungen vorbereitet haben, die mit der stetig fortschreitenden Digitalisierung einhergehen. Demnach werden viele Berufe in den nächsten Jahren wegfallen, insbesondere jene für die keine besonderen Qualifikationen notwendig seien.

Als Gewinner werden hingegen das Handwerk und Empathieberufe hervorgehen. Zudem befinden wir uns derzeit im Übergang von einer Leistungs- und Lohngesellschaft  hin zu einer Tätigkeitsgesellschaft. Dies bedeutet, dass der Leistungsgedanke nicht mehr zwangsläufig mit dem Lohngedanken korrelieren wird. Demnach bedarf es künftig einer intensiven Debatte hinsichtlich der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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