13.08.2019

LoveSync: Ist Liebe auf Knopfdruck doch möglich?

Aufregung im Netz: LoveSync von Ryan und Jenn Cmich möchte den Alltagsdruck aus "sexlosen" Beziehungen nehmen und wieder für mehr Liebesspiel im Schlafzimmer sorgen. Dafür hat das US-Startup ein Gerät entwickelt, das aus zwei separaten "Buttons" besteht, die unabhängig voneinander "gepusht" werden können, um den Partner (still und heimlich) Lust auf Sex zu signalisieren. Es kostet 57 US-Dollar.
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(c) LoveSync - LoveSync: Per Knopfdruck dem Partner die Lust auf Sex signalisieren.

Langjährige Beziehungen und sexlose Ehen haben laut Ryan und Jenn Cmich etwas gemein: Der emotionale Druck, der zwischen Partnern entsteht, senkt die Lust auf Sex. Das schlechte Gewissen, etwa dem Liebesspiel-Initiator „heute nicht, Schatz“ zu sagen oder auf den anderen Seite mit Ablehnung klar zu kommen, gehören laut den Gründern zu den größten Liebes-Killern zwischen zwei Menschen. Die Cmichs glauben, mit LoveSync die Lösung für dieses Problem gefunden zu haben.

+++ Erfolg macht sexy: Gründer in Deutschland hoch angesehen +++

Schlechtes Sexleben

Die Erfinder sind über 15 Jahre glücklich verheiratet. Dennoch habe ihr Sex-Leben gelitten, da die Regelmäßigkeit für die „schönste Sache der Welt“ nicht mehr gegeben war. Dies habe sich im Alltag auf die Stimmungen der beiden ausgewirkt und Ryan und Jenn hatten Schwierigkeiten, mit den Problemen und Herausforderungen des Lebens als Familie klar zu kommen, schreiben sie offen auf ihrer Website.

„Ablehnung ist nie angenehm“

„Als ich über die Frequenz unserer Intimität nachdachte, kam ich drauf, dass es nicht einseitig war. Manchmal war ich derjenige, der keine Lust hatte, manchmal meine Frau. Ablehnung ist nie angenehm, selbst von einem Partner, mit dem man 15 Jahre zusammen ist. Die Folge war, dass wir beide immer seltener versuchten, Sex miteinander zu haben“, so Ryan weiter.

Eines Tages lag der Gründer also neben seiner Frau im Bett und war wankelmütig, ob er überhaupt einen „Move“ in Sachen Sex starten solle: „Dann fragte ich mich, was wäre wenn ich heimlich mein Interesse kundtun könnte und sie es nur dann merkt, wenn sie auch Interesse hat?“.

Grün bedeutet Go!

So entwickelte der „consumer robotcs enineer“ eine Technologie, die darauf abzielt, das Gefühl der Ablehnung – nach einem gescheiterten Versuch, mit dem Partner Sex zu haben – auszuschalten. Die beiden „Buttons“, die als Set kommen, werden auf den Nachtkästen neben dem Bett platziert. Verspürt ein Partner Lust auf Sex, so kann er den Knopf lautlos drücken. Sobald der zweite Partner in einem nahen Zeitintervall, das einstellbar ist, ebenfalls den Sex-Button betätigt, leuchtet LoveSync grün auf und beide wissen es: Die Sexlust ist da.

Falls das Gerät nicht aufleuchtet, muss laut den Gründern der „Pusher“ nicht mit einer Absage klar kommen – und der Partner kein schlechtes Gewissen haben, da er nichts von dem Versuch, das Liebesspiel zu starten mitbekommen habe. So die Idee.

Sex-Lust ist auch cancelbar

Das „Konsens-Fenster“ wie es die Cmichs nennen, ist beim LoveSync individuell einstellbar. Dabei handelt es sich schlicht um den Zeitrahmen, den derjenige Sex-Initiator bereit ist, auf eine positive Antwort (Button-Push des Partners) zu warten. Ein „heimlicher“ Druck auf den Knopf lässt dem Gatten oder der Gattin 15 Minuten Zeit, um Bereitschaft für Sex zu zeigen. Zwei „taps“ erweitern den Zeitraum auf eine Stunde, drei auf zweieinhalb Stunden, vier auf acht und fünfmaliges Drücken lässt dem Partner 24 Stunden Zeit. Man kann auch seine Lust canceln – vier Sekunden langes Drücken löscht die „stille“ Sex-Anfrage.

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(c) LoveSync – Das Gründerpaar Ryan und Jenn Cmich steht trotz Spott und Kritik zu seinem Sex-Button.

Kritik an LoveSync im Netz

Während die Gründer betonen, ihre Beziehung und ihr Sexleben hätte sich durch LoveSync verbessert, hagelt es im Netz Kritik an der Idee. Manche nennen es „das Ende der Kommunikation“ zwischen Partnern, andere machen sich über das Produkt lustig. Wie Business Insider im Frühjahr berichtete, hat es vor allem die Twitter-Community auf das Startup aus Cleveland, Ohio, abgesehen.

Ein User nennt es den „central horniness server“, der vom Unternehmen entwickelt wurde. Ein anderer meint zynisch, dass Kommunikation kein Indiz für eine gesunde Beziehung sei und endet seinen Tweeit mit der Aussage: „Here’s a sex button“.

Über 21.000 US-Dollar auf Kickstarter

All diesem Spott zum Trotz hat LoveSync auf Kickstarter bereits 442 Unterstützer, die 21.600 US-Dollar zusammengetragen haben, um das Sex-Projekt zu unterstützen. Damit wurde der bescheidene Zielbetrag von 7500 US-Dollar deutlich übertroffen.

Die Gründer können mit der Kritik nicht viel anfangen und bezeichnen diese als „Schwarz-Weiß-Denken“, wie sie Business Insider im Interview erzählen. „Wir versuchen nicht, die Leute vom Reden abzuhalten. Wir versuchen nicht, die Welt zu zerstören. Wir versuchen nur, ein wenig eine witzige Dynamik in Beziehungen einzuweben“, wehrt sich Ryan. Er sieht LoveSync als ein Tool in einer Welt, in denen Menschen immer weniger Zeit für sich selbst finden, damit Paare ihre Kommunikation verbessern. Und die Frequenz ihres Sexlebens.


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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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