28.09.2023

Lookas: Startup stoppt Kinder bei zu viel Videoschauen – mit einer Münze

Die Video-Endlosschleifen auf Streaming-Diensten oder Videoplattformen “machen Kinder regelrecht süchtig und Eltern ratlos”, sagt Mutter und Startup-Co-Gründerin Annette Muckle. Mit ihrer Erfindung Lookas will sie den Medienkonsum von Kindern mittels Münzeinwurf bewusster gestalten.
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Lookas reguliert die Mediennutzung von Kindern mit einer Münze (c) lookas.eu / Adobe Stock

Mamas, Papas und Erziehungsberechtigte kennen das Leuchten in Kinderaugen, wenn es darum geht, welches Video oder welche Sendung nun das oder die “wirklich allerletzte” ist. Dass es oft schwer ist, seinen Schützlingen den Wunsch nach mehr Medienkonsum abschlagen zu müssen, ist leider Teil elterlicher Erziehungsarbeit. Mit dem deutschen Startup Lookas soll sich dies nun ändern.

Münze reguliert, wie viele Videos abgespielt werden

Die beiden Gründer Annette Muckle und Benjamin Bates haben ein Produkt namens Lookas entwickelt, das Eltern und Kindern im verantwortungsvollen Umgang mit Medien helfen soll. Bei Lookas handelt es sich um eine Videobox mit Münz-Einwurf-System. Erst nach Einwerfen eines sogenannten RFID-Coins erlaubt die Box das Abspielen von Videos.

Gründerin Muckle, selbst Mama einer 8-jährigen Tochter, weiß aus Erfahrung, wie sich übermäßige Medienangebote auf Kinder auswirken können. “Die Riesenauswahl an Kindervideos überfordert ein Kind und kann sogar Stress auslösen”, meint die Co-Gründerin von Lookas.

Autoplay auf Videoplattformen „stresst Kinder“

Im Internet oder über Streaming-Dienste kommen nach Abschluss eines Videos meist sofort Vorschläge für weitere Inhalte – bis hin zum Autoplay, also dem automatischen Abspielen des nächsten Videos. “Ich als Mutter habe dann kaum noch die Kontrolle darüber, was abgespielt wird. Diese Endlosschleife mach die Kinder regelrecht süchtig und uns Eltern ratlos“, sagt die Gründerin.

RFID-Coins und Videobox für zuhause und unterwegs

Kinder können die Abspielbox für Videos und Hörbücher eigenständig bedienen. Die Münzen, die die jungen Mediennutzenden in die Box einwerfen müssen, enthalten RFID-Chips. RFID bezeichnet eine Technologie für Sender-Empfänger-Systeme, die Objekte mittels Radiowellen automatisch und berührungslos identifizieren und lokalisieren können. Erst mit Münzeinwurf wird das Abspielen eines Videos möglich.

Eltern und Erziehungsberechtigte können insofern also entscheiden, wie viele Coins (Münzen) ihr Kind pro Tag zur Mediennutzung bekommt. Die Nutzung ist aber nicht stationär an das Heimkino oder Wohnzimmer gebunden. Lookas kann nämlich mithilfe eines Tragegurtes überall hin mitgenommen werden. Dafür wird die Videobox durch einen robusten Silikon-Bumper geschützt, erzählen die Gründer:innen.


Aktuell gibt es Lookas nur in Prototypen-Form. In der kommenden Folge der Höhle der Löwen versuchen Muckle und Bates, mit einem Investment das Serienprodukt fertigzustellen. Weiters dabei sind: Die Ölfreunde, Compounder, Herbal Spa und Beezer.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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