28.03.2022

Loob.io-Gründer: Das sind die spannendsten NFT-Use-Cases

Das Wiener Startup Loob.io versteht sich als eine All-In-One Lösung zur Gestaltung, Tokenisierung, Vermarktung und des Vertriebs von Digital Assets. Die beiden Founder erklären im Gespräch die Dynamik rund um den NFT-Hype, durchleuchten Use-Cases und arbeiten zukünftige Entwicklungstendenzen aus. Zudem erläutern sie, was sie von anderen NFT-Marktplätzen unterscheidet.
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(c) brutkasten/screenshot - Ed Prinz und Roman Mühlberger, Gründer von loob.io über NFTs und Use-Cases.

Der Künstler Beeple verkaufte seine NFT-Sammlung um 69,35 Millionen Euro. Das Belvedere zerteilte einen Klimt digital in 10.000 Einzelteile, die als non-fungible Tokens angeboten wurden. Der ÖFB verloste NFTs-Meet & Greet mit u.a. David Alaba. Anders gesagt: Künstler entdecken neue Wege ihre Kunst zu monetarisieren, Investoren alternative Investmentmöglichkeiten, Anbieter neue Wege der UX. Selbst Gamer und Kartensammler nutzen das Metaverse und die Blockchain, um Geld zu lukrieren. Auch wenn der große Hype der ersten Tokenwelle etwas abgeflaut ist, so lässt sich aus diesen Entwicklungstendenzen herauslesen, dass der NFT-Markt erst im Kommen ist. Dies meinen auch die beiden Loob.io-Founder Ed Prinz und Roman Mühlberger im Gespräch mit dem brutkasten, die mit ihrer Plattform eine All-In-One-Lösung zu digitalen Assets erschaffen haben.

Besseren Marktplatz schaffen

Mit Loob.io vereinen sie Auktionshaus, eine digitale Kunstgalerie sowie ein soziales Netzwerk und wollen den Einstieg in die NFT-Welt vereinfachen. „Wir haben uns schon länger die Token-Economics und NFT-Marktplätze angesehen“, erklärt Prinz. „Da ist uns aufgefallen, dass es Punkte gibt, die man verbessern kann. Und wir haben überlegt, ob wir nicht selbst einen B2C-Marktplatz gründen.“ So entstand ihr Unternehmen, das ein Kürzel für „locked outstanding object binary“ darstellt.

Beide Gründer glauben fest daran, dass der NFT-Markt groß werden wird. Aktuelle Entwicklungen der Krypto-Assets und von diversen Sub-Industrien würden dies bereits andeuten. Für diejenigen, die Probleme damit haben, NFT, Metaverse und Blockchain zu greifen, und damit hadern, zu verstehen, was die Anziehungskraft der „Non fungible Tokens“ ausmacht, hat Prinz ein einfaches Beispiel parat.

Uniqueness schaffen

Was früher die Sammlung von zum Beispiel limitierten Luxusautos, raren Erzeugnissen oder Kunst war, unterliegt heute mit digitalisierter Ware einer ähnlichen Dynamik. Es geht um Wertzuschreibung und Verknappung.

„Wenn ich zwei 10-Euro-Geldscheine habe, sind die Geldnoten von der Wertigkeit her gleich“, sagt Prinz. „Sie können aber trotzdem ‚unique‘ sein. Eine andere Seriennummer haben, einer ist ‚zerknüllt‘ oder ich habe einen vom Opa bekommen, kurz bevor er gestorben ist. So verbinde ich eine Erinnerung, was dann eine andere Wertigkeit ergibt. In der Token-Welt gibt es diese ‚unique identifier‘, die das Ganze aufwerten und einzigartig darstellen.“

Jene „Identifizierer“, die auf den einzigartigen Vermögenswert hinweisen, sind sicher und transparent auf der Blockchain gespeichert. Und können leicht übertragen werden, so die Gründer weiter. Vor allem die Blockchain-Technologie, mit allem ,was dazu gehöre – distributed ledger, digitale Signaturverfahren, public und private Key, Hash-Verfahren – erlaube es, Transaktionen leicht zu vollführen und sie ebenso einfach zu validieren. Dies führe zu allgemein zu einem Aufschwung der „digitalen Ökonomie“. Und einer größeren Verfügbarkeit digitaler Güter, die man durch Zuordnung und Verknappung handelbar mache.

Im Konkreten gehe es schlicht, um die Absicht Geld zu machen: „Wir wissen, dass NFTs bekannt geworden sind, weil Kunstwerkt um viel Geld Besitzer gewechselt hat“, sagt Mühlberger. „In dieser neuen Ökonomie kann Güterverknappung gut präsentiert und verkauft werden. Dazu kommt eine Fälschungssicherheit und klare Zuordnung.“

Die Use-Cases von NFTs

Diese Präzisierung der Use Cases lasse sich besonders gut im Gaming-Feld beobachten. Wo man Goldmünzen sammeln und Charaktere sowie deren Items wie Ausrüstung oder Waffen tokenisieren kann. Um sie aus dem Spiel zu holen und zu handeln.

„Man hat mit NFTs die Möglichkeit, diese Items in andere Spiele hineinzubringen“, sagt Prinz. „Bei ‚World of Warcraft‘ kennen wir das Verkaufen von Charakteren bereits, das war aber illegal. Bei Axe Infinity etwa kann man heute in Duellen Tokens verdienen, die man zu echtem Geld machen kann. Die werden auf Börsen, wie Binance, gehandelt.“

Für Unternehmen indes erkennt Mühlberger besonders in der digitalen „Suppy-Chain“ viele Vorteile, bei der man die gesamte Lieferkette nachvollziehen könne und nachverfolgen, wo Fehler entstanden sind und es Probleme gab.

Auch in Sachen Kundenbindung und -akquise würden ganz neue Möglichkeiten entstehen. Tokenisierung von Dingen oder etwa spezielle Giveaways werden hier von den Gründern als Beispiele genannt.

Die App von Prinz und Mühlberger positioniert sich zwar als großer NFT-Marktplatz im B2C-Bereich, möchte darüber hinaus jedoch auch ein „All-in-one“-Anbieter sein, bei dem man NFTs sowohl erstellen, hochladen oder auch bestehendes mittels KI modifizieren kann.

Von ihren prozentuellen Einnahmen, den die Gründer bei erfolgreichen Auktionserlösen erhalten, wollen sie einen Teil automatisch auf ein eigens eingerichtetes Spendenkonto transferieren lassen, das am Ende des Jahres an eine Charity-Initiative gespendet werden soll.

Transparenz von Loob.io als USP

Das Startup pflegt allgemein in seinem Geschäftsfeld eine UX, die aus Benutzerfreundlichkeit und „Zurechtfindung“ besteht. „Die meisten Marktplätze sind überladen“, erklärt Prinz. „Wir teilen die Bereiche in Galerie und Marktplatz auf und sind dabei transparent – bei anderen laufen Auktionen etwa auch über die Blockchain, sind aber eine Blackbox. Zudem ist es bei uns möglich, auch andere Tokens zu traden.“


Die Beta-Seite von Loob.io ist online – das Auktionshaus wird am 21. April eröffnet.

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Metaloop, Investment
(c) Metaloop - Die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker (r.) und Alexander Schlick.

Es schien, eine der heimischen Scaleup-Erfolgsstorys zu werden: Vor zwei Jahren sprachen die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker und Alexander Schlick noch von achtstelligen Umsätzen und starkem Wachstum – brutkasten berichtete. Nun gab es aber einen deutlichen Dämpfer: Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) vermeldet, dass die Metaloop Europe GmbH ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Vom zuständigen Landesgericht wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet.

Metaloop: 163 Gläubiger

Die Passiva betragen laut AKV rund 11,08 Millionen Euro (163 Gläubiger) – aktuell sind zehn Mitarbeitende beschäftigt, Gehälter wurden bis inklusive Mai ausbezahlt.

„Nach einer verlustreichen Aufbauphase mit steigenden Umsätzen erreichte das Unternehmen Anfang 2026 den Break-even und arbeitet seither aufgrund einer Fokussierung auf margenstärkere Geschäfte sowie effizienterer Strukturen leicht profitabel. Die Liquidität blieb jedoch angespannt, da weitere Eigenkapitalzuführungen ausblieben. Dies führt zu erhöhtem Aufwand im Tagesgeschäft, eingeschränkter Geschäftsentwicklung und Vertrauensverlust bei Partnern“, liest man beim AKV.

Und weiter. „Trotz positiver operativer Entwicklung reichen die Mittel gemäß eigener Angaben jedoch nicht aus, um anstehende Kreditrückzahlungen zu bedienen. Mangels weiterer Finanzierung besteht daher keine positive Fortbestehensprognose. Laut der uns vorliegenden Unterlagen bewertet die Schuldnerin ihre Aktiva mit rund 10,2 Millionen Euro.“

Fortführung geplant

Das Unternehmen soll fortgeführt und über einen Sanierungsplan entschuldet werden. Dabei sollen die Insolvenzgläubiger eine Quote von 20 Prozent erhalten, die innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Plans ausbezahlt werden soll. Finanziert werden soll dies zunächst durch den Abbau von Lagerbeständen und das Eintreiben offener Forderungen sowie später aus den laufenden Geschäftserträgen.

Der Sanierungsplan wird vor der Abstimmung noch konkretisiert bzw. angepasst, während der Alpenländische Kreditorenverband seine Umsetzbarkeit prüft und dabei auch bewertet, ob der Zahlungsvorschlag – der nur dem gesetzlichen Minimum entspricht – noch verbessert werden kann.


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