16.01.2025
LANGLEBIGKEIT

Longevity-Startup-CEO Gstöttner: „Stehen erst am Anfang der Reise“

Der Wiener Markus Gstöttner führt das Longevity-Startup clock.bio mit Sitz in Cambridge, das im Vorjahr ein 5,3 Millionen US-Dollar schweres Seed-Investment erhalten hat. brutkasten hat mit ihm über die weiteren Pläne des Startups gesprochen.
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Markus Gstöttner, CEO von clock.bio
Markus Gstöttner, CEO von clock.bio | Foto: clock.bio

Das Thema Longevity boomt. Davon zeugt unter anderem auch die Anfang des Jahres auf Netflix veröffentlichte Dokumentation „Don’t die“ rund um den US-Unternehmer Bryan Johnson, der sein gesamtes Leben darauf ausrichtet, seinen Körper biologisch zu verjüngen. Johnson ist jedoch ein Extrembeispiel.

Viele Startups im Longevity-Bereich haben weniger zum Ziel, das Leben per se zu verlängern als vielmehr die Lebensspanne, die man gesund verbringt. Dazu zählt auch das Jungunternehmen clock.bio mit Sitz in Cambridge, das seit März 2024 vom Österreicher Markus Gstöttner geführt wird.

Zuvor war er als Entrepreneur in Residence (EIR) bei BlueYard Capital tätig und hatte clock.bio bereits in dieser Rolle über mehrere Monate begleitet. „Die Firma war erst noch in einem akademischen Setup und im Stealth-Modus“, erzählt der CEO im Gespräch mit brutkasten. Er stieß als „non-scientific Operator“ zu einem zuvor rein wissenschaftlichem Team dazu und wurde auch Late-Joining-Co-Founder.

Millionenschwere Seed-Runde im Oktober kommuniziert

Im Oktober des Vorjahres ging das Startup dann in die Öffentlichkeit, indem es eine 5,3 Millionen US-Dollar schwere Seed-Finanzierungsrunde kommunizierte (brutkasten berichtete). Angeführt wurde diese von der britischen VC-Firma LocalGlob. Ebenfalls beteiligt haben sich BlueYard Capital, Onsight Ventures und Jonathan Milner.

Was macht das Unternehmen nun genau? Im Wesentlichen sucht es nach neuen Wegen für ein gesundes Altern. Konkret konzentriert sich das Team auf induzierte pluripotente Stammzellen (iPSCs), die ihre Jugendlichkeit behalten und damit Hinweise liefern könnten, wie sich zelluläre Schäden in alten Körperzellen rückgängig machen lassen.

Neuer Ansatz für die Zellverjüngung

Um diese Prozesse besser zu verstehen, hat clock.bio einen umfangreichen CRISPR-Screen durchgeführt. Dabei wurden iPSCs zunächst künstlich gealtert, um anschließend zu beobachten, wie sie sich innerhalb weniger Tage selbst verjüngen. „Wir haben diesen Genom-wide CRISPR-Screen fertig und 140 Gene gefunden, die diese Autokorrektur zu steuern scheinen“, sagt CEO Markus Gstöttner. Nun gilt es, jene Gene zu identifizieren, die sich als Ziel für künftige Wirkstoffe eignen.

Im Zentrum steht die Frage, wie sich die „Hallmarks of Aging“ – zelluläre Merkmale wie verkürzte Telomere oder gestörte Mitochondrien – beeinflussen lassen. Ziel ist es nicht, bloß mehr Jahre anzuhäufen, sondern vor allem die gesunden Jahre zu verlängern. „Es geht nicht primär darum, wie alt wir werden, sondern wie wir es schaffen, dabei gesund zu bleiben“, sagt Gstöttner.

Gstöttner: Nach McKinsey, Gründung und Politik wieder Startup

Gstöttner hat bereits Startup-Erfahrung: Er war 2017 einer der Mitgründer des Biotech-Startups Meatable. Auch an diesem Unternehmen hatte sich der jetzige Investor BlueYard beteiligt. Und schon damals arbeitete Gstöttner mit Mark Kotter, der nun auch einer der Gründer von clock.bio war. Vor seiner ersten Gründung hatte Gstöttner mehrere Jahre Erfahrung bei McKinsey gesammelt. Zuvor hatte er bereits in England an der London School of Economics and Political Science (LSE) studiert.

2017 ging Gstöttner nach Österreich zurück, um der Politik zu arbeiten. Er war unter anderem stellvertretender Kabinettschef von Sebastian Kurz (ÖVP) und bis Herbst 2022 Kabinettschef von Bundeskanzler Karl Nehammer. Hauptberuflich hat er sich aus der Politik verabschiedet, er übt aber weiterhin sein Mandat im Wiener Gemeinderat aus. In diesen ist er 2020 für die ÖVP eingezogen, die Legislaturperiode endet in diesem Jahr.

„Ich finde, es ist als Staatsbürger wünschenswert, dass es alltäglich ist, aus dem politischen Bereich ins Unternehmertum oder in die Wissenschaft zu wechseln und wieder zurück“, sagt er. Dennoch will er die beiden Dinge klar trennen: „Ich rede in Startup-Settings nicht über politische Einschätzungen und versuche es umgekehrt genauso zu handhaben.“

Gstöttner: „Bin in England wirtschaftlich sozialisiert“

Dass er wieder in England unternehmerisch aktiv werden würde, lag für Gstöttner auf der Hand: „Ich bin in England wirtschaftlich sozialisiert. Ich habe hier von der Uni an zehn extrem formative Jahre von Anfang 20 bis Anfang 30 verbracht und deswegen ist es mein ‚Natural Habitat‘, was das Unternehmerische betrifft.“

Dass es für ihn eines Tages wieder in den Startup-Bereich zurückgehen könnte, hatte der clock.bio-CEO auch während seiner Zeit in der Politik im Hinterkopf: „Der Instinkt war für mich klar da, ich wollte den unternehmerischen Weg auf jeden Fall noch einmal weiterführen. Aber man muss schauen, wann der richtige Zeitpunkt ist und man kann nicht immer alles planen – schon gar nicht in diesen zwei sehr unvorhersehbaren Welten“.

Healthspan statt Lifespan

Was steht nun bei clock.bio an? Gstöttner und sein Team müssen die Ergebnisse des Screens in die Praxis überführen. Im Wesentlichen gibt es dazu zwei Ansätze: Eine Möglichkeit ist, bereits bekannte Wirkstoffe neu auf ihre anti-aging-wirksamen Eigenschaften zu prüfen (Repurposing). Eine andere Option besteht darin, neue Targets gemeinsam mit Pharmafirmen in die klinische Entwicklung zu bringen.

„Wir müssen diese pharmakologische Validierung sowieso machen“, sagt Gstöttner. In den nächsten Monaten soll klar sein, welche der 140 Gene therapeutisches Potenzial besitzen. Dann wird sich zeigen, ob clock.bio Partnerschaften mit etablierten Unternehmen eingeht oder eigene Wege beschreiten will.

Herausforderungen im Biotech-Markt

In der Biotech-Branche war es zuletzt schwierig, Finanzierungen zu sichern, gerade für Plattformtechnologien. Der spezifische Bereich Longevity ist davon aber weniger betroffen: „Wenn man in harten Jahren beginnt, ist normalerweise die positive Nachricht, dass dann bessere Jahre folgen. Und der Themenbereich Longevity, Aging und Healthspan bekommt trotz eines schwierigen Biotech-Markts recht viel Aufmerksamkeit“, erzählt Gstöttner. Aufgrund der Alterung der Gesellschaft und den dadurch entstehenden Druck auf den Sozialstaat hat das Thema auch eine größere Dimension.

Das Kernteam von clock.bio umfasst rund sieben Personen, unterstützt von Contract Researchers. Langfristig will Gstöttner mit dem Startup auch außerhalb Europas sichtbarer werden. „Ein Teil meiner Aufgabe ist jetzt, mehr Visibilität in den USA zu bekommen“, sagt er. Die Westküste der Vereinigten Staaten sieht er als potenzielles Sprungbrett, um rasch Feedback von Investoren und Partnern zu erhalten. Er plant deshalb auch, mehr Zeit in den USA zu verbringen, um das internationale Netzwerk des Unternehmens auszubauen.

Gstöttner: „Stehen erst am Anfang der Reise“

Bis Ende des ersten Quartals will das Startup wissen, welche Gene wirklich vielversprechend sind. Dann möchte das Startup auch eine nächste Finanzierungsrunde abschließen. „Wir stehen eigentlich erst am Anfang der Reise“, sagt Gstöttner. Gelingt der Plan, könnte clock.bio künftig zeigen, wie sich Alterungsprozesse besser verstehen und beeinflussen lassen – nicht um die Lebensspanne endlos auszudehnen, sondern um mehr gesunde Jahre zu ermöglichen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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