09.10.2024
INVESTMENT

Longevity-Startup rund um CEO Markus Gstöttner holt Millioneninvestment

Zellen, die sich von selbst verjüngen und Alterungsprozesse umkehren. Das Potenzial hinter diesem Mechanismus hat das Longevity-Startup clock.bio erforscht - und holte sich dafür ein Millioneninvestment, unter anderem von Onsight Ventures mit Hermann Hauser an Bord. CEO des Startups ist Markus Gstöttner, der früher in den Kabinetten der Bundeskanzler Sebastian Kurz und Karl Nehammer gearbeitet hatte.
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Markus Gstöttner, CEO von clock.bio
Markus Gstöttner, CEO von clock.bio | Foto: clock.bio

Der Longevity-Trend ist in aller Munde: Mit Tricks und gezielten Maßnahmen ein längeres und gesundes Leben zu fördern, scheint sich bereits in der Startup-Welt als lukratives Geschäftsfeld etabliert zu haben.

Dieses Potenzial erkannte auch der Wiener Markus Gstöttner: Seit März ist er CEO des in Cambridge ansässigen Longevity-Startups clock.bio rund um Mitbegründer und Chairman Mark Kotter. Damit hat er sich dem Thema „Rejuvenation“ – zu Deutsch „Verjüngung“ – verschrieben. Dafür, konkret für den sogenannten „Atlas of Rejuvenation Factors“, erhielt das Startup rund um Gstöttner ein Seed-Investment in Höhe von 5,3 Millionen US-Dollar.

Angeführt wurde die Seed-Runde von der britischen VC-Firma LocalGlobe mit Beteiligung von BlueYard Capital, Onsight Ventures mit Hermann Hauser an Bord und Dr. Jonathan Milner, dem Gründer von Abcam, einem Online-Handelsunternehmen für Antikörper.

Markus Gstöttner: Startup-, McKinsey- und Politik-Erfahrung

Clock.bio-CEO Markus Gstöttner war von von 2011 bis 2017 Associate Partner bei McKinsey in London. Dann wechselte er in die Politik, wo er unter anderem stellvertretender Kabinettschef des damaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz (ÖVP) sowie zuletzt bis Herbst 2022 Kabinettschef des aktuellen Kanzlers Karl Nehammer war. 2020 ist er selbst für die ÖVP in den Wiener Gemeinderat eingezogen, wo er weiterhin aktiv ist. Seine politische Arbeit trenne er streng von seiner aktuellen beruflichen Tätigkeit, sagte Gstöttner gegenüber brutkasten.

Im März 2023 übernahm er dann die CEO-Rolle bei clock.bio. Zuvor war er einige Monate als Entrepreneur in Residence (EiR) bei BlueYard Capital tätig gewesen. Schon vor seiner Zeit in der Politik hatte Gstöttner Startup-Erfahrung gesammelt, als er Co-Founder des FoodTechs Meatable war. Das 2017 gegründete Startup hatte sich auf die Entwicklung von kultiviertem Fleisch spezialisiert. Gstöttner zog sich aus dem Startup 2018 operativ zurück, um sich auf seine Tätigkeit in der Politik zu fokussieren. Der nunmehrige Clock.bio-Mitgründer Mark Kotter ist bei Meatable ebenfalls schon an Bord gewesen.

Clock.bio soll bislang über 100 Gene identifiziert haben, die den bereits genannten „Atlas der Verjüngungsfaktoren“ bilden. Genauer: Alle „somatischen Zellen“ altern irreversibel. Stammzellen hingegen haben die Fähigkeit, sich zu regenerieren und demnach zu verjüngen, heißt es per Aussendung.

Stammzellen beseitigen Merkmale des Alterns

Clock.bio arbeitete deshalb mit sogenannten menschlichen induzierten pluripotenten Stammzellen, den sogenannten iPSCs. Mit diesen hat clock.bio ein Alterungsmodell entwickelt, das Stammzellen zum Altern zwingen kann und die bekannten Merkmale des Alterns nachbildet.

Damit konnte das in Cambridge ansässige Team einen „Selbstverjüngungsmechanismus“ auslösen. Genauer: iPSCs können Merkmale des Alterns reparieren und wieder jung und gesund werden.

Standort Cambridge

Aktuell sitzt das BioTech clock.bio am Millner Therapeutics Institute der Universität Cambridge. Gemeinsam wollte man „diesen Verjüngungsprozess entschlüsseln, verstehen“ und erkennen, „welche Gene diesen Prozess regulieren“. Die gewonnen Erkenntnisse sollen fortan in klinische Anwendungen implementiert werden.

Die Forschung des BioTechs ergab schließlich Erkenntnisse über den „Verjüngungsmechanismus“ von Stammzellen – und daraufhiin den „Atlas der Verjüngungsfaktoren“, zusammengestellt aus über 100 Genen.

Als nächsten Schritt will man derartige „Verjüngungsfaktoren“ auch in somatischen Zellen, also in jene, die sich nicht von selbst reparieren können, analysieren. Und letztlich einen Konnex zu spezifischen Krankheitsbildern herstellen.

Ziel sei es indes, Alterungsprozesse umzukehren. Dafür sollen bestehende Medikamente „umgewidmet“ und neue Behandlungsmethoden für altersbedingte Krankheiten entwickelt werden.

„Wir wollen das gesunde Altern um mehrere Jahre verlängern“

„Unsere Vision ist es, das gesunde Altern des Menschen um mehrere Jahre zu verlängern, um der steigenden Lebenserwartung gerecht zu werden. Unser Ansatz entschlüsselt einen bestehenden Teil der menschlichen Biologie, was uns zuversichtlich macht, dass die Ergebnisse übertragbar sein werden“, sagt Gstöttner.

„Der Atlas des Unternehmens birgt das Potenzial, mehrere neue Wege zur Behandlung altersbedingter Krankheiten zu eröffnen. Wir sind entschlossen, diese Entdeckungen in klinische Anwendungen zu überführen, die sich als transformativ erweisen könnten“, sagt Ferdi Sigona von LocalGlobe, der sich im Rahmen der Finanzierungsrunde am BioTech beteiligte.

Nach der Team-Erweiterung und Erkenntnisgewinnung rund um den Verjüngungs-Atlas will das Team nun Partner:innen akquirieren, die den Beginn klinischer Studien unterstützen sollen.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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