13.12.2021

Senkung der Lohnnebenkosten für Arbeitgeber geplant

Arbeitsminister Kocher stellt eine Reduktion der Lohnnebenkosten auf Arbeitgeberseite in Aussicht. Dazu sollen die Zahlungen in den Insolvenzentgeltfonds halbiert werden.
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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Gefordert wird es seitens der Wirtschaft laufend, nun soll es passieren: eine Senkung der Lohnnebenkosten. Entsprechende Pläne äußerte Arbeitsminister Martin Kocher heute in einer Aussendung. Konkret sollen die Zahlungen in den Insolvenzentgeltfonds von 0,2 Prozent auf 0,1 Prozent der Beitragsgrundlage (Bruttolohn zzgl. Sonderzahlungen) halbiert werden (bei einem Bruttogehalt von 3000 Euro geht es also um rund drei Euro pro Monat). Aus dem Fonds wird die Fortzahlung der Gehälter von Arbeitnehmer:innen in insolventen Unternehmen sichergestellt.

Kocher: Senkung der Lohnnebenkosten bringt 2.500 bis 3.000 neue Jobs

Insgesamt soll die Maßnahme der gesamten heimischen Wirtschaft eine Entlastung von 125 Millionen Euro jährlich bringen. Er erwarte sich zudem, dass dadurch 2.500 bis 3.000 zusätzliche Jobs geschaffen werden, heißt es von Kocher. Er erhoffe sich einen “wirtschaftlichen Impuls”. Die Rücklagen des Insolvenzentgeltfonds sieht er auch nach einer Senkung als ausreichend. Ein Entwurf sei derzeit in Begutachtung, schon am Freitag soll es ein Ergebnis geben.

Begrüßt wird das seitens der Industriellenvereinigung (IV). “Mit der avisierten Senkung der Lohnnebenkosten wird eine Empfehlung der Industrie aufgegriffen, die Unternehmen ab dem kommenden Jahr entlasten würde. Gleichzeitig wäre das ein wichtiger Impuls für den weiteren wirtschaftlichen Aufschwung”, kommentiert IV-Präsident Georg Knill in einer Aussendung. Die Maßnahme sei “ein klarer Schritt in die richtige Richtung und gleichzeitig eine kluge Maßnahme, die Arbeitsplätze sichert und stärkt”.

ÖGB: Kritik und Sorge um Insolvenzentgeltfonds

Kritisch hingegen zeigt sich der Gewerkschaftsbund ÖGB. Leitende Sekretärin Ingrid Reischl zweifelt in einer Aussendung an den erwarteten positiven Effekten: “Eine Senkung der Lohnnebenkosten spart kaum Geld auf Arbeitgeberseite, kleine Betriebe ersparen sich nichts Spürbares und große Unternehmen schaffen damit keine Arbeitsplätze”. Eine Senkung bei den Arbeitgeber:innen werde weder zwangsläufig an die Arbeitnehmer:innen weitergegeben, noch könnten kleine und mittlere Betriebe mit dem ersparten Geld neue Arbeitskräfte anstellen. Die Argumentation Kochers, dass dadurch neue Jobs geschaffen werden könnten sei also nicht nachvollziehbar.

Problematisch sieht Reischl auch die Kürzung des Insolvenzentgeltfonds per se: “Gerade in unsicheren Pandemiezeiten lässt sich kaum voraussehen, wie sich die Insolvenzzahlen entwickeln werden. Erhöht werden die Beiträge in Zukunft wohl eher nicht, auch wenn es möglicherweise notwendig sein würde”. Anderer Meinung ist hier IV-Präsident Knill, der schreibt: “Die Unternehmen haben mit ihren Beiträgen ausreichend Rücklagen für den Insolvenzentgeltsicherungsfonds gebildet”.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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