Senkung der Lohnnebenkosten für Arbeitgeber geplant
Arbeitsminister Kocher stellt eine Reduktion der Lohnnebenkosten auf Arbeitgeberseite in Aussicht. Dazu sollen die Zahlungen in den Insolvenzentgeltfonds halbiert werden.
Gefordert wird es seitens der Wirtschaft laufend, nun soll es passieren: eine Senkung der Lohnnebenkosten. Entsprechende Pläne äußerte Arbeitsminister Martin Kocher heute in einer Aussendung. Konkret sollen die Zahlungen in den Insolvenzentgeltfonds von 0,2 Prozent auf 0,1 Prozent der Beitragsgrundlage (Bruttolohn zzgl. Sonderzahlungen) halbiert werden (bei einem Bruttogehalt von 3000 Euro geht es also um rund drei Euro pro Monat). Aus dem Fonds wird die Fortzahlung der Gehälter von Arbeitnehmer:innen in insolventen Unternehmen sichergestellt.
Kocher: Senkung der Lohnnebenkosten bringt 2.500 bis 3.000 neue Jobs
Insgesamt soll die Maßnahme der gesamten heimischen Wirtschaft eine Entlastung von 125 Millionen Euro jährlich bringen. Er erwarte sich zudem, dass dadurch 2.500 bis 3.000 zusätzliche Jobs geschaffen werden, heißt es von Kocher. Er erhoffe sich einen „wirtschaftlichen Impuls“. Die Rücklagen des Insolvenzentgeltfonds sieht er auch nach einer Senkung als ausreichend. Ein Entwurf sei derzeit in Begutachtung, schon am Freitag soll es ein Ergebnis geben.
Begrüßt wird das seitens der Industriellenvereinigung (IV). „Mit der avisierten Senkung der Lohnnebenkosten wird eine Empfehlung der Industrie aufgegriffen, die Unternehmen ab dem kommenden Jahr entlasten würde. Gleichzeitig wäre das ein wichtiger Impuls für den weiteren wirtschaftlichen Aufschwung“, kommentiert IV-Präsident Georg Knill in einer Aussendung. Die Maßnahme sei „ein klarer Schritt in die richtige Richtung und gleichzeitig eine kluge Maßnahme, die Arbeitsplätze sichert und stärkt“.
ÖGB: Kritik und Sorge um Insolvenzentgeltfonds
Kritisch hingegen zeigt sich der Gewerkschaftsbund ÖGB. Leitende Sekretärin Ingrid Reischl zweifelt in einer Aussendung an den erwarteten positiven Effekten: „Eine Senkung der Lohnnebenkosten spart kaum Geld auf Arbeitgeberseite, kleine Betriebe ersparen sich nichts Spürbares und große Unternehmen schaffen damit keine Arbeitsplätze“. Eine Senkung bei den Arbeitgeber:innen werde weder zwangsläufig an die Arbeitnehmer:innen weitergegeben, noch könnten kleine und mittlere Betriebe mit dem ersparten Geld neue Arbeitskräfte anstellen. Die Argumentation Kochers, dass dadurch neue Jobs geschaffen werden könnten sei also nicht nachvollziehbar.
Problematisch sieht Reischl auch die Kürzung des Insolvenzentgeltfonds per se: „Gerade in unsicheren Pandemiezeiten lässt sich kaum voraussehen, wie sich die Insolvenzzahlen entwickeln werden. Erhöht werden die Beiträge in Zukunft wohl eher nicht, auch wenn es möglicherweise notwendig sein würde“. Anderer Meinung ist hier IV-Präsident Knill, der schreibt: „Die Unternehmen haben mit ihren Beiträgen ausreichend Rücklagen für den Insolvenzentgeltsicherungsfonds gebildet“.
Bis 28. Oktober einreichen: Houskapreis 2027 vergibt 760.000 Euro für anwendungsnahe Forschung
Die Einreichphase für den Houskapreis 2027 läuft: Bis 28. Oktober 2026 können Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und KMU ihre Projekte für Österreichs größten privaten Preis für anwendungsnahe Forschung einreichen. Insgesamt werden 760.000 Euro vergeben. In der KMU-Kategorie können Unternehmen mit Innovationen überzeugen, die bereits Umsätze erzielen.
Bis 28. Oktober einreichen: Houskapreis 2027 vergibt 760.000 Euro für anwendungsnahe Forschung
Die Einreichphase für den Houskapreis 2027 läuft: Bis 28. Oktober 2026 können Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und KMU ihre Projekte für Österreichs größten privaten Preis für anwendungsnahe Forschung einreichen. Insgesamt werden 760.000 Euro vergeben. In der KMU-Kategorie können Unternehmen mit Innovationen überzeugen, die bereits Umsätze erzielen.
Goldene Houskapreis-Statue, Foto: Alexander Müller
Gute Forschung entsteht in Österreich viel. Was seltener gelingt, ist der Schritt danach: dass aus einer Erkenntnis ein Produkt wird, ein Verfahren, ein Unternehmen. Genau an dieser Schnittstelle setzt der Houskapreis der B&C Privatstiftung an. Ausgezeichnet werden Projekte, die wissenschaftliche Qualität mit konkreter wirtschaftlicher Wirkung verbinden. Mit einem Gesamtpreisgeld von 760.000 Euro ist er Österreichs größter privater Preis für anwendungsnahe Forschung.
Nun geht der Preis in seine 22. Runde. Die Einreichphase für den Houskapreis 2027 ist im September gestartet und läuft bis einschließlich 28. Oktober 2026. Eingereicht wird ausschließlich online unter www.houskapreis.at.
Warum der Fokus auf Anwendung? Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung, erklärt es so: „Forschung und Innovation sind wesentliche Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Gerade in einem zunehmend technologiegetriebenen internationalen Umfeld wird es für Österreich entscheidend sein, wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgreich in die wirtschaftliche Praxis zu überführen. Dafür braucht es wissenschaftliche Exzellenz ebenso wie unternehmerisches Denken und den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit dem Houskapreis zeichnen wir Projekte aus, die diese Verbindung erfolgreich herstellen und wirtschaftliche Wirkung entfalten.“
Forschungspreis in drei Kategorien
Vergeben wird der Houskapreis 2027 in den Kategorien Hochschulforschung, Außeruniversitäre Forschung sowie Forschung & Entwicklung in KMU. Teilnahmeberechtigt sind österreichische staatliche und private Universitäten inklusive Fachhochschulen, Christian Doppler Labors, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), das Institute of Science and Technology Austria (ISTA), heimische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Gemeinsame Voraussetzung: Die wesentlichen Forschungsleistungen müssen in Österreich erbracht worden sein.
Auch der Houskapreis 2027 wird im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung vergeben, am 20. April 2027 in Wien | (c) Alexander Müller
Wie weit ein Projekt sein muss, hängt von der Kategorie ab. In der Hochschulforschung reicht es, wenn die wirtschaftliche Umsetzung unmittelbar bevorsteht oder bereits erfolgt ist. In der außeruniversitären Forschung muss sie schon passiert sein. Bei KMU muss das Projekt zusätzlich abgeschlossen sein und bereits Umsätze am Markt erzielen.
Was KMU wissen müssen
Für Unternehmen gelten klare Voraussetzungen. Sie müssen der KMU-Definition von EU und FFG entsprechen, ihren Firmensitz und ihre wesentlichen Forschungsaktivitäten in Österreich haben, maximal 249 Mitarbeiter:innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro ausweisen. Außerdem müssen sie seit mindestens zwei Jahren bestehen, also vor dem 31. Dezember 2024 im Firmenbuch eingetragen worden sein, und dürfen in keinem Beteiligungsverhältnis zur B&C-Gruppe stehen.
Die Kategorie steht auch jüngeren Unternehmen offen, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist, dass das Unternehmen seit mindestens zwei Jahren besteht und mit seiner Innovation schon Umsätze erzielt. Wie realistisch die Chancen sind, hat der Vorjahresjahrgang gezeigt: Alle drei Nominierungen in der KMU-Kategorie gingen an heimische innovative Unternehmen, den ersten Platz holte sich das Linzer Unternehmen sendance.
Bewertung und Einreichung
Die Bewertung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren durch Fachbeiräte pro Kategorie und eine international renommierte Jury aus Wirtschaft und Wissenschaft. Gewichtet wird dabei je nach Kategorie unterschiedlich: Bei der Hochschulforschung zählt die wissenschaftliche Qualität am meisten, bei KMU der wirtschaftliche Erfolg, der mit 40 Prozent in die Bewertung einfließt.
Vier Trophäen, vier Auszeichnungen: Der Houskapreis 2027 wird in drei Kategorien vergeben, dazu kommt der mit 10.000 Euro dotierte Mariella-Schurz-Preis, über den eine Oberstufenklasse entscheidet. | (c) Alexander Müller
Für die Einreichung braucht es je ein einseitiges Abstract auf Deutsch und Englisch sowie ein Dossier von maximal zehn Seiten. KMU dürfen das Dossier auf Deutsch oder Englisch verfassen, in den beiden anderen Kategorien ist Englisch vorgeschrieben. Hochschulen legen mindestens einen Letter of Intent eines Wirtschaftspartners bei, außeruniversitäre Einrichtungen mindestens einen Kooperationsnachweis. In allen Anträgen ist zudem der Beitrag zu den SDGs zu beschreiben.
Preisgeld und Termine
Pro Kategorie werden drei Projekte nominiert, und alle drei gehen mit Preisgeld nach Hause: 150.000 Euro für den ersten Platz, 70.000 Euro für den zweiten, 30.000 Euro für den dritten. Die Erstplatzierten bekommen von der B&C Privatstiftung zusätzlich die goldene Houskapreis-Statue überreicht.
Darüber hinaus vergibt die B&C Privatstiftung den mit 10.000 Euro dotierten Mariella-Schurz-Preis an eines der nominierten Projekte, das eine Oberstufenklasse auswählt. Die Preisgelder gehen an die Institutionen und kommen dort weiteren Forschungsarbeiten zugute.
Die Nominierten werden im Februar 2027 bekannt gegeben, die Verleihung findet am 20. April 2027 in Wien statt. Wer sich vorab informieren will, hat am 5. Oktober 2026 um 14 Uhr bei einer weiteren Online-Informationsveranstaltung Gelegenheit dazu, Anmeldung unter [email protected]. Im Vorjahr gingen die ersten Plätze an die TU Wien, das AIT Austrian Institute of Technology und das Unternehmen sendance. brutkasten hat über die neun Nominierungen für den Houskapreis 2026 berichtet.
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