13.12.2021

Senkung der Lohnnebenkosten für Arbeitgeber geplant

Arbeitsminister Kocher stellt eine Reduktion der Lohnnebenkosten auf Arbeitgeberseite in Aussicht. Dazu sollen die Zahlungen in den Insolvenzentgeltfonds halbiert werden.
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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Gefordert wird es seitens der Wirtschaft laufend, nun soll es passieren: eine Senkung der Lohnnebenkosten. Entsprechende Pläne äußerte Arbeitsminister Martin Kocher heute in einer Aussendung. Konkret sollen die Zahlungen in den Insolvenzentgeltfonds von 0,2 Prozent auf 0,1 Prozent der Beitragsgrundlage (Bruttolohn zzgl. Sonderzahlungen) halbiert werden (bei einem Bruttogehalt von 3000 Euro geht es also um rund drei Euro pro Monat). Aus dem Fonds wird die Fortzahlung der Gehälter von Arbeitnehmer:innen in insolventen Unternehmen sichergestellt.

Kocher: Senkung der Lohnnebenkosten bringt 2.500 bis 3.000 neue Jobs

Insgesamt soll die Maßnahme der gesamten heimischen Wirtschaft eine Entlastung von 125 Millionen Euro jährlich bringen. Er erwarte sich zudem, dass dadurch 2.500 bis 3.000 zusätzliche Jobs geschaffen werden, heißt es von Kocher. Er erhoffe sich einen “wirtschaftlichen Impuls”. Die Rücklagen des Insolvenzentgeltfonds sieht er auch nach einer Senkung als ausreichend. Ein Entwurf sei derzeit in Begutachtung, schon am Freitag soll es ein Ergebnis geben.

Begrüßt wird das seitens der Industriellenvereinigung (IV). “Mit der avisierten Senkung der Lohnnebenkosten wird eine Empfehlung der Industrie aufgegriffen, die Unternehmen ab dem kommenden Jahr entlasten würde. Gleichzeitig wäre das ein wichtiger Impuls für den weiteren wirtschaftlichen Aufschwung”, kommentiert IV-Präsident Georg Knill in einer Aussendung. Die Maßnahme sei “ein klarer Schritt in die richtige Richtung und gleichzeitig eine kluge Maßnahme, die Arbeitsplätze sichert und stärkt”.

ÖGB: Kritik und Sorge um Insolvenzentgeltfonds

Kritisch hingegen zeigt sich der Gewerkschaftsbund ÖGB. Leitende Sekretärin Ingrid Reischl zweifelt in einer Aussendung an den erwarteten positiven Effekten: “Eine Senkung der Lohnnebenkosten spart kaum Geld auf Arbeitgeberseite, kleine Betriebe ersparen sich nichts Spürbares und große Unternehmen schaffen damit keine Arbeitsplätze”. Eine Senkung bei den Arbeitgeber:innen werde weder zwangsläufig an die Arbeitnehmer:innen weitergegeben, noch könnten kleine und mittlere Betriebe mit dem ersparten Geld neue Arbeitskräfte anstellen. Die Argumentation Kochers, dass dadurch neue Jobs geschaffen werden könnten sei also nicht nachvollziehbar.

Problematisch sieht Reischl auch die Kürzung des Insolvenzentgeltfonds per se: “Gerade in unsicheren Pandemiezeiten lässt sich kaum voraussehen, wie sich die Insolvenzzahlen entwickeln werden. Erhöht werden die Beiträge in Zukunft wohl eher nicht, auch wenn es möglicherweise notwendig sein würde”. Anderer Meinung ist hier IV-Präsident Knill, der schreibt: “Die Unternehmen haben mit ihren Beiträgen ausreichend Rücklagen für den Insolvenzentgeltsicherungsfonds gebildet”.

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(c)Canva/Taxefy - Aleksej Sinicyn von Taxefy.

Nach den Aufregungen der letzten Jahre – das Finanzministerium bearbeitete die Anträge, die über das Startup eingebracht wurden, nicht mehr bzw. man wurde von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) geklagt – gibt es nun Positives von Taxefy zu berichten.

Taxefy: 10.000 Anträge und 350.000 Downloads

Bei den zuletzt übermittelten 10.000 Anträgen konnte Taxefy für seine Kund:innen im Schnitt 959 Euro pro eingereichten Antrag geltend machen. Zudem hat das Startup die Cybersicherheit der App in puncto Datenschutz weiter ausgebaut, wie das Founder-Team mitteilt. Die App wurde in Österreich mittlerweile 350.000 Mal heruntergeladen.

“Die zahlreichen Verbesserungen und Erleichterungen bei der Bedienung von Taxefy sowie der Ausbau der Cybersicherheit sind bei unseren Kund:innen sehr gut angekommen. In den Sommermonaten konnten wir eine potenzielle Steuergutschrift erreichen, die bereits doppelt so hoch ist wie bei einer automatisch erstellten, antraglosen Arbeitnehmer:innenveranlagung. Das kommt den Menschen speziell in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten mehr als zugute”, sagt Aleksej Sinicyn, Gründer und Geschäftsführer von Taxefy.

SBA Research prüfte

Mit der neuen App-Version wurde laut dem Founder viel in die Sicherheit der App investiert, um die Userdaten bestmöglich zu schützen. Dabei wurde die IT-Infrastruktur der Taxefy-App auch durch das Institut SBA Research unterschiedlichen Belastungstests unterzogen. Und hat bestanden, wie man uns wissen lässt.

“Mit unserem neuen Sicherheitsupdate befinden wir uns auf dem aktuellsten Stand der Technik und können unseren Kund:innen ganz im Sinne der Datensicherheit den höchstmöglichen Schutz bieten”, so Sinicyn weiter.

Den Fokus auf Compliance gegenüber den Behörden und die Sicherheitsstandards zu erhöhen, verkündete Taxefy bereits im April. Seither wickelt das Startup ebenfalls alle Fälle über eine eigens für sie zuständige Steuerberatungskanzlei ab.

Steuernummer über Taxefy-App

Eine weitere Neuerung wurde in Taxefy für bisherige “Nicht-Erklärer:innen”, also Arbeitnehmer:innen, die noch nicht steuerlich erfasst wurden, eingeführt. Sofern sie noch keine Steuernummer haben, können User diese direkt über die App anfordern und “in Sekundenschnelle” erhalten.

Das Startup will mit seiner App maßgeblich dabei unterstützen, zu viel bezahlte Steuern unkompliziert und auch rückwirkend zurückzuholen. Und zwar selbst dann, wenn man bereits einen automatischen Steuerausgleich erhalten hat.

“Der automatische Steuerausgleich kann fünf Jahre rückwirkend mittels eines eigens eingebrachten Antrags digital überschrieben werden”, erklärt Zoltán Gálffy, Geschäftsführer der TAX APP TXFY Steuerberatungsgesellschaft mbH und der FALCON Beratungsgruppe. “Es lohnt sich daher immer, die eigene Steuererklärung aktiv einzureichen, um so die höchstmögliche Steuergutschrift zu erhalten.”

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