27.02.2017

Logoshuffle: Up To Eleven investiert in AI-Logodesigner

Ist der richtige Name einmal gefunden, kommt die nächste Hürde - das Logo. Das Grazer Startup Logoshuffle hat einen Logodesigner entwickelt, der künstliche Intelligenz und Design verbindet. Dafür gibts jetzt auch ein Investment.
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(c) rawpix.at - Stefan Warmuth

Up to Eleven, der Company Builder im Süden Österreichs, investiert eine sechsstellige Summe in das Grazer Startup Logoshuffle. Das Team von Logoshuffle rund um CEO Martin Schmidt, Christoph Lalej und Martin Pölzl verbindet künstliche Intelligenz und Design-Tools zu einer Plattform für automatisiertes Online-Design.

Individuelle Kreationen mittels AI

Einfach, schnell und intuitiv – das Designen soll durch Logoshuffle wesentlich vereinfacht werden. Anhand weniger Angaben und einer riesigen Auswahl an Design-Elementen erstellen User individuelle Logokreationen für den Eigengebrauch. Statt starrer Vorschläge generiert die Plattform aus einer Kombination verschiedenster Designvorgaben wie z.B. Symbolen, Farben und Schriften einzigartige Logoentwürfe. Einfach den gewünschten Marken- oder Unternehmensnamen eingeben, Farben auswählen und auf “Shuffle” klicken. Farben können aber jeweils nur in einer Dreierkombination ausgewählt werden. Stichwörter geben die Richtung vor, wie das Logo aussehen soll. Die Preisspanne für fertige Logos liegt zwischen 29 und 89 Euro.

Selbsttest Brutkasten

Kein Logo – Kein Geschäftstermin

Der Ursprung der Gründungsidee kommt aus dem alltäglichen Leben: Die drei Gründer benötigten für einen dringenden Geschäftstermin ein Logo, konnten jedoch auf die Schnelle und unter hohem Zeitdruck keines erstellen. Die Folge: kein Logo und somit kein Geschäftstermin. Um dem künftig vorzubeugen und auch andere in dieser Lage zu unterstützen, entwarf das Team mit Logoshuffle seine eigene Lösung für das Problem.

Logoshuffle hat DBT-Award 2015 gewonnen und zählte vergangenes Jahr zu den Top 500 Startups beim Pioneers Fesitval.

Redaktionstipps

Ziel: weltweite Marktführerschaft

Die Zielrichtung von Logoshuffle ist klar: die weltweite Marktführerschaft im AI-unterstützten Designen. „Up to Eleven hat ein hervorragendes Netzwerk und kann mit seiner Erfahrung in der internationalen Vermarktung von digitalen Produkten einen großen Beitrag zum erfolgreichen Wachstum von Logoshuffle leisten. Dies ist einer der Hauptgründe, warum für uns von vornherein klar war, mit welchem Investor wir weiter verhandeln“, verrät Logoshuffle CEO Martin Schmidt. Die Ausgründung nach erfolgreichem „proof-of-concept“ erfolgte vor kurzem gemeinsam mit dem Company Builder Up to Eleven. Das Ziel des Start-up-Teams rund um CEO Martin Schmidt ist die weltweite Marktführerschaft in der AI-unterstützten Marketing Automation.

HIER ein eigenes Logo entwerfen

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notarity-Gründer: Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger
Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Bereits seit einigen Jahren können in Österreich fast alle notariellen Dienstleistungen auch online abgewickelt werden, seit einiger Zeit auch hybrid. Diese Option für Klient:innen führte 2022 zur Gründung des Wiener Startups notarity, das die Online-Unterzeichnung von notariellen Dokumenten mit seinem Service optimieren will. Laut Angaben des Unternehmens nutzt mittlerweile jede vierte heimische Notariatskanzlei das Service. Die Nutzung wachse monatlich durchschnittlich um 20 Prozent. Zudem verkündete das Startup kürzlich die Expansion nach Deutschland.

Klage der ÖNK: “Geschäftsmodell von notarity entspricht nicht den geltenden rechtlichen Regelungen”

Doch nun klagte die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) das Startup. Diese bietet über eine Tochtergesellschaft eine eigene Lösung für die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen an. “Die ÖNK geht davon aus, dass das Geschäftsmodell der notarity GmbH nicht den geltenden rechtlichen Regelungen entspricht und erwartet durch dieses Verfahren die für Klient:innen, Notar:innen, aber auch Anbietern von technischen Leistungen im Bereich der Rechtsberatung notwendige Rechtssicherheit herstellen zu können”, heißt es in einer Aussendung.

“Müssen die Frage stellen, ob das rechtens ist”

Konkret stößt die Kammer sich daran, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. “Die Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate begrüßen wir sehr, letztlich hat die Österreichische Notariatskammer mit der Entwicklung der digitalen GmbH-Gründung diese Entwicklung selbst angestoßen”, so ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. “Es gibt aber eine Reihe von hoheitlichen notariellen Dienstleistungen, wie unter vielen anderen die Beglaubigung einer Unterschrift, die – ausschließlich – Notar:innen als öffentliche Amtspersonen neben den Gerichten anbieten und durchführen dürfen. Wenn nun notarity diese Leistungen auf seiner Homepage anbietet und abrechnet, dann müssen wir die Frage stellen, ob das rechtens ist und welche Folgen sich für die Klient:innen beispielsweise bei Reklamationen ergeben können”.

notarity über Klage “verwundert”

Beim Startup sieht man die Sache freilich anders. “Leider versucht die Notariatskammer nun, dieses innovative und nutzerfreundliche Angebot zu unterbinden”, kommentiert Gründer und CEO Jakobus Schuster in einer Aussendung des Unternehmens. Man sei über die Klage “verwundert” und bedaure, dass die Kammer trotz mehrfacher Gesprächsangebote nicht gegenüber einer einvernehmlichen Lösung aufgeschlossen sei.

Seitens der ÖNK heißt es allerdings: “Die Österreichische Notariatskammer hat in den vergangenen Monaten Gespräche mit der Geschäftsführung der notarity GmbH geführt und auf die rechtlichen Bedenken hingewiesen. Leider waren diese Gespräche nicht erfolgreich, daher soll die Klärung nun auf gerichtlichem Weg herbeigeführt werden.”

“Keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Online-Beglaubigungen”

Die Klage selbst lasse jedenfalls keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der von notarity angebotenen Online-Beglaubigungen, so Jakobus Schuster. “Unser oberster Anspruch ist die Rechtssicherheit unserer Partner-Notariate und ihrer Kundinnen und Kunden. “Die in der Klage geäußerten Bedenken der Notariatskammer in Bezug auf unseren Marktauftritt werden wir genau prüfen. Die technische Abwicklung von Online-Beglaubigungen bzw. Notariatsakten ist jedoch in der Notariatsordnung klar geregelt. notarity erfüllt diese Vorgaben als Plattform auf Punkt und Beistrich”.

Gründer hofft weiter auf Einigung mit Kammer

Schon in einem ersten Gespräch vor drei Jahren sei seitens der Notariatskammer klargestellt worden, dass man nicht für eine Kooperation zur Verfügung stünde. Er hoffe daher weiterhin, “sich mit der Notariatskammer gütlich zu einigen und einen gemeinsamen Weg zu finden, der eine moderne digitale Verwaltung ermöglicht und die Interessen der Notariate berücksichtigt, die die Kammer vertritt”, schreibt der Gründer. Man sei weiterhin gesprächsbereit.

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