20.03.2025
TRACKING-DEVICES

LoconIQ: Kärntner Startup entwickelt Echtzeit-Lösung für Lokalisierungen

Daniel Neuhold hat sich auf Kommunikation und Lokalisierung spezialisiert. Die Tracking-Devices seines Startups LoconIQ nutzen bereits internationale Kund:innen.
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Das Tracking-Device von LoconIQ | Foto: LoconIQ

In vielen Unternehmen müssen Mitarbeiter:innen noch manuell Daten sammeln: wie lange etwas in der Produktion ist etwa, oder wer wann welche Substanzen nutzt. Genau hier setzt das Startup LoconIQ von Daniel Neuhold an: „Wir arbeiten an hochpräziser, dreidimensionaler und echtzeitfähiger Lokalisierung“.

Die von ihm entwickelten Tracking-Devices stützen sich auf ein funkbasiertes System, das auf Basis von Ultra-Wideband funktioniert. „Über Funk sind wir in der Lage, ein eigenes Sensornetzwerk aufzubauen. Dadurch können alle Sensoren untereinander Daten austauschen. So können wir auch unser Gegenüber lokalisieren“, erklärt Neuhold. Zusätzlich zur Lokalisierung messen die Geräte auch sensorische Daten, beispielsweise Temperatur oder Luftdruck.

LoconIQ verspricht zentimetergenaue Lokalisierung

Dabei verspricht LoconIQ im Vergleich mit der Konkurrenz eine viel schnellere, viel genauere und viel robustere Lokalisierung. Das Sensorboard, das Neuhold verkauft, ist zwei bis drei Zentimeter groß, innerhalb von fünf Minuten einsatzbereit und arbeitet batteriebetrieben. Die Lokalisierung erfolgt zentimetergenau – und funktioniert sowohl Indoor als auch Outdoor.

Außerdem sei das System laut Neuhold robust gegen magnetische Störungen oder Funkstörungen und funktioniere auch an Orten, an denen WLAN oder Bluetooth keine Reichweite mehr haben. Das Startup hat dafür Algorithmen entwickelt, die solche Störungen umgehen können. „Wenn man diese Algorithmen hat, spielt es auch keine Rolle mehr, was der Use Case ist“, sagt Neuhold. Das System kalibriere sich selbst, das Produkt sei entsprechend extrem skalierbar.

LoconIQ-Gründer Daniel Neuhold | Foto: LoconIQ

Viel Zeit für die Entwicklung

Der Kern der Idee stammt aus Neuholds Doktorarbeit. „2017 haben wir an der Uni die ersten tollen Ergebnisse erreicht“, sagt der Gründer heute. 2018 meldete er Patente an – einerseits auf die Latenzzeit und andererseits auf die Präzision. Mit diesem Grundstock holte sich Neuhold erstes Feedback bei Firmen. Viele bemängelten die fehlende Robustheit bisheriger Systeme.

Anhand dieses Feedbacks entstand 2021 der erste richtige Prototyp. 2022 bekam Neuhold eine FFG-Basisprogramm-Finanzierung, zeitgleich stieg ein Investor ein. Die LoconIQ gründete er daraufhin im September desselben Jahres – brutkasten berichtete. „Danach haben wir uns wirklich eineinhalb Jahre für die reine Entwicklung Zeit genommen, um aus dem Prototypen ein Produkt zu entwickeln“, sagt Neuhold. Seit Mitte 2024 befindet sich das Produkt im Verkauf. Bis zum Ende diesen Jahres soll die Innovation abgeschlossen werden.

Ersparnis für Kund:innen

Die Tracking-Devices bekommen Kund:innen zum Einkaufspreis. Danach bezahlen sie pro Anwendung. „Wenn die Geräte genutzt werden, sparen wir dem Kunden 70 bis 100 Euro am Tag. Davon nehmen wir einen Teil von zwei bis drei Euro. Das amortisiert sich schon am ersten Tag“, sagt Neuhold. Er geht davon aus, dass das Startup in diesem Jahr mit Sicherheit Cash-Flow-positiv sein wird. Aktuell gibt es eine zweite FFG-Basisprogramm-Finanzierung.

LoconIQ liefert Analysedaten

Die Devices sind bereits in den USA, in der EU und in der Vereinigten Arabischen Emiraten im Einsatz. Aktuell führt Neuhold auch Gespräche in Japan. Zu seinen Kund:innen zählt er „einige Multi-Milliarden-Dollar-Firmen“.

Sein Produkt sei vor allem für Pharmafirmen interessant. In diesem Bereich werden sowohl Mitarbeiter:innen als auch Container, Substanzen und Arbeitsgeräte mit Tracking-Devices ausgestattet. „Wir wissen so zu jeder Zeit, welcher Mitarbeiter welche Substanz wann, wo und wie verwendet hat“, sagt Neuhold. Das alles könne LoconIQ automatisiert tracken. Auch Zugangsschranken könnten dadurch automatisch geöffnet werden.

So werden die Devices, die sogenannten „Locis“ versendet | Foto: LoconIQ

„In der Stahlindustrie tracken wir das Asset, das durch eine Produktionslinie durchgeht“, nennt Neuhold als weiteres Beispiel. Das bringe sehr genaue Analysedaten: Es ermögliche Firmen auf die Sekunde genau abzurechnen oder im Schadensfall nachzuweisen, dass das Produkt in der Produktion alle Schritte ordnungsgemäß durchlaufen hat.

Skalierung von LoconIQ geplant

Im Kernteam von LoconIQ arbeiten aktuell sechs Personen. Hinzu kommen externe Mitarbeiter:innen in Österreich und Personen, die im Ausland auf Werkvertragsbasis arbeiten. Neuhold möchte das Unternehmen aber jedenfalls skalieren. Der Fokus liege dabei auf Kund:innen, die Analysedaten benötigen – also auf Monitoring und Validierung von Prozessschritten.

Demnächst hat Neuhold einen Termin bei der US-Lebensmittelbehörde FDA: „Die wollen sich anschauen, inwieweit wir diese Prozessschritte automatisiert im Hintergrund aufzeichnen können und welchen Mehrwert wir liefern können.“

Bis jetzt sind die Devices ausschließlich im Ausland im Einsatz. Das liege einerseits an dem internationalen Netzwerk durch seine akademische Arbeit, sagt Neuhold. Andererseits habe er auch das Gefühl, dass internationalisierte Unternehmen etwas schneller agieren als österreichische. „Aber wir hoffen natürlich, dass das national auch anzieht.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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