16.04.2024
FINANZIERUNG

LKW-Walter-Schwester WaVe-X investiert in Online-Handelsplattform für Nutzfahrzeuge

Im Rahmen der jüngsten Finanzierungsrunde hat sich das Münchner Startup Truckoo insgesamt ein Investment in der Höhe von 1,5 Millionen Euro gesichert. An der jüngsten Runde beteiligt sich auch das österreichische Investmentunternehmen WaVe-X – eine Tochtergesellschaft der Walter Group, zu der auch LKW Walter gehört.
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Truckoo-Gründer:innen Julia Unützer und Max Füchsl (links) sowie Matthias Leibetseder, Investmentmanager bei Investmentunternehmen WaVe-X (rechts) | (c) Waltergroup Truckoo

Das 2020 in München gegründete Startup Truckoo bietet nach eigener Auskunft die europaweit größte und einzige Plattform für einen vollständig digital abgewickelten Handel von Nutzfahrzeugen wie LKWs, Busse und Baufahrzeuge. Seit der Gründung konnte das Startup ein internationales Netzwerk von über 900 Händler:innen und 1.300 Kund:innen aufbauen.

Truckoo holt WaVe-X aus Österreich als Investor an Bord

Nun konnte Truckoo eine Finanzierungsrunde in Höhe von 1,5 Millionen Euro abschließen. Neben den bestehenden Investoren Boom Ventures und Global Founders Capital konnte das Münchner Startup für diese Runde die Beteiligungsunternehmen Mobility Fund, Vent.io, den Bestandsinvestor Flixfounders GmbH & CO KG und nun auch WaVe-X als ersten österreichischen Investor an Bord holen.

Für WaVe-X ist es nicht das erste Investment. Unter anderem beteiligte sich der Early-Stage-Investor aus Österreich in der Vergangenheit auch an Startups wie Schüttflix, das den Markt für Schüttgut wie Schotter oder Sand mit einem Marketplace und einer Logistik-Plattform bedient (brutkasten berichtete). Laut Website hat WaVe-X derzeit vier Unternehmen im Portfolio. Zu den Branchen zählen neben Logistics auch Mobility, PropTech und Construction-Tech.

Neben dem Investitionskapital von 400.000 Euro soll WaVe-X auch langjähriges Knowhow und umfassende Erfahrung im Transport- und Logistikbereich zur Verfügung stellen. „Mit unserer Logistikexpertise und unserem Netzwerk tragen wir dazu bei, das Wachstum von Truckoo auszubauen“, so Matthias Leibetseder, Investmentmanager bei WaVe-X.

So funktioniert die Truckoo-App

Mit seiner App digitalisiert Truckoo den An- und Verkauf von neuen als auch gebrauchten Nutzfahrzeugen und vereinfacht dadurch ein bisher sehr aufwendiges Geschäft. Organisiert wird der Handel über Partner – etablierte Nutzfahrzeugwerkstätten, die die Fahrzeuge kostenlos bewerten und sämtliche Informationen in der Truckoo-App festhalten.

Die Daten werden dabei in Echtzeit weitergeleitet und nach Prüfung am digitalen Marktplatz zur Verfügung gestellt. Nach dem Verkauf übernimmt die Plattform die gesamte Abwicklung – inklusive Kommunikation, Bezahlung und Logistik. Durch die vollständig digitale, transparente und vereinfachte Abwicklung werden die Kosten und Risiken beim Kauf von Nutzfahrzeugen gesenkt.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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