24.11.2021

Live Shopping: Anderen beim Online-Shoppen zusehen kommt in Österreich an

Mit Live Shopping ist ein Trend aus China in Europa angekommen. Wir haben bei E-Commerce-Experten Sebastian Schwelle nachgefragt.
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Shopping, Online, Video, Live Stream
© Unsplash

Live-Streams haben sich zur festen Größe in vielen Wirtschaftsbereichen entwickelt. Besonders Gamer schätzen die Unterhaltungsform, die Top-Streamer zu Stars machte und Publishern neue Kanäle zum Marketing ihrer Produkte eröffnete. Die Adaption von Live-Streams für andere Branchen ist die logische Konsequenz und wird in anderen Teilen der Welt bereits praktiziert: In China ist das Live-Shopping – die Präsentation von Produkten für ein digitales Publikum – bereits seit Jahren gang und gäbe. Auch in Europa entwickelt sich Live-Shopping zum Trend im E-Commerce. 

Live Shopping am Smartphone

Lassen sich diese Sweatpants mit schwarzen Schuhen kombinieren? In welchen Farben gibt es diesen schönen Blumentopf noch? Geht dieses Top bei einer 40-Grad-Wäsche ein? 

Diese und ähnliche Fragen werden üblicherweise persönlich im stationären Handel beantwortet. Diese Option fällt mit dem Lockdown in Österreich bereits zum fünften Mal für mehrere Wochen weg. Mehr oder weniger aussagekräftige Produktbeschreibungen und Fotos mit Zoom-Funktion bieten nicht immer Antworten auf die drängenden Fragen von Kundinnen und Kunden. Eine Lösung wird von E-Commerce-Giganten wie Alibaba und Amazon oder Brands wie Otto oder Tschibo vorgelebt: Über gestreamte Live-Events präsentieren Influencer oder firmeninterne Verkaufstalente die Vorteile verschiedener Produkte einem digitalen Publikum. Verschiedene Kamerawinkel, Detailaufnahmen und Fragemöglichkeiten im Live-Chat erleichtern so die Kaufentscheidung erheblich. 

In China ist Live-Shopping längst professionalisiert: Hier zeigt Alibaba, wie man’s richtig macht.

Im chinesischen E-Commerce wird bereits jedes fünfte Produkt via Livestream erworben, was 15 bis 20 Prozent der gesamten chinesischen E-Commerce-Umsätze entspricht. Der E-Commerce-Experte Sebastian Schwelle, Geschäftsführer des eCommerce Performance Assistants Boomerank und Initiator des Webshop-Inkubators PimpMyShop, verortet Live-Shopping auch im europäischen Markt als einen der wichtigsten Trends im E-Commerce der kommenden Jahre. “Live-Shopping gehört zu den verkaufsfördernden Maßnahmen, auch wenn wir in Österreich noch etwas hinterherhinken. Für Unternehmen bieten sich viele Möglichkeiten, da es im Grunde nur eine Handykamera, einen gut beleuchteten Raum und ein bis zwei kommunikative Personen braucht. Auch Influencer sind nicht zwingend notwendig, da das Wissen bereits in house ist, was natürlich Kosten spart.”

Jung und alt schätzen Kundennähe

Ein Shopping Event ohne aufwendiges Konzept, professionelles Studio oder bekannte Persönlichkeiten? Tatsächlich reichen ein modernes Smartphone, Clip-on-Mikrofone und ein herzeigbarer Verkaufsraum aus, da Live-Shopping von der Kundennähe lebt. Via Instagram lässt sich ein Event leicht streamen, Fragen der Zuseherinnen und Zuseher können gleich beantwortet und Alternativen vorgeführt werden. Das Publikum muss sich dabei nicht auf smartphone-affine Zielgruppen beschränken, da sich der Wunsch nach persönlichem Kontakt bei allen Altersgruppen durchzieht.

Es ist kein Geheimnis, dass sich das Kaufverhalten zwischen den verschiedenen Generationen in Österreich deutlich unterscheidet. Während laut der Consumer Check-Studie des Handelsverbands die älteren auf Google und Facebook vertrauen, lösen Social-Media-Kanäle wie Instagram und TikTok deutlich stärkere Kaufentscheidungen bei jüngeren aus. Weniger Unterschiede ergeben sich beim Live-Shopping im Generationenvergleich: Ein Viertel der heimischen Befragten hat bereits Produkte gekauft, die via Live-Shopping präsentiert wurden. Für Sebastian Schwelle ist das nicht überraschend. “Alles, was nah am Kunden ist, funktioniert gut. Auch Whatsapp als Shopping-Kanal wird bei uns immer wichtiger, Metaverse wird sich schon bald im E-Commerce zur festen Größe entwickeln.”

Eine technische Lösung für Live-Streams mit Einkaufsmöglichkeit gibt es auch schon. Ein Start-Up aus Düsseldorf hat LiSA (Live Shopping Assistant) entwickelt, ein Tool, welches die vorgeführten Produkte in Livestreams zum Kauf anbietet und eine detaillierte Auswertung der Datenströme ermöglicht. Über eine Chatfunktion können die im Video auftretenden Personen mit ihrem Publikum interagieren und Kundenwünsche gleich ausführen. 

Quo Vendit, Austria?

Auch wenn sich das “Kaufhaus Österreich” nicht als Offenbarung des österreichischen E-Commerce erwies, stehen viele Möglichkeiten für den Online-Handel offen. Der einfache Zugang zu Do-it-yourself Formaten und die starke Nutzung von digitalen Kanälen macht möglich, was in Zeiten des Tele-Shoppings nur Zukunftsmusik war: Den direkten Draht zu Kundinnen und Kunden. Das haben auch österreichische Unternehmen verstanden, die sich verstärkt dem Live-Shopping zuwenden. 

Damit geht auch die Chance einher, sich von den Marktplätzen der E-Commerce-Platzhirsche wie Amazon zu emanzipieren. So wird es mit dem neuen Markets-Feature von Shopify deutlich leichter, Produkte über die europäischen Ländergrenzen hinweg zu verkaufen. Gepaart mit verbesserten Vertriebskanälen und der Verfügbarkeit von sozialen Medien ist Live-Shopping eine Möglichkeit, um mit wenigen Ressourcen viele potenzielle Kundinnen und Kunden zu erreichen. Ob Makeup, Mode oder Weintasting: Beim Live-Shopping kommen Menschen zusammen, die auch im Lockdown nicht auf das Einkaufen und den Austausch verzichten möchten. 

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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