04.07.2024
PARTNERSCHAFT

Lithos Crop: Biotech-Startup gewinnt milliardenschweren Vertriebspartner Syngenta  

Kooperation in der Schädlingsbekämpfung. Das niederösterreichische Biotech-Startup findet in Syngenta großen Agrartechnologiekonzern als Vertriebspartner.
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Der Gründer im Maisfeld
Franz Reitbauer (Gründer und Geschäftsführer, Lithos Crop Protect GmbH)

Das niederösterreichische BioTech-Startup Lithos Crop und der Agrartechnologieriese Syngenta Biologicals kooperieren in der Schädlingsbekämpfung. Deshalb wurde gestern die Unterzeichnung einer Vertriebsvereinbarung bekannt gegeben. Durch diese Kooperation vertreibt das milliardenschwere Agrartechnologieunternehmen Syngenta zukünftig in Europa das sprühbare Pheromon zur Schädlingsbekämpfung.

Verwirrungstaktik gegen Paarungsverhalten

In Ennsdorf forscht man derzeit an einer Verwirrungstaktik in der Schädlingsbekämpfung mit pherolit. Dabei handelt es sich um ein vom Biotechnologie-Startup Lithos Crop entwickelten Wirkstoff, der das weibliche Sexualpheromon von Schädlingsarten imitiert. Wenn dieser Wirkstoff verbreitet wird, verwirrt das die paarungswilligen Schädlinge und erschwert ihnen andere fortpflanzungsfähige Artgenossen zu finden. Erst im Oktober letzten Jahres, bekam das Startup über die Invest AG und den EIC-Fonds eine millionenschwere Kapitaleinlage, wie der brutkasten berichtete.

Die Folge: Weniger Schädlinge werden gezeugt und geboren und müssen dann in späterer Folge auf herkömmliche Art und Weise mit Pestiziden bekämpft werden. Eine laut dem Unternehmen nachhaltige Lösung, die Landwirtschaft auch nachhaltig zu unterstützen und dabei eine Lösung mit geringem ökologischen Fußabdruck zu gestalten.

Kooperation gegen Käfer

Der Westliche Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera virgifera) (c) Lithos Crop

Das niederösterreichische Startup will dem Westlichen Maiswurzelbohrer mit pherolit-d an den Kragen. Das Produkt wird nun über den Agrartechnologieriesen Syngenta Biologicals in Europa an den Markt kommen. Die sprühfähige Pheromonformulierung stört das Paarungsverhalten des westlichen Maiswurzelbohrers und unterbindet so die Ausbreitung des Käfers, der besonders in Maisanbaugebieten zum Problem wird. Der Schädling, insbesondere die Larven des Käfers, verursacht Schäden an den Wurzeln der Maispflanze, stört den Maisanbau und stellt eine Herausforderung für die Landwirtschaft dar.

CEO und Founder Franz Reitbauer von Lithos Crop Protect sagt über sein Produkt „Mit dem Wirkstoff pherolit-d haben wir die Möglichkeit, das Paarungsverhalten der Schädlinge auf natürliche Weise zu stören und so die Schädlingspopulationen unter der wirtschaftlich schädlichen Schwelle zu halten, ohne dass es zu negativen Auswirkungen auf andere Organismen oder die Umwelt kommt, so der Startup-Gründer.

Wer kooperiert hier?

Syngenta Biologicals ist die Pflanzen- und Saatgutsparte der Syngenta Group mit Sitz in Basel. Die Gruppe erzielte 2022 einen Jahresumsatz von 19,96 Milliarden USD. Das milliardenschwere Agrarunternehmen ist aktuell im Besitz des chinesischen Chemiekonzerns Sinochem.

Matthew Pickard, Head of Europe Biologicals and Seedcare bei Syngenta erklärt über die Gründe für die Kooperation zwischen dem BioTech-Startup und dem Agrartechnologieriesen: „Diese Partnerschaft zwischen Syngenta Biologicals und Lithos Crop Protect ist ein weiterer wichtiger Schritt, um unser biologisches Portfolio mit zukunftsweisenden und innovativen Lösungen zu erweitern und gleichzeitig Lücken in der Schädlingsbekämpfung aufgrund der aktuellen EU-Regulierung zu schließen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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