28.01.2022

Lisa Fassl über die Arbeit als Startup-Beauftragte: “Es ist extrem ernüchternd”

Im brutkasten-Podcast Editor's Choice gab Lisa Fassl einen Einblick in ihre Arbeit als Startup-Beauftragte im Wirtschaftsministerium und sprach dabei offen über die Hürden, die ihr begegnen.
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Die Female Founders-Gründerin und Startup-Beauftragte im Wirtschaftsministerium Lisa Fassl spricht Klartext
Die Female Founders-Gründerin und Startup-Beauftragte im Wirtschaftsministerium Lisa Fassl | (c) Microsoft

Im Mai 2021 löste die Female Founders-Gründerin und ehemalige aaia-Geschäftsführerin Lisa Fassl Michael Altrichter als ehrenamtliche Startup-Beauftragte im Wirtschaftsministerium (BMDW) ab, nachdem sie dort zuvor bereits im “Startup-Komitee” tätig war. Seitdem äußerte sie sich im Rahmen der Position nur selten öffentlich. Nun meldete sich Fassl im brutkasten-Podcast Editor’s Choice ausführlich zu Wort und zog ein kritisches Zwischenresümee.

“Es sitzen Menschen in wichtigen Positionen, die einfach komplett aus der Zeit gefallen sind”

Sie habe in den vergangenen Monaten einen Lernprozess durchgemacht, sagt die Startup-Beauftragte: “Es funktioniert anders, als man es sich von außen vorstellen würde”. Dabei habe sie auch mehr Empathie für jene Leute entwickelt, die politisch aktiv sind oder in den Ministerien arbeiten: “Das ist in vielen Fällen nicht leiwand. Es gibt super viel Motivation, etwas zu tun. Aber es scheitert manchmal an Dingen, wo sich jede außenstehende Person nur an den Kopf greifen würde”. Generell gebe es in den Kabinetten extrem motivierte Leute, die Startups verstehen würden und verändern wollten. “Es krankt in vielen Punkten an den Strukturen und Systemen in Österreich, die so antiquiert, festgefahren und unflexibel sind. Es sitzen Menschen in wichtigen Positionen, die einfach komplett aus der Zeit gefallen sind. Das ist furchtbar hart aber es ist so”, meint Fassl.

Es sei so gesehen auch ein Generationenthema: “Altgewachsene, komplexe Strukturen lassen sich tatsächlich oft nicht mit jungen dynamischen Menschen, die Unternehmen bauen wollen, verbinden. Man trifft auf Menschen, die seit Jahrzehnten von Ideologie getrieben sind und auf Maximalpositionen beharren, die 2022 für mich keinen Platz mehr auf dieser Welt haben. Die Menschen, die jetzt Zukunft gestalten sollten auch die Rahmenbedingungen mitverändern”, so die Startup-Beauftragte, “Ich hatte es mir anders erhofft. Aber es ist wirklich krass und wenn man es einmal miterlebt, ist es extrem ernüchternd”.

“Manchmal gehe ich den Leuten einfach furchtbar auf den Geist”

Warum sie die unbezahlte Tätigkeit trotzdem neben jener als geschäftsführende Female Founders-Gründerin ausführt? “Wenn ich nicht zu 100 Prozent überzeugt wäre, dass ich etwas bewegen kann, würde ich es nicht machen. Das ist die einzige Motivation”, sagt Fassl. Und bei mehreren zentralen Anliegen der Startup-Szene, die sie vertritt, sei trotz der genannten Hürden einiges weitergegangen. Konkret spricht sie über die neue Rechtsform (FlexKap), den Beteiligungsfreibetrag, ein Dachfonds-Konzept und die Rot-Weiß-Rot-Karte. “Die Hauptarbeit in den vergangenen Monaten war, Kontakte zu anderen Ministerien aufzubauen und Awareness zu schaffen, dass Startups keine Nischenthema sind. Das war extrem viel Arbeit”, erzählt die Startup-Beauftragte, “ich und die Mitglieder des Startup-Komitees mussten vielfach mit den Basics anfangen. Inzwischen haben wir in einigen Ministerien aber richtig, richtig gute Kontakte, die das Thema extrem ernst nehmen”.

Fortschritte bei neuer Rechtsform und Beteiligungsfreibetrag, Hoffnung bei RWR-Karte

Jetzt gehe es daran, die Dinge endgültig umzusetzen. Dafür setze sie sich ein, sagt Fassl und meint: “Manchmal gehe ich den Leuten einfach furchtbar auf den Geist und das wird niemanden, der mich kennt, überraschen”. Und tatsächlich werde an all den genannten Themen gearbeitet – und zwar intensiver als je zuvor. Die Startup-Beauftragte konkretisiert: “Bei der neuen Rechtsform würde ich mir natürlich wünschen, dass es schneller geht. Aber wir kommen halt mit einer Geschwindigkeit aus der Startzup-Szene, die diese Strukturen überfordert. Nach meinem Stand werden wir jedenfalls tatsächlich noch im ersten Quartal ein Ergebnis sehen – ich glaube das aber erst, wenn es soweit ist”.

Beim Beteiligungsfreibetrag habe es zuletzt erstmals “sehr positive Signale” aus dem Finanzministerium gegeben. Zur Rot-Weiß-Rot-Karte sagt Fassl: “Man merkt, es ist kurz vor zwölf. Auch da gibt es die Bereitschaft, etwas zu tun. Es ist aber das komplexeste Thema, weil vier oder fünf Ministerin mitreden. Ich glaube trotzdem, dass es dieses Jahr noch eine massive Bewegung geben wird”. In Sachen Umsetzung sehe man sich in den Ministerien auch die Vorschläge aus der Startup-Szene an: “Die Forderungskataloge kommen an und werden auch gelesen”.

“Zu null Prozent zukunftsorientiert”

Ob die die Maßnahmen dann auch tatsächlich nach den Wünschen der Startup-Szene umgesetzt werden, ist eine andere Sache. Über Verhandlungen mit und unter Interessensvertretungen sagt Fassl: “Auf diese Art ist es ein antiquierter Zugang, der extrem auf den Status Quo, aber zu null Prozent zukunftsorientiert ist. Man bleibt aus ideologischen Gründen auf Maximalpositionen und reduzieren Entscheidungen auf den absoluten Minimal-Konsens”. Nicht nur bei der neuen Rechtsform habe sie das Gefühl, dass das passiert. Also die sprichwörtliche “österreichische Lösung”? “Ja und die interessiert halt niemanden auf diesem Planeten”, sagt die Startup-Beauftragte. “Die Zeit der Klientelpolitik – das ist übrigens mein absolutes Hasswort geworden – ist für mich vorbei”.

“Wir beschäftigen uns mit Fragen, die so aus dem letzten Jahrtausend sind, dass es nicht mehr schlimmer geht. Da denke ich mir: Liebe Leute, ihr setzt gerade die Zukunft der nachfolgenden Generation wegen einer Ideologie oder für eine kleine Interessensgruppe aufs Spiel. Wie kann man so kurzsichtig denken?”, so Fassl weiter. Aussichtslos sei die Situation trotzdem nicht: “Es gibt Leute, die etwas verändern wollen und wir alle können letztlich mit unserer Stimme einen Beitrag leisten”. Daher bleibe sie auch optimistisch. “Und weil es keine andere Möglichkeit gibt”.

Gastkommentar-Serie mit Lisa Fassl

In den kommenden Monaten wird sich Fassl im Rahmen einer Gastkommentar-Serie detailliert zu verschiedenen Startup-politischen Themen äußern. Dabei wolle sie kritisch, aber konstruktiv sein, sagt die Startup-Beauftragte: “Wir können es uns nicht leisten, noch mehr Zeit liegen zu lassen. Das haben wir bereits viele Jahre lang gemacht. Es ist jetzt wichtig für Leute wie mich, die an den Schnittstellen sitzen, auch öffentlich darüber zu sprechen”.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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