02.04.2019

Liquidität: Wenn der Kundenauftrag „zu groß“ ist

Wie finanziert man einen großen Kundenauftrag, wenn man nicht die nötigen liquiden Mittel hat und kein zusätzliches Kapital aufnehmen will oder kann? Es gibt eine Lösung.
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Einkaufsfinanzierung - Liquidität - SVEA - Speisenverteilung Kocher
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Es ist eine denkbar ärgerliche Situation für einen Unternehmer. Ein neuer großer Kunde ist gewonnen. Doch den Auftrag durchzuführen kostet mehr, als das Unternehmen derzeit an liquiden Mitteln hat. Die großen Umsätze, die der Auftrag hereinbringt, würden die nötige Liquidität bringen. Man bräuchte sie bloß bereits vorab, dann wäre alles kein Problem.

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Die lukrativsten Aufträge brauchen am meisten Vorfinanzierung

In diese Situation kommen viele Wachstumsunternehmen, die sich aus eigenen Mitteln und dem Cashflow finanzieren. So etwa auch der Wiener Neustädter Gastro-Ausstatter „Speisenverteilung Kocher“, der sich auf größere Küchen wie in Kliniken, Pflegeheimen und Schulen bzw. bei Cateringdienstleistern spezialisiert hat. „Wir führen sämtliche ‚Hardware‘ für das Servieren, Transportieren, Aufbereiten und Ausgeben von Speisen, also etwa Bestecke, Isolierboxen bis hin zu Transportwagen“, erklärt Gründer Hermann Kocher. Für jeden weiteren Auftrag ist also einiges an Material vorzufinanzieren. Und bei den größten (=lukrativsten) Aufträgen, würde es sich mit den vorhandenen liquiden Mittel nur schwer, oder gar nicht ausgehen.

Einkaufsfinanzierung: Die Rechnung ist schon bezahlt

Der neue Auftrag muss also schon bezahlt werden, bevor er durchgeführt wird. Doch kein Kunde würde den Gesamtbetrag in Vorauskasse bezahlen. Eine Lösung dafür, von der auch „Speisenverteilung Kocher“ Gebrauch macht, bietet der Factoring-Anbieter SVEA. Bei seinem Einkaufsfinanzierungs-Service kauft SVEA dem Unternehmen die Rechnung an den Auftraggeber schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt ab. „Wichtig ist dabei, dass gewisse Parameter erfüllt sein müssen, etwa eine gute Bonität unseres Klienten und des Debitors. Zudem darf die Einkaufsseite nicht zu lange dauern – unser Klient muss bereits seinen Lieferanten vorweisen können und der muss schnell liefern können. Und es muss zum Zeitpunkt der Einkaufsfinanzierung natürlich bereits der konkrete Auftrag vorhanden sein“, erklärt Andreas Draxler von SVEA.

In zwei Wochen zu mehr Liquidität

Gerade einmal zwei Wochen dauerte der Prozess beim ersten Mal im Fall von „Speisenverteilung Kocher“, erzählt Draxler. Dabei gibt es seitens SVEA klare Anforderungen. „Im Wesentlichen brauchen wir die wirtschaftlichen Unterlagen des Unternehmens und eine Erklärung des Geschäftsmodells inklusive der Vorlage von Unterlagen wie Aufträgen, Bestellungen und Musterrechnungen“, sagt Draxler. „In dem Zeitraum von zwei Wochen würde man auch keinen Zwischenfinanzierungs-Kredit bekommen“, ergänzt Hermann Kocher. Tatsächlich war es seine Hausbank, die im SVEA empfahl. „Weil man bei SVEA auch kleine Forderungen abtreten kann, war das von Beginn an attraktiv für uns“, sagt der Gründer. Inzwischen gewinne man „Zug um Zug“ weitere große Kunden im DACH-Raum. „Und deren Zahlungskonditionen können wir durch die Zusammenarbeit mit SVEA äußerst attraktiv gestalten“.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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