30.03.2021

Lion Decor: Mit dem Smartphone im Supermarkt zur Rapid-Torte

Christoph Brabec hat mit Lion Decor ein Startup erschaffen, dass das Individualisieren von Torten vereinfachen soll. Mittels Display-Technologie, Smartphone und einem Lebensmitteldrucker.
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(c) Lion Decor/FB - Lion Decor-Gründer Christoph Brabec bietet im Onlineshop Fußball-Tortenböden an, hat aber mit Displaytechnologie auch anderes vor.

Gleich vorweg erwähnt, es gibt neben dem Rapid-Tortenboden – mit dem das Startup auf der Webseite wirbt – auch andere Fan-Motive (BVB, Chelsea) oder Kinderartikel (Peppa Pig, Star Wars) zu erstehen, sowie die Möglichkeit eigene Fotos vom Smartphone online hochzuladen. Soviel zur Homepage. Andere Pläne des Mistelbacher Unternehmens adressieren den Lebensmittelhandel: Im Detail: Lion Decor-Gründer Christoph Brabec plant in gängigen Supermärkten Displayautomaten zu platzieren, an denen man seine eigenen Motive per Smartphone für eine Fototorte nutzen kann. Ein Lebensmitteldrucker druckt dann das gewünschte Bild im Backshop aus, während man den Rest seines Einkaufs erledigt.

Eigens entwickelter Lebensmitteldrucker vom Lion Decor-Gründer

Lion Decor, das ein Tochterunternehmen des Konditoreibetriebs „Süße Kunststube“ ist, stellt dafür veganes, koscheres, halal und glutenfreies Esspapier zur Verfügung. Das ein eigens entwickelte Drucker mit Lebensmittelfarbe in knapp unter einer Minute auswirft. Der Onlineshop mit einem Konfigurator für selbst gestaltete Bilder soll neben den Supermarkt-Eroberungsvorhaben weiter bestehen.

(c) LD – Fan-Pralinen der beiden Champions League-Sieger Borussia Dortmund und FC Bayern München.

Die Fußball-Pralinen

Aktuell befindet sich die Software im Testbetrieb beim Merkur in Wien Floridsdorf und wird laut Gründer stetig optimiert. Zu den Plänen von Brabec gehört es für seinen Onlineshop weitere Lizenzen für Fan-Motive zu erhalten – darunter von Vereinen aus der Premier League und Italien. Auch in Entwicklung befindet sich die Idee, kleine Pralinen mit den Motiven von Fußballclubs auf den Markt zu bringen.

Lion Decor, das wie Brabec erzählt, langfristig auch eine europaweite Ausweitung seines Service im Auge hat, stellt sich heute Abend bei „2 Minuten 2 Millionen“ den TV-Investoren vor. Weiters dabei: Brüsli, Magic School, Tickety und YoRoller.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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