20.11.2015

Linzerinnen entwickeln kostenlose Registrierkasse – Telefon läuft heiß

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Die Retro-Kassa hat spätestens 2016 ausgedient.
Die Retro-Kassa hat spätestens 2016 ausgedient.

Während einige Startups hinter der Registrierkassenpflicht das große Geschäft wittern, bieten zwei Linzer Gründerinnen ein kostenloses System an. Dahinter steckt ein schlauer Marketingschachzug für ihr eigentliches Produkt. 

Eine klassische Registrierkasse kann schnell mehrere hundert Euro oder sogar tausende Euro kosten. Ab 2016 ist sie für Unternehmer mit einem Jahresumsatz von mehr als 15.000 Euro und Barumsätzen von 7500 Euro verpflichtend. Einige österreichische Startups haben hier bereits ihre Chance gewittert und eine kostengünstigere und flexiblere Online-Lösung entwickelt: ready2order, 123bon, Orderbird. Sie alle müssen sich nun vielleicht warm anziehen. Zwei Linzerinnen haben ein Registrierkassensystem entwickelt, das sie kostenlos anbieten wollen.

Von der Terminvergabe zur Kasse

(c) Jasmina Rahmanovic. Stefanie Gerhofer und Carina Schmiedseder
(c) Jasmina Rahmanovic. Stefanie Gerhofer und Carina Schmiedseder

Stefanie Gerhofer und Carina Schmiedseder haben ursprünglich mit Offisy ein Startup gegründet, das eine Online-Software für die Terminvergabe bei Dienstleistern wie Friseuren oder Ärzten anbietet. Genau diese Zielgruppe sei aufgrund der Registrierkassen-Verordnung stark verunsichert. Offisy-Kunden hätten immer wieder ihre Sorgen geäußert, dass Registrierkassen zu teuer seien. Die bestehende Offisy-Software hat bereits eine Rechnungslegungs-Funktion, die nun lediglich ein wenig erweitert wird.

„Alle Rechnungslegungsvorschriften werden dabei erfüllt“, heißt es in einer Aussendung. Das Paket umfasst eine Online-Rechnungsvorlage, ein Online-Rechnungstool mit integrierter Kundendatenbank sowie die Dokumentation der Rechnungen und Umsatzstatistiken. Für die Nutzung benötige man lediglich einen Computer oder ein Tablet, sowie einen Bon-Drucker, der künftig direkt bei Offisy bezogen werden kann.

Hält die Kasse, was sie verspricht?

Kostenlos soll die Lösung nicht nur für zahlende Kunden der Termin-Software sein, sondern für alle Interessierten. Und das sind naturgemäß viele – 1000 Registrierungen haben die beiden Linzerinnen bereits, die sich sicherheitshalber auch schon die Web-Adresse www.kostenlose-registrierkasse.at gesichert haben. „Das Telefon läutet ständig“, so die Gründerinnen. Ob das System hält, was es verspricht, steht allerdings erst im Dezember fest, wenn die erste Version verfügbar sein soll. Bis Jänner sollen dann Kinderkrankheiten ausgebügelt werden. Ob die kostenlose Lösung zum Start der Registrierkassenpflicht auch wirklich funktioniert, bleibt zu hoffen – ready2order-Gründer Markus Bernhart betont gerne, dass es nicht so einfach ist, ein solches System zu entwickeln und bei ihnen mehrere Jahre Entwicklungszeit dahinterstecken.

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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