27.03.2018

Linzer Startup presono gewinnt Red Bull als Kunden

Das Linzer Startup presono, das mit seiner Präsentationssoftware Microsoft Powerpoint Konkurrenz macht, bekommt Red Bull und den Robotik-Spezialisten KUKA als neue Kunden.
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presono
(c) Anzhelika Kroiss/presono: Die Co-Founder Hannes Freudenthaler, Martin Behrens und Martin Luftensteiner

Die Ansage des Linzer Startups presono ist durchaus ambitioniert: Man will „das gesamte Denken von Präsentationen revolutionieren“, wie Co-Founder und CEO Martin Behrens es ausdrückt. Passieren soll das mit einer vernetzten Präsentations-Software, die unter anderem das Bearbeiten durch mehrere Mitarbeiter und die einheitliche Nutzung der Corporate Identity deutlich vereinfacht. Zudem können die User on- und offline agieren, umfangreiche Analysen erstellen sowie Bewegtbilder oder 3D-Visualisierungen verwenden. Es sei die „smarteste, schnellste und spektakulärste Präsentations-Software aller Zeiten“, rühmt man sich beim 2015 gegründeten Startup.

+++ Interview: Vernetzte “Playlist” für Präsentationssheets +++

Millioneninvestment im Hintergrund

Das überzeugte vor rund einem Jahr eine Gruppe von oberösterreichischen Investment-Gesellschaften, die sich für eine Million Euro (laut öffentlich einsehbaren Firmendaten) gemeinsam 18 Prozent am Unternehmen sicherte. Bereits davor hatte sich das Startup eine Förderung im Rahmen des FFG-Basisprogramms gesichert. Als Kunden konnte presono mit seinem mittlerweile 20-köpfigen Team bislang bereits eine ganze Reihe etablierter Mittelstandsunternehmen vorweisen, etwa KEBA und Greiner Packaging.

Promotion-Video von presono:

Red Bull: mehr als nur Umsatzbringer

Nun verkündete das Startup, Red Bull und den Robotik-Spezialisten KUKA als Kunden gewonnen zu haben. Behrens dzu in einer Aussendung: „Das bringt uns unternehmerisch nicht nur stark weiter, sondern zeigt uns auch, dass wir auf dem richtigen Weg sind“. Der Energy Drink-Gigant soll aber nicht nur für weitere Umsätze sorgen. „Red Bull nutzt unser Tool weltweit im IT-Bereich. In erster Linie werden multimediale Inhalte aufbereitet, die in einer Art Webplattform präsentiert und gesammelt werden. Dabei erhalten wir extrem wichtige Rückmeldungen, die die Weiterentwicklung von presono mitprägen“, erklärt der CEO. Neukunde KUKA werde die Software hingegen „überwiegend als interaktive Messe-App“ nutzen. Künftig soll der Robotik-Spezialist presono auch für den weltweiten Vertieb einsetzen.

Behrens kündigte gleichzeitig auch eine Produktneuerung an. „Wir tüfteln im Moment an einer Cloud-Version und werden hoffentlich schon bald die nächste Präsentations-Generation ins Rennen schicken können“.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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