11.11.2019

Linkilike: Sechs Tipps für mehr YouTube Abonnenten

Content-Distributer Linkilike mit Standorten in Linz und Köln hat sich dem Thema YouTube-Kanal gewidmet und sechs Methoden erfasst, die für mehr Traffic und Abonnenten sorgen sollen. Im Gespräch mit dem brutkasten erläutern Alexander Pühringer und Sarah Jakober von Linkilike, die wichtigsten Tipps.
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(c) Linkilike

Facebook, Instagram, LinkedIn, Tik Tok, Pinterest, YouTube – das ablaufende Jahrzehnt war eines der sozialen Netzwerke und Plattformen. Orte, an denen Unternehmen ihre Chance gewittert haben, um die eigene „Awareness“ zu vergrößern und eigene Communities aufzubauen. KYC spielt da ebenso eine Rolle, wie auch die schnellen Möglichkeiten der PR in eigener Sache und des Informationsaustausches.

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Video als „rising star“

Ein Kanal, der nicht zwangsweise an erster „Gedanken“-Stelle steht, geht es um Reichweitenausdehnung, dennoch zu den wichtigsten gehört, ist das Video-Portal YouTube. Alexander Pühringer und Sarah Jakober von Linkilike erklären, wie man auf der Plattform zu mehr Abonnenten kommt und warum das wichtig ist.

Laut Pühringer haben 75 Prozent aller globalen Websites YouTube als Hosting-Lösung für Videos. Zudem nutzen „Millenials“, eine Generation, die binnen kurzer Zeit Unternehmen prägen werde, die Plattform täglich, um Informationen zu erlangen.

„YouTube ist auch der Schlüssel dafür, um auch morgen gut auf Google zu ranken. Videos sind der Rising Star in der Suchmaschinenoptimierung“, sagt Pühringer. Das Portal „outperforme“ alle anderen Social Media Websites, wenn es um qualitative Video-Aufrufe geht. Die Videos seien lang genug, um Inhalte zu vermitteln. Sie würden auch vollständig gesehen werden, was bei anderen Plattformen ab einer gewissen Länge unüblich sei.

1. Abonnieren-Button

Die einfachste Methode User dazu zu bringen, den eigenen Kanal zu abonnieren, ist der – bei YouTube Wasserzeichen – der während des Abspielens des Videos angezeigt wird. Die Funktion ist unter Einstellungen „Kanal“ und „Branding“ einstellbar. Jakober meint, dass der Vorteil dieser Funktion ist, dass Nutzer den Button anklicken können, während das Video weiterläuft. „Somit holt man den Nutzer genau in dem Moment ab, in dem er bereits ein Video des Kanals sieht und hoffentlich davon begeistert ist“, sagt sie.

2. Content

Ein Punkt, der eigentlich klar sein sollte, ist die Bedeutung der Qualität des Videoinhalts. Jakober nennt hier den Begriff „Dramaturgie“ als Schlüsselwort, weist aber darauf hin, dass auch die richtige Definition der Zielgruppe eine wesentliche Rolle spiele. „Generell muss das Video einen Mehrwert für die Zielgruppe oder einen Unterhaltungswert bieten, der sie dazu motiviert, das Video anzusehen – im Idealfall das gesamte Video bis zum Schluss“, so Jakober.

Auch seien andere Faktoren hierbei zu beachten: Design-technische Dinge, wie etwa das Thumbnail und Titel, sollten für den User ansprechend sein. Sowie ein schön übersichtlicher Text in der Infobox, der den Usern weiterführende Information und kurzum Mehrwert bietet, ist ein Muss.

„Nach der Erstellung des Contents ist es wichtig, diesen auch in sozialen Medien zu verbreiten. Hier gilt es allerdings sich genau zu überlegen, in welchen sozialen Plattformen man die Zielgruppe, die man ansprechen möchte, auch wirklich antrifft“, wirft Pühringer ein.

3. Andere Plattformen zum „Fischen“ nutzen

Personen, die sich auf anderen Plattformen bereits für das eigene Unternehmen oder die hauseigene Marke begeistern, könnten relativ einfach zu Abonnenten des Unternehmens-YouTube-Kanals konvertiert werden.

„Hilfreich dafür kann ein Abonnieren-Button sein, der außerhalb des Videos sowie außerhalb von YouTube platziert werden kann. Tipp: Den Link des eigenen YouTube Accounts verwenden und am Schluss ‚?sub_confirmation=1‚ ergänzen. Personen, die auf diesen Link klicken, werden direkt zum YouTube-Kanal geleitet und gleichzeitig in einem Overlay gefragt, ob sie den Kanal abonnieren wollen“, erklärt Jakober.

4. SEO für YouTube

Laut der Social-Media-Expertin spiele SEO auch bei YouTube-Videos eine wichtige Rolle – besonders für die Suche auf Google, aber auch, um auf YouTube gefunden zu werden. Da aber die Videoplattform als die zweitgrößte Suchmaschine im Netz gilt, seien auch das richtige Keywording, die Position der Zielbegriffe, Schlagworte und ein guter Video-Titel von enormer Bedeutung. In diesem Kontext verweist Jakober darauf, dass es verschiedene Tools gebe, die bei Video-SEO helfen würden oder man sich Hilfe vom österreichischen Startup Tubics holen könne.

5. Video-Seeding

Hierbei handelt es sich um das Verteilen des Videos an Personen, die in die Zielgruppe fallen. „Gefällt ihnen das Video und haben sie das Gefühl, dass sie Freunde oder Follower haben, für die das Gesehene ebenfalls von Bedeutung sein könnte, teilen sie es mit diesen über Facebook oder Twitter“ so Jakober.

An dieser Stelle seien nicht nur Influencer gemeint, wie Pühringer betont: „Zum Thema Video-Seeding könnte man ein ganzes Buch verfassen und man hätte noch immer nicht alle Sichtweisen abgedeckt. Es geht im Prinzip darum die Zielgruppe zu erreichen und den Content und damit die Marke nachhaltig zu stärken. Influencer und Social Media sind Hebel die man für die Verbreitung von Video-Content nutzen muss“, sagt er.

6. Fan-Kauf

Jakober erwähnt, dass bei dieser Art der Steigerung von Abonnentenzahlen die meisten Leute an Bots oder „Abonnenten aus asiatischen Billiglohnländern“ denken würden. „Tatsächlich gibt es aber mittlerweile bereits seriöse Anbieter, die ihren Nutzern bestimmte Inhalte oder Kanäle vorschlagen, die in die jeweilige Zielgruppe fallen und welche anschließend den Inhalt liken oder den Kanal abonnieren“, sagt sie. „Inwieweit man diese Möglichkeit nutzen möchte, muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden“.

Keine Billig-Angebote nehmen

Jedoch müsse man, bevor man sich für einen Anbieter entscheide, die zugrunde liegende Mechanik hinterfragen. „Auf alle Fälle gilt, Hände weg von 5000 Abonnenten für 29,90 Euro-Angeboten“.

Pühringer dazu: „Wir selbst kaufen keine Fans und vermitteln auch keine Fans für unsere Kunden, daher hält sich meine Expertise dazu in Grenzen. Wie alles im Online Marketing ist auch dies keine Raketenwissenschaft. Ich würde die einzelnen Angebote kritisch hinterfragen und mir die Mechanik erklären lassen. Zu verlockende Angebote haben aber sicher einen Haken“.

Fazit

Jakober betont abschließend, dass sich nicht jede Maßnahme für jedes Video oder jeden Kanal eigne. Im Idealfall biete sich ein Mix aus mehreren Maßnahmen an, um zum gewünschten Ergebnis zu gelangen und mehr YouTube Abonnenten zu erzielen.


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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Facebook, Instagram, LinkedIn, Tik Tok, Pinterest, YouTube – das ablaufende Jahrzehnt war eines der sozialen Netzwerke und Plattformen. Alexander Pühringer und Sarah Jakober von Linkilike erklären, wie man auf YouTube zu mehr Abonnenten kommt und warum das wichtig ist. Schlüsselbegriffe bei dieser Thematik sind Video-SEO und -Seeding.

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