31.03.2021

Auch LinkedIn baut einen Clubhouse-Klon

Der Audio-Spaces-Trend reißt nicht ab. Nun machte auch LinkedIn-Pläne für ein eigenes Clubhouse-artiges Feature publik.
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Mockup der neuen Audio-Funktion (c) LinkedIn
Mockup der neuen Audio-Funktion (c) LinkedIn

Der Hype um die Audio-App Clubhouse ist schon seit ein paar Wochen spürbar abgeflaut. Doch die Welle an Nachahmern nimmt kein Ende. Nicht nur eigenständige Teams, wie die Wiener Entwickler der Open Source Audio-Spaces-Anwendung Jam, werfen sich ins Rennen. Auffällig ist vor allem, dass die Social Media-Riesen sich dieses Kundensegment nicht entgehen lassen wollen. Nach Twitter, das mit Twitter Spaces bereits eine Beta-Version online hat, nahmen auch Facebook, Telegram und Discord die Arbeit an Audio-Features auf. Nun gab es von der Microsoft-Tochter LinkedIn ebenfalls erste Insights zu einem eigenen Clubhouse-Klon. Derzeit laufen demnach „frühe Tests“.

LinkedIn will mit Klientel punkten

Von der mittlerweile großen Konkurrenz will man sich vor allem durch die Zielgruppe bzw. die zu erwartende Klientel abheben. Der Ausrichtung der gesamten Plattform folgend sollen User im Audio-Feature von LinkedIn als ihre „professionellen Identität“ agieren. Zudem sollen bereits für andere Features entwickelte Moderations-Mechanismen Missbrauch verhindern. „Unsere Priorität ist es, eine vertrauenswürdige Community aufzubauen, in der sich Menschen sicher fühlen und produktiv sein können“, sagt LinkedIn-Pressesprecherin Suzi Owens gegenüber dem US-Magazin TechCrunch. „Unsere Mitglieder kommen zu LinkedIn, um respektvolle und konstruktive Gespräche mit echten Menschen zu führen, und wir konzentrieren uns darauf sicherzustellen, dass sie eine sichere Umgebung haben, um genau das zu tun“.

LinkedIn: Mockup des neuen Audio-Features
(c) LinkedIn: Mockup des neuen Audio-Features

Im Hintergrund stehe der Wunsch aus der rund 740 Millionen User umfassenden Community noch weitere Möglichkeiten zur Kommunikation innerhalb der Plattform zu haben. „Wir sehen ein fast 50-prozentiges Wachstum der Konversationen auf LinkedIn, das sich in Stories, Video-Shares und Posts auf der Plattform widerspiegelt“, so Owens. „Wir prüfen, wie wir Audio in andere Bereiche von LinkedIn wie Events und Gruppen bringen können, um unseren Mitgliedern noch mehr Möglichkeiten zu geben, sich mit ihrer Community zu verbinden“. In der Handhabung dürfte das Feature dann sehr ähnlich sein, wie die bekannten Audio-Anwendungen, wie ein erstes Mockup (siehe oben) nahelegt. Demnach kann man Räumen beitreten, sie verlassen, auf Kommentare reagieren und sich zu Wort melden.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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