10.10.2023

LineMetrics: durchblicker-Gründer Baudisch übernimmt 25 Prozent und wird CEO

Das niederösterreichische Sensorik-Unternehmen LineMetrics hat Kapital im siebenstelligen Bereich aufgenommen. Unter anderem kommt es von durchblicker-Gründer Reinhold Baudisch, der 25 Prozent des Unternehmens übernimmt - und auch CEO wird. Wir haben mit ihm gesprochen.
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Reinhold Baudisch
Reinhold Baudisch

Ein achtstelliger Exit kommt in Österreich nicht allzu oft vor: Reinhold Baudisch ist es aber gelungen – das von ihm gegründete Preisvergleichsportal durchblicker ging vor gut zwei Jahren an die Netrisk Gruppe (brutkasten berichtete). Bis Sommer 2022 blieb Baudisch noch in der Rolle des CEOs. Seither war er vor allem als Investor tätig und beteiligte sich unter anderem an den Startups froots oder bei notarity. Künftig wird der 47-jährige Oberösterreicher aber wieder eine CEO-Rolle innehaben – und zwar beim niederösterreichischen Sensorikunternehmen LineMetrics, an dem Baudisch auch 25 Prozent der Anteile übernimmt.

Dies geschieht im Rahmen einer größeren Finanzierungsrunde – diese liegt laut Baudisch im siebenstelligen Euro-Bereich. Neben dem durchblicker-Gründer beteiligten sich auch die vier Gründer von Runtastic, Energie-Unternehmer Lukas Püspök, Gebrüder-Weiss-CEO Wolfram Senger-Weiss und Hansi Hansmann an der Runde.

In einem Statement verwies Hansmann darauf, dass Baudisch mit durchblicker einer der größten Startup-Exits der vergangenen Jahre in Österreich gelungen sei: „Wir freuen uns, dass wir mit Baudisch einen erfahrenen Business Builder gewonnen haben, der LineMetrics bei der anstehenden Skalierung unterstützen und das Unternehmen im europäischen Markt auf die nächste Stufe bringen wird“, sagt der Business Angel.

Baudisch: „Bin eindeutig zu jung für die Pension“

Baudisch habe seit seinem Ausstieg bei durchblicker ein Jahr „echte Pause“ gehabt, um sich neu zu orientieren, sagt der durchblicker-Gründer im brutkasten-Gespräch. Das Ergebnis: „Mir ist in dieser Pause sehr schnell klar geworden, dass ich noch eindeutig zu jung bin für die Pension“. Als Startup-Investor hat Baudisch zwar sechs Investments vorgenommen . „Investieren alleine reicht mir nicht, ich brauche schon eine operative Rolle“, erzählt der frischgebackene LineMetrics-CEO.

Den LineMetrics-Gründer Reinhard Nowak lernte Baudisch auf einem Vernetzungstreffen der Hans(wo)men Group von Hansi Hansmann kennen. „Es ist mir einfach wahnsinnig getaugt zu sehen, dass es hier eine Firma gibt, die sehr aktiv am Weg ist, die Energiewende zu gestalten“, sagt Baudisch. Nowak und er hätten sich bereits in den vergangenen Jahren immer wieder ausgetauscht.

Reinhold Baudisch und LineMetrics-Gründer Reinhard Nowak

„Ich hatte einerseits das Gefühl, dass es thematisch wahnsinnig gut passt und auf der anderen Seite glaube ich, dass diese Firma genau das braucht, was ich bieten kann: Expertise in Vetrieb und Marketing, um es auf das nächste Level zu bringen“, sagt Baudisch im brutkasten-Interview. Nowak bleibt in der Geschäftsführung, wird sich allerdings künftig stärker auf die Produktentwicklung konzentrieren.

„Ich steige jetzt ins Unternehmen ein zu einem Zeitpunkt, an dem ich viel Dynamik sehe und das Unternehmen stark wächst“, erläutert Baudisch. Es brauche jetzt jemanden, der dieses Wachstum in die richtigen Bahnen lenke.

Baudisch will Schwerpunkt auf internationalen Vertrieb setzen

LimeMetrics ist auf kostengünstige und einfach zu installierende Sensoren mit großer Reichweite und langer Batterielaufzeit spezialisert. Das 2012 gegründete Unternehmen hat seinen Hauptsitz im niederösterreichischen Haag und hat nach eigenen Angaben bereits rund 2.000 Gebäude in elf europäischen Ländern mit Sensoren ausgestattet. Das PropTech-Unternehmen macht 80 Prozent seines Umsatzes außerhalb Österreichs – und in die weitere Internationalisierung soll nun auch das frisch aufgenommene Kapital fließen.

„Wir wollen jetzt einen stärkeren Fokus im Bereich Vertrieb setzen. Damit meine ich nicht nur Vertrieb in Österreich, sondern insbesondere das Thema Internationalisierung“, sagt Baudisch im brutkasten-Gespräch. „Wir müssen schauen, dass wir in ganz Europa mittelfristig den Footprint ausbauen“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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