13.07.2021

Linda McCartney’s: Veggie-Kultmarke startet in Österreich

Die britische Kultmarke Linda McCartney's wagt nach 30 Jahren vegetarischer Pionierarbeit den Markteintritt in Österreich. Den Vertrieb übernimmt die Mona Naturprodukte GmbH, die hierzulande vor allem für ihre pflanzlichen Spezialitäten unter der Brand Joya bekannt ist.
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Linda McCartneys
V.l.n.r.: Moderatorin Julia Furdea und Mona Naturprodukte-Geschäftsführer Wolfgang Goldenitsch
© Florence Stoiber

Vegane und vegetarische Ernährung liegt im Trend. Das unterstreicht eine aktuelle, Ende Juni 2021 durchgeführte, Studie des Marktforschungsunternehmens Marketagent, die kürzlich im Zuge des Österreich-Launches der britischen Kultmarke Linda McCartney’s präsentiert wurde. Der Erhebung zufolge wollen 42 Prozent der Österreicher ihren Fleischkonsum aktiv verändern; 11 Prozent geben an, sich bereits vegan oder vegetarisch zu ernähren. Damit hat sich die Anzahl der Vegetarier*innen und Veganer*innen innerhalb der vergangenen vier Jahre fast verdoppelt. Als Gründe für diese Entwicklung werden von fast der Hälfte die Berichterstattung über Massentierhaltung angegeben. Außerdem führen die Befragten die Themen Umweltschutz und Ressourcenschonung sowie körperliches Wohlbefinden ins Treffen.

Meat-Free für die breite Bevölkerung

Ein ideales Umfeld für den Markteintritt der fleischfreien Spezialitäten von Linda McCartney’s. Hinter der Brand, die bereits vor 30 Jahren entwickelt wurde, steckt die erste und mittlerweile leider an Brustkrebs verstorbenen Ehefrau des britischen Musikers und Ex-Beatle Sir Paul McCartney. Linda war nämlich nicht nur Fotografin und Aktivistin, sondern Vorreiterin der frühen vegetarischen Bewegung. Im Gründungsjahr 1991 galt Vegetarismus noch als absolute Nische, dennoch hat sich Linda getrieben von der Überzeugung, dass gutes Essen nicht auf Kosten von Tierwohl, des Planeten oder des eigenen Körpers gehen muss, unermüdlich für ihre Marke eingesetzt. Um sie bekannt zu machen, hat sie ihre Produkte auf Autobahnraststätten von LKW-Fahrern verkosten lassen und so eine besonders kritische Zielgruppe für sich gewinnen können.

Linda McCartney
Linda McCartney begeisterte Trucker auf Autobahnraststätten von ihren Produkten.
© Linda McCartney

Ihr Vermächtnis wird von ihrer Familie nach wie vor am Leben erhalten, wie die McCartney’s bei der Präsentation in Österreich bestätigen: “Wir wollten, dass vegetarisches Essen nicht elitär ist. Es sollte einfach und für alle verfügbar sein. Dank Lindas Engagement hat die Meat-Free-Bewegung in der breiten Bevölkerung Anklang gefunden”, heißt es in einer Videobotschaft. Zur Zusammenarbeit mit Mona erklärt die Familie: “Wir glauben, dass die Visionen unserer beiden Unternehmen perfekt zu unserem Wunsch passen, immer mehr Menschen zu einer reinen, vegetarischen Ernährung zu ermutigen. Es war dieser Wunsch, der Linda motivierte, als sie Linda McCartney Foods ursprünglich gründete, und wir hoffen, ihre gute Arbeit und damit ihr Vermächtnis fortzusetzen.”

Österreich-Start mit neun Produkten

Ab sofort sind neun Artikel der rund 40 Varianten umfassenden fleischfreien Produktrange in Österreichs Tiefkühlvitrinen im Lebensmittelhandel, in Onlinesupermärkten sowie im Großhandel für die Gastronomie und Hotellerie erhältlich. Vom Angebot überzeugt werden konnten Spar (führt die vegetarischen Southern-Style-Hühnernuggets, den vegetarischen Southern-Style Hähnchenfilet-Burger, den vegetarische Burger aus Sojaprotein und Zwiebeln sowie den vegetarischen Pulled Pork Burger), gurkerl.at, der Billa Online-Shop und Metro. Die drei letztgenannten haben zusätzlich die Artikel vegetarische Würstchen, Vegemince (vegetarisches Faschiertes), den vegetarischen Mozzarellaburger, vegetarische Lincolnshire Würstchen sowie vegetarische Würstchen mit roten Zwiebeln und Rosmarin im Sortiment.

Linda McCartneys
© Florence Stoiber

Mona Naturprodukte steuert Vertrieb

Den Vertrieb hierzulande übernimmt die Mona Naturprodukte AG, ein Tochterunternehmen der Hain Celestial Gruppe, die Linda McCartney’s im Jahr 2006 inklusive der Produktionsstätte in Fakenham, England, von der H. J. Heinz Company übernommen hat. Von der Europazentrale in Wien aus steuert Mona das Geschäft mit veganen Milchalternativen aus Hafer, Reis, Soja sowie einer Vielzahl an Nuss-Varianten unter den Marken Joya, Dream und Happy. Für Mona-Geschäftsführer Dr. Wolfgang Goldenitsch, der seit Juni 2019 auch das International Business von Hain Celestial leitet, ist das die perfekte Partnerschaft, zumal auch Joya auf Pflanzenbasis setzt. “Wir waren selbst ein kleines Startup, das aus einer Molkerei entstanden ist, als wir 2002 mit Joya gestartet sind. Von vielen wurden wir als ‘Weirdos’ bezeichnet. Dass wir jetzt über 60 pflanzliche Produkte wie Drinks, Tofu, Desserts, Eis-Cremen und Alternativen zu Joghurt anbieten, zeigt aber, dass wir auf dem besten Weg sind, pflanzenbasierte Produkte als einen wichtigen Teil unserer Ernährung zu etablieren. Linda McCartney’s ergänzt unser Portfolio damit ideal.” 

Mit den Konkurrenzprodukten großer Konzerne – erst kürzlich etwa hat Unilever mit The Vegetarian Butcher eine neue Fleischalternative vorgestellt und auch Iglo ist in der Kategorie mit seiner Range Green Cuisine erfolgreich vertreten – könne man mithalten. Laut Goldenitsch hätte man bereits mehr abgesetzt als der Mitbewerb. Konkretere Details, auf welches Unternehmen sich diese Aussage bezieht, ließ sich der Geschäftsführer auf brutkasten-Nachfrage aber nicht entlocken.

Teil des Österreich-Sortiments von Mona ist seit Kurzem außerdem die Hain Celestial Vertriebsmarke Terra, die sich auf Premium-Gemüsechips fokussiert hat.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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