23.07.2021

Limits: Nach Rassismus-Vorfällen – Instagram testet „Anti-Harassment“-Funktion

Aufgrund der Beschimpfungsorgien der letzten Wochen in sozialen Medien, versucht Instagram mit "Limits" dem "Hass im Netz" entgegenzuwirken.
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(c) mercedesamgf1.com - Auch Serienweltmeister Lewis Hamilton wurde Opfer rassistischer Belästigung im Netz.

Englische Fußballspieler nach dem verlorenen EM-Finale. Lewis Hamilton nachdem er und Max Verstappen bei einem Formel 1 Rennen kollidiert sind. Hierzulande in großer Regelmäßigkeit Politikerinnen. Allgemein, Personen des öffentlichen Lebens. Belästigung rassistischer oder sexistischer Art auf Instagram, Twitter, Facebook und Co. geschieht in einer Häufigkeit, die nach Aktionen verlangt. Dass, das Netz kein rechtsfreier Raum ist, kommt bei den Agitatoren meist erst dann an, wenn eine Klage ins Haus flattert. Die meisten verstecken sich weiterhin in der „Pseudo“-Anonymität ihrer Internetverbindung. Erstellen Fake-Accounts und wähnen sich sicher in ihrem Hass. Meist auch ohne Folgen. Aus diesem Grund hat sich nun die soziale Plattform Instagram etwas einfallen lassen: Limits.

Neues Feature: Limits

Instagram-Chef Adam Mosseri wird auf Techcrunch damit zitiert, dass sein Netzwerk ein neues Feature namens „Limits“ testet, die Nutzern die Möglichkeit geben soll, Konten vorübergehend zu sperren, wenn sie von einer Flut von Belästigungen betroffen sind. Die Ankündigung der neuen Funktion erfolgte während eines Videos, in dem Mosseri den jüngsten Rassismus verurteilte, der auf der Instagram-Plattform nach dem Euro 2020-Finale stattfand, und darauf hinwies, dass das Unternehmen an Verbesserungen sowohl der internen als auch der kundenorientierten Tools arbeitet, um dieses Problem anzugehen.

Das Emoji-Problem

Instagram hatte zuvor die rassistischen Beschimpfungen kommentiert und verurteilt, bei denen die englischen Fußballspieler Bukayo Saka, Marcus Rashford und Jadon Sancho nach der Niederlage gegen Italien mit rassistischen Kommentaren belästigt wurden. Mosseri gab auch zu, dass Fehler passiert seien, die sich mit dem Bezeichnung „das Emoji-Problem“ charakterisieren lassen.

Instagram versucht mittels Technologie von der Community gemeldete Post zu priorisieren, scheiterte aber daran, dass das System diese „Harassments“ als „gutartig“ einstufte. Weil User auf Emojis (in den genannten Fällen: Affen-Emojis) zurückgriffen.

Mosseri erklärte weiter, dass Instagram täglich Millionen Meldungen von problematischen Posts erhalte und selbst bei einer Fehlerrate von einem Prozent weiterhin zehntausende von verstörenden Beiträgen fälschlicherweise auf der Plattform bleiben.

„Block“, „Hidden Words“ und „Restrict“

Der Instagram-Chef verwies auf Tools wie „Block“, „Hidden Words“ und „Restrict“, die User blockieren, bestimmte Keywords ausblenden und eine Genehmigung des Account-Inhabers für die Veröffentlichung fremder Posts voraussetzen.

Die Funktion „Limits“ hingegen zielt darauf ab, Kommentare und Nachrichten von bestimmten Gruppen von Followern vorübergehend einzuschränken. User sind damit in der Lage die zu beschränkenden Gruppen ein- oder auszuschalten, einschließlich neuer Follower und Konten, die immer wieder nur erstellt wurden, um zu belästigen – kurz: Fake Accounts.

Limits als Schutzwerkzeug

„Vielleicht bist du in der Schule und machst gerade eine Trennung durch. Oder vielleicht bist du ein Profifußballer und wirst stark belästigt“, erklärte Mosseri bei Techcrunch, als er beschrieb, wie „Limits“ in verschiedenen Situationen nützlich sein könnte. „Was auch immer es ist, wir wissen, dass Menschen manchmal in Momenten schmerzhaft beleidigt werden, und wir wollen ihnen Werkzeuge zur Verfügung stellen, um sich in diesen Situationen zu schützen.“

Ein genaues Datum für die Einführung von „Limits“ gibt es noch nicht, das Feature wird vorerst auf Mobilgeräten in ausgewählten Ländern getestet.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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