06.04.2023

Limifyze: Vorarlberger Startup verspricht Cocktails per Knopfdruck

Steigende Temperaturen steigern auch den Durst auf Cocktails. Das Startup Limifyze will dabei ansetzen und dem Personalmangel in der Gastronomie etwas entgegensetzen.
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Gründer: Linus Albrecht, Michael Bertel und Günther Pörnbacher - ebenfalls auf dem Bild zu sehen ist unser Teilzeit-Entwickler Manuel Mayer (C) Limifyze
Gründer: Linus Albrecht, Michael Bertel und Günther Pörnbacher - ebenfalls auf dem Bild zu sehen ist unser Teilzeit-Entwickler Manuel Mayer (C) Limifyze

Schon während ihrer Schulzeit haben Linus Albrecht und Michael Bertel intensiv an einem elektronischen Barkeeper getüftelt. Nach der Schule reifte der Entschluss in ihnen, die Idee zum Geschäft zu machen. Im Jahr 2021 gegründet, will das Startup Limifyze nun der Gastrobranche in Zeiten der großen Herausforderung eine Stütze sein.

Limifyze will Gastro-Krise entgegensteuern

„Gerade mit Blick auf den eklatanten Personalengpass ist Limifyze eine tolle Sache“, sagt Bertel im brutkasten-Gespräch. Der elektronische Barkeeper, der an einen Kaffeevollautomaten, so wie man ihn von Frühstücksbuffets kennt, erinnert, liefert statt koffeinhaltigen Heißgetränken, Cocktails.

Bis zu 20 verschiedene Cocktails kann das Produkt von Limifyze mischen. Dabei verspricht das Unternehmen, dass niemand länger als zwei Minuten auf sein Getränk warten muss. „Einen Gin Tonic kann unser Barkeeper schon in 30 Sekunden mischen“, sagt der Founder.

Der Automat von Limifyze (C) Limifyze

Neben Bertel, der für die Software zuständig ist, arbeitet Albrecht an der Hardware des Produkts sowie deren Geschäftspartner Günther Pörnbacher, der seine langjährige Erfahrung im Marketing und Vertrieb in der Gastronomie nun für das Unternehmen nutzt. Die Zielgruppe von Limifyze ist klar: „Wir fokussieren uns derzeit auf Hotels, da wir hier glauben den Fachkräftemangel mit unserem Produkt entgegenzuwirken“, sagt Bertel.

Noch keine Investoren geplant

Hotels, die sich ein Limifyze-Gerät sichern, bräuchten sich tatsächlich keine Gedanken mehr über fehlendes Barpersonal machen. So kassiert ein elektronisches Bezahlsystem, dass im Automat integriert ist, das Geld für den Cocktail gleich mit ab. Gläser müssten hingegen vom Hotel gestellt werden. Eine Maschine von Limifyze könnte laut den Versprechungen des Unternehmens 150 Cocktails servieren. Dabei ist der elektronische Barkeeper für 29.000 Euro zu kaufen oder für 699 Euro pro Monat ab sechs Monaten zu mieten.

Mit Bischof-Automaten hat das Startup zudem bereits einen ersten Handelspartner an Land gezogen. Mit der Investorensuche wartet man hingegen noch. „Uns ist wichtig, dass wir unsere ersten Produkte auf den Markt bringen, bevor wir Investorengespräche führen“, meint Bertel.

Erste Kooperationen in Aussicht

Bereits in der Wintersaison hatte man mit einem Hotel im Bregenzer Wald eine erste Kooperation gestartet. Diese soll nun auch nach dem Umbau der Unterkunft und mit Start der Sommersaison fortgesetzt werden. Ziel von Limifyze ist es, in einem Jahr mindestens 20 Automaten vertrieben zu haben. Produziert wird bis dahin noch immer vom Unternehmen selbst in einer eigenen Werkstatt in Alberschwende.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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