06.04.2023

Limifyze: Vorarlberger Startup verspricht Cocktails per Knopfdruck

Steigende Temperaturen steigern auch den Durst auf Cocktails. Das Startup Limifyze will dabei ansetzen und dem Personalmangel in der Gastronomie etwas entgegensetzen.
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Gründer: Linus Albrecht, Michael Bertel und Günther Pörnbacher - ebenfalls auf dem Bild zu sehen ist unser Teilzeit-Entwickler Manuel Mayer (C) Limifyze
Gründer: Linus Albrecht, Michael Bertel und Günther Pörnbacher - ebenfalls auf dem Bild zu sehen ist unser Teilzeit-Entwickler Manuel Mayer (C) Limifyze

Schon während ihrer Schulzeit haben Linus Albrecht und Michael Bertel intensiv an einem elektronischen Barkeeper getüftelt. Nach der Schule reifte der Entschluss in ihnen, die Idee zum Geschäft zu machen. Im Jahr 2021 gegründet, will das Startup Limifyze nun der Gastrobranche in Zeiten der großen Herausforderung eine Stütze sein.

Limifyze will Gastro-Krise entgegensteuern

„Gerade mit Blick auf den eklatanten Personalengpass ist Limifyze eine tolle Sache“, sagt Bertel im brutkasten-Gespräch. Der elektronische Barkeeper, der an einen Kaffeevollautomaten, so wie man ihn von Frühstücksbuffets kennt, erinnert, liefert statt koffeinhaltigen Heißgetränken, Cocktails.

Bis zu 20 verschiedene Cocktails kann das Produkt von Limifyze mischen. Dabei verspricht das Unternehmen, dass niemand länger als zwei Minuten auf sein Getränk warten muss. „Einen Gin Tonic kann unser Barkeeper schon in 30 Sekunden mischen“, sagt der Founder.

Der Automat von Limifyze (C) Limifyze

Neben Bertel, der für die Software zuständig ist, arbeitet Albrecht an der Hardware des Produkts sowie deren Geschäftspartner Günther Pörnbacher, der seine langjährige Erfahrung im Marketing und Vertrieb in der Gastronomie nun für das Unternehmen nutzt. Die Zielgruppe von Limifyze ist klar: „Wir fokussieren uns derzeit auf Hotels, da wir hier glauben den Fachkräftemangel mit unserem Produkt entgegenzuwirken“, sagt Bertel.

Noch keine Investoren geplant

Hotels, die sich ein Limifyze-Gerät sichern, bräuchten sich tatsächlich keine Gedanken mehr über fehlendes Barpersonal machen. So kassiert ein elektronisches Bezahlsystem, dass im Automat integriert ist, das Geld für den Cocktail gleich mit ab. Gläser müssten hingegen vom Hotel gestellt werden. Eine Maschine von Limifyze könnte laut den Versprechungen des Unternehmens 150 Cocktails servieren. Dabei ist der elektronische Barkeeper für 29.000 Euro zu kaufen oder für 699 Euro pro Monat ab sechs Monaten zu mieten.

Mit Bischof-Automaten hat das Startup zudem bereits einen ersten Handelspartner an Land gezogen. Mit der Investorensuche wartet man hingegen noch. „Uns ist wichtig, dass wir unsere ersten Produkte auf den Markt bringen, bevor wir Investorengespräche führen“, meint Bertel.

Erste Kooperationen in Aussicht

Bereits in der Wintersaison hatte man mit einem Hotel im Bregenzer Wald eine erste Kooperation gestartet. Diese soll nun auch nach dem Umbau der Unterkunft und mit Start der Sommersaison fortgesetzt werden. Ziel von Limifyze ist es, in einem Jahr mindestens 20 Automaten vertrieben zu haben. Produziert wird bis dahin noch immer vom Unternehmen selbst in einer eigenen Werkstatt in Alberschwende.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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