06.04.2023

Limifyze: Vorarlberger Startup verspricht Cocktails per Knopfdruck

Steigende Temperaturen steigern auch den Durst auf Cocktails. Das Startup Limifyze will dabei ansetzen und dem Personalmangel in der Gastronomie etwas entgegensetzen.
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Gründer: Linus Albrecht, Michael Bertel und Günther Pörnbacher - ebenfalls auf dem Bild zu sehen ist unser Teilzeit-Entwickler Manuel Mayer (C) Limifyze
Gründer: Linus Albrecht, Michael Bertel und Günther Pörnbacher - ebenfalls auf dem Bild zu sehen ist unser Teilzeit-Entwickler Manuel Mayer (C) Limifyze

Schon während ihrer Schulzeit haben Linus Albrecht und Michael Bertel intensiv an einem elektronischen Barkeeper getüftelt. Nach der Schule reifte der Entschluss in ihnen, die Idee zum Geschäft zu machen. Im Jahr 2021 gegründet, will das Startup Limifyze nun der Gastrobranche in Zeiten der großen Herausforderung eine Stütze sein.

Limifyze will Gastro-Krise entgegensteuern

„Gerade mit Blick auf den eklatanten Personalengpass ist Limifyze eine tolle Sache“, sagt Bertel im brutkasten-Gespräch. Der elektronische Barkeeper, der an einen Kaffeevollautomaten, so wie man ihn von Frühstücksbuffets kennt, erinnert, liefert statt koffeinhaltigen Heißgetränken, Cocktails.

Bis zu 20 verschiedene Cocktails kann das Produkt von Limifyze mischen. Dabei verspricht das Unternehmen, dass niemand länger als zwei Minuten auf sein Getränk warten muss. „Einen Gin Tonic kann unser Barkeeper schon in 30 Sekunden mischen“, sagt der Founder.

Der Automat von Limifyze (C) Limifyze

Neben Bertel, der für die Software zuständig ist, arbeitet Albrecht an der Hardware des Produkts sowie deren Geschäftspartner Günther Pörnbacher, der seine langjährige Erfahrung im Marketing und Vertrieb in der Gastronomie nun für das Unternehmen nutzt. Die Zielgruppe von Limifyze ist klar: „Wir fokussieren uns derzeit auf Hotels, da wir hier glauben den Fachkräftemangel mit unserem Produkt entgegenzuwirken“, sagt Bertel.

Noch keine Investoren geplant

Hotels, die sich ein Limifyze-Gerät sichern, bräuchten sich tatsächlich keine Gedanken mehr über fehlendes Barpersonal machen. So kassiert ein elektronisches Bezahlsystem, dass im Automat integriert ist, das Geld für den Cocktail gleich mit ab. Gläser müssten hingegen vom Hotel gestellt werden. Eine Maschine von Limifyze könnte laut den Versprechungen des Unternehmens 150 Cocktails servieren. Dabei ist der elektronische Barkeeper für 29.000 Euro zu kaufen oder für 699 Euro pro Monat ab sechs Monaten zu mieten.

Mit Bischof-Automaten hat das Startup zudem bereits einen ersten Handelspartner an Land gezogen. Mit der Investorensuche wartet man hingegen noch. „Uns ist wichtig, dass wir unsere ersten Produkte auf den Markt bringen, bevor wir Investorengespräche führen“, meint Bertel.

Erste Kooperationen in Aussicht

Bereits in der Wintersaison hatte man mit einem Hotel im Bregenzer Wald eine erste Kooperation gestartet. Diese soll nun auch nach dem Umbau der Unterkunft und mit Start der Sommersaison fortgesetzt werden. Ziel von Limifyze ist es, in einem Jahr mindestens 20 Automaten vertrieben zu haben. Produziert wird bis dahin noch immer vom Unternehmen selbst in einer eigenen Werkstatt in Alberschwende.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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