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Wer in den kommenden Tagen und Wochen einen E-Scooter von Lime in Wien mietet, wird am Lenker ein Merkblatt finden. Hintergrund ist eine Kooperation des US-E-Scooter-Weltmarktführers mit Österreichs zweitgrößtem Mobilitätsklub ARBÖ in Sachen Sicherheit. Auf dem Merkblatt sind “10 goldene E-Scooter-Regeln” niedergeschrieben. Lime-Nutzer, die sich zu diesen online freiwillig selbst verpflichten, erhalten zehn Freiminuten Fahrtguthaben.
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Zudem führen ARBÖ und Lime am 24. September 2020 auf dem Gelände des ARBÖ-Fahrsicherheits-Zentrums in der Schillingstraße in Wien ein “First Ride”-Fahrsicherheitstraining durch. Angehende E-Scooter-Fahrer sollen dort von einem ARBÖ-Sicherheitstrainer die wichtigsten Verkehrsvorschriften und Verhaltensweisen für die Nutzung der E-Roller vermittelt bekommen.
“Bewusstsein für Verkehrsvorschriften noch nicht umfassend etabliert”
“Da sich das Leben in Wien mehr an die neue Normalität gewöhnt hat, organisieren viele Wienerinnen und Wiener gerade ihre Fortbewegung neu. Ein Blick auf die Straßen von Wien zeigt, dass individuelle Fortbewegungsmittel die Gewinner der aktuellen Corona-Krise sind”, heißt es in der Aussendung dazu. Denn die E-Scooter würden Individualmobilität für diejenigen bieten, die “in der aktuellen Situation” an der frischen Luft unterwegs sein möchten. Und weiter: “Seit Mai diesen Jahres gelten in Wien neue Vorschriften für das Abstellen des E-Scooter und bisher hat sich das Bewusstsein für die entsprechenden Verkehrsvorschriften und Verhaltensweisen noch nicht umfassend etabliert – was zuweilen für Unmut bei anderen Verkehrsteilnehmern sorgt”.
Das sind die “10 goldenen E-Scooter-Regeln” von Lime & ARBÖ
Die genannten Probleme finden sich auch in den “10 goldenen E-Scooter-Regeln” wieder:
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Das Tragen eines Helmes wird empfohlen!
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Tandem-Fahren ist verboten. Nur eine Person pro E-Scooter ist erlaubt.
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Alkohol und Drogen sind tabu. Ab 0,5 Promille ist das Fahren mit E-Scootern strafbar.
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Auf dem Gehsteig und in Fußgängerzonen fahren ist untersagt.
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Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist verboten.
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Es gelten die allgemeinen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gebot der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme.
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Richtungswechsel sind stets anzuzeigen.
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Der Fußverkehr hat Vorrang; er darf weder behindert noch gefährdet werden.
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E-Scooter müssen so abgestellt werden, dass weder Fußgänger, Rollstuhlfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer behindert werden. Lass den E-Scooter nicht einfach mitten auf dem Weg stehen.
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Lime E-Scooter dürfen erst ab 18 Jahren gefahren werden.
⇒ Info-Page mit Möglichkeit zur freiwilligen Selbstverpflichtung