09.07.2020

Lime und ARBÖ: „10 goldene E-Scooter-Regeln“ und 1 Sicherheitstraining

Der US-E-Scooter-Weltmarktführer Lime und Österreichs zweitgrößter Mobilitätsklub ARBÖ starten eine Partnerschaft und machen Nutzer per Merkblatt auf die Regeln aufmerksam.
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Lime & ARBÖ bringen
(c) Lime: Fahrsicherheitstraining

Wer in den kommenden Tagen und Wochen einen E-Scooter von Lime in Wien mietet, wird am Lenker ein Merkblatt finden. Hintergrund ist eine Kooperation des US-E-Scooter-Weltmarktführers mit Österreichs zweitgrößtem Mobilitätsklub ARBÖ in Sachen Sicherheit. Auf dem Merkblatt sind „10 goldene E-Scooter-Regeln“ niedergeschrieben. Lime-Nutzer, die sich zu diesen online freiwillig selbst verpflichten, erhalten zehn Freiminuten Fahrtguthaben.

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Zudem führen ARBÖ und Lime am 24. September 2020 auf dem Gelände des ARBÖ-Fahrsicherheits-Zentrums in der Schillingstraße in Wien ein „First Ride“-Fahrsicherheitstraining durch. Angehende E-Scooter-Fahrer sollen dort von einem ARBÖ-Sicherheitstrainer die wichtigsten Verkehrsvorschriften und Verhaltensweisen für die Nutzung der E-Roller vermittelt bekommen.

„Bewusstsein für Verkehrsvorschriften noch nicht umfassend etabliert“

„Da sich das Leben in Wien mehr an die neue Normalität gewöhnt hat, organisieren viele Wienerinnen und Wiener gerade ihre Fortbewegung neu. Ein Blick auf die Straßen von Wien zeigt, dass individuelle Fortbewegungsmittel die Gewinner der aktuellen Corona-Krise sind“, heißt es in der Aussendung dazu. Denn die E-Scooter würden Individualmobilität für diejenigen bieten, die „in der aktuellen Situation“ an der frischen Luft unterwegs sein möchten. Und weiter: „Seit Mai diesen Jahres gelten in Wien neue Vorschriften für das Abstellen des E-Scooter und bisher hat sich das Bewusstsein für die entsprechenden Verkehrsvorschriften und Verhaltensweisen noch nicht umfassend etabliert – was zuweilen für Unmut bei anderen Verkehrsteilnehmern sorgt“.

Das sind die „10 goldenen E-Scooter-Regeln“ von Lime & ARBÖ

Die genannten Probleme finden sich auch in den „10 goldenen E-Scooter-Regeln“ wieder:

  1. Das Tragen eines Helmes wird empfohlen!

  2. Tandem-Fahren ist verboten. Nur eine Person pro E-Scooter ist erlaubt.

  3. Alkohol und Drogen sind tabu. Ab 0,5 Promille ist das Fahren mit E-Scootern strafbar.

  4. Auf dem Gehsteig und in Fußgängerzonen fahren ist untersagt.

  5. Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist verboten.

  6. Es gelten die allgemeinen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gebot der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme.

  7. Richtungswechsel sind stets anzuzeigen.

  8. Der Fußverkehr hat Vorrang; er darf weder behindert noch gefährdet werden.

  9. E-Scooter müssen so abgestellt werden, dass weder Fußgänger, Rollstuhlfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer behindert werden. Lass den E-Scooter nicht einfach mitten auf dem Weg stehen.

  10. Lime E-Scooter dürfen erst ab 18 Jahren gefahren werden.

⇒ Info-Page mit Möglichkeit zur freiwilligen Selbstverpflichtung

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Junior Developer
(c) True Agency via Unsplash

„Wer glaubt, mit Künstlicher Intelligenz ließen sich Einstiegspositionen einfach streichen, verwechselt das Werkzeug mit der Person, die es sinnvoll einsetzt“, warnt André Holhozinskyj, CEO der europäischen Cloudflight Group. Die Warnung des Branchenexperten stützt sich auf eine aktuelle Befragung, die das Unternehmen durchgeführt hat. Unter den 1.119 Teilnehmenden – mehrheitlich Studierende und Berufseinsteiger:innen aus Deutschland, Österreich und Rumänien – zeigt sich eine weite Verbreitung, aber auch eine spürbare Reglementierung von KI-Tools im Arbeitsalltag.

Während 99 Prozent der befragten Nachwuchskräfte angeben, KI-Werkzeuge regelmäßig zu nutzen, stoßen sie in der Praxis häufig an organisatorische Grenzen. Rund zwei Drittel der Befragten berichten von Einschränkungen bei der Nutzung, die überwiegend organisatorischer Natur sind. Als Haupthindernis nennen 46 Prozent regulatorische Vorgaben wie Richtlinien von Schulen, Universitäten oder Unternehmen. Weit dahinter folgen Kosten und Lizenzgebühren mit 24 Prozent sowie ethische, rechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken mit 23 Prozent. Mangelndes Interesse spielt mit nur zwei Prozent praktisch keine Rolle.

Risiko durch Schatten-IT und Compliance-Verstöße

Die restriktive Haltung in vielen Organisationen birgt nach Einschätzung der Studienautor:innen jedoch Risiken: Wird die Nutzung im Unternehmen untersagt oder komplett eingeschränkt, weichen Mitarbeiter:innen häufig auf private Geräte und nicht freigegebene Consumer-Tools aus – ohne Wissen oder Zustimmung der IT-Abteilung.

Gernot Molin, CTO der Cloudflight Group, warnt vor den unmittelbaren Gefahren für die Datensicherheit: „Tools wie ChatGPT, Gemini oder Claude sind nicht für Unternehmenssicherheit oder Compliance konzipiert, sondern für einfachen Zugang, und das schafft unmittelbare Risiken.“ So könnten etwa proprietäre Algorithmen durch das Einfügen von Code-Schnipseln abfließen, oder Entwickler:innen könnten unbeabsichtigt Kundendaten bei der Analyse von Log-Dateien offenlegen. Unternehmen, die an Richtlinien wie DSGVO, HIPAA oder SOC 2 gebunden sind, riskieren laut Molin bei der Verwendung nicht autorisierter Dienste empfindliche Verstöße. Er plädiert daher für eine kontrollierte Freigabe von KI-Werkzeugen, die direkt in bestehende Entwicklungsumgebungen integriert und durch Sicherheitskontrollen sowie Audit-Trails abgesichert sind.

Vielseitige Nutzung abseits von reinem Code

Die Befragung räumt zudem mit dem Vorurteil auf, KI diene primär dem Schreiben von neuem Programmcode. Der Einsatz zur reinen Code-Generierung liegt bei 18 Prozent und ist damit fast gleichauf mit dem Debugging und Code-Reviews (19 Prozent), administrativen und organisatorischen Aufgaben wie Recherche (19 Prozent) sowie der Code-Optimierung (17 Prozent). Dokumentation (12 Prozent) und Testautomatisierung (10 Prozent) folgen mit etwas Abstand.

Den größten Nutzen sehen die Befragten in der Entlastung bei Routinearbeiten. Fast jede:r Zweite (48 Prozent) nutzt KI vor allem zur Bewältigung repetitiver, zeitaufwändiger Aufgaben wie dem Erstellen von Boilerplate-Code oder dem automatisierten Organisieren von Daten. Ziel sei es, so heißt es aus den offenen Antworten der Teilnehmenden, sich dank der KI auf die interessanten Teile der Arbeit konzentrieren zu können. Zudem schätzen 42 Prozent die Tools als eine Art rund um die Uhr verfügbaren Tutor, der komplexe Konzepte erklären kann. Dieser Effekt könnte nach Einschätzung der Studienautoren vor allem in Regionen mit schwächerer Bildungsinfrastruktur den Zugang zu hochwertiger Programmierausbildung demokratisieren.

Zukunftssorgen und die Rolle der Nachwuchskräfte

Trotz der intensiven Nutzung blickt die junge Generation keineswegs sorgenfrei in die Zukunft. Lediglich 12 Prozent der Befragten geben an, keinerlei Sorge hinsichtlich der Auswirkungen von KI auf ihre eigene Karriere zu haben. Die überwiegende Mehrheit von 88 Prozent äußert leichte bis extreme Besorgnis. Neben der allgemeinen Karriereentwicklung sorgt sich ein Teil der Entwickler:innen auch um den eigenen Lernfortschritt: Es besteht die Befürchtung, durch eine zu starke Abhängigkeit von der KI das eigene Weiterkommen zu bremsen und durch die automatisierten Lösungen „dümmer“ zu werden. Viele wünschen sich daher Erklärungen anstelle von fertigen Antworten.

Für Cloudflight-CEO Holhozinskyj zeigt die Untersuchung, dass Unternehmen umdenken müssen. Künstliche Intelligenz müsse wie eine „virtuelle Mitarbeiterin“ verstanden werden, die ein geregeltes Onboarding benötigt. Wer Juniorstellen aus Gründen der kurzfristigen Kostenersparnis streicht, begehe laut Holhozinskyj einen strategischen Fehler: „Urteilsvermögen entsteht nicht am Reißbrett, sondern über Jahre praktischer Erfahrung, auch aus eigenen Fehlern, und genau diese Erfahrung bauen Unternehmen gerade systematisch ab, wenn sie ihre Juniorstellen kürzen.“ Langfristig drohe den Unternehmen dadurch der Verlust der „Senior-Kompetenz von morgen“ an die Konkurrenz, was sich schnell zum mittelfristigen Wettbewerbsnachteil entwickeln könne.

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Lime und ARBÖ: „10 goldene E-Scooter-Regeln“ und 1 Sicherheitstraining

  • Wer in den kommenden Tagen und Wochen einen E-Scooter von Lime in Wien mietet, wird am Lenker ein Merkblatt finden.
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  • Auf dem Merkblatt sind „10 goldene E-Scooter-Regeln“ niedergeschrieben.
  • Zudem führen ARBÖ und Lime am 24. September 2020 auf dem Gelände des ARBÖ-Fahrsicherheits-Zentrums in der Schillingstraße in Wien ein „First Ride“-Fahrsicherheitstraining durch.

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