09.07.2020

Lime und ARBÖ: „10 goldene E-Scooter-Regeln“ und 1 Sicherheitstraining

Der US-E-Scooter-Weltmarktführer Lime und Österreichs zweitgrößter Mobilitätsklub ARBÖ starten eine Partnerschaft und machen Nutzer per Merkblatt auf die Regeln aufmerksam.
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Lime & ARBÖ bringen
(c) Lime: Fahrsicherheitstraining

Wer in den kommenden Tagen und Wochen einen E-Scooter von Lime in Wien mietet, wird am Lenker ein Merkblatt finden. Hintergrund ist eine Kooperation des US-E-Scooter-Weltmarktführers mit Österreichs zweitgrößtem Mobilitätsklub ARBÖ in Sachen Sicherheit. Auf dem Merkblatt sind „10 goldene E-Scooter-Regeln“ niedergeschrieben. Lime-Nutzer, die sich zu diesen online freiwillig selbst verpflichten, erhalten zehn Freiminuten Fahrtguthaben.

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Zudem führen ARBÖ und Lime am 24. September 2020 auf dem Gelände des ARBÖ-Fahrsicherheits-Zentrums in der Schillingstraße in Wien ein „First Ride“-Fahrsicherheitstraining durch. Angehende E-Scooter-Fahrer sollen dort von einem ARBÖ-Sicherheitstrainer die wichtigsten Verkehrsvorschriften und Verhaltensweisen für die Nutzung der E-Roller vermittelt bekommen.

„Bewusstsein für Verkehrsvorschriften noch nicht umfassend etabliert“

„Da sich das Leben in Wien mehr an die neue Normalität gewöhnt hat, organisieren viele Wienerinnen und Wiener gerade ihre Fortbewegung neu. Ein Blick auf die Straßen von Wien zeigt, dass individuelle Fortbewegungsmittel die Gewinner der aktuellen Corona-Krise sind“, heißt es in der Aussendung dazu. Denn die E-Scooter würden Individualmobilität für diejenigen bieten, die „in der aktuellen Situation“ an der frischen Luft unterwegs sein möchten. Und weiter: „Seit Mai diesen Jahres gelten in Wien neue Vorschriften für das Abstellen des E-Scooter und bisher hat sich das Bewusstsein für die entsprechenden Verkehrsvorschriften und Verhaltensweisen noch nicht umfassend etabliert – was zuweilen für Unmut bei anderen Verkehrsteilnehmern sorgt“.

Das sind die „10 goldenen E-Scooter-Regeln“ von Lime & ARBÖ

Die genannten Probleme finden sich auch in den „10 goldenen E-Scooter-Regeln“ wieder:

  1. Das Tragen eines Helmes wird empfohlen!

  2. Tandem-Fahren ist verboten. Nur eine Person pro E-Scooter ist erlaubt.

  3. Alkohol und Drogen sind tabu. Ab 0,5 Promille ist das Fahren mit E-Scootern strafbar.

  4. Auf dem Gehsteig und in Fußgängerzonen fahren ist untersagt.

  5. Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist verboten.

  6. Es gelten die allgemeinen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gebot der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme.

  7. Richtungswechsel sind stets anzuzeigen.

  8. Der Fußverkehr hat Vorrang; er darf weder behindert noch gefährdet werden.

  9. E-Scooter müssen so abgestellt werden, dass weder Fußgänger, Rollstuhlfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer behindert werden. Lass den E-Scooter nicht einfach mitten auf dem Weg stehen.

  10. Lime E-Scooter dürfen erst ab 18 Jahren gefahren werden.

⇒ Info-Page mit Möglichkeit zur freiwilligen Selbstverpflichtung

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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Lime und ARBÖ: „10 goldene E-Scooter-Regeln“ und 1 Sicherheitstraining

  • Wer in den kommenden Tagen und Wochen einen E-Scooter von Lime in Wien mietet, wird am Lenker ein Merkblatt finden.
  • Hintergrund ist eine Kooperation des US-E-Scooter-Weltmarktführers mit Österreichs zweitgrößtem Mobilitätsklub ARBÖ in Sachen Sicherheit.
  • Auf dem Merkblatt sind „10 goldene E-Scooter-Regeln“ niedergeschrieben.
  • Zudem führen ARBÖ und Lime am 24. September 2020 auf dem Gelände des ARBÖ-Fahrsicherheits-Zentrums in der Schillingstraße in Wien ein „First Ride“-Fahrsicherheitstraining durch.

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