31.05.2024
FINANZIERUNG

like2camp: Salzburger Camping-Startup holt fünfstelliges Investment

like2camp mit Sitz in Anif hat sich auf die Vermittlung "naturnaher Stellplätze" für Camping-Begeisterte spezialisiert. Die Plattform ging Mitte Mai online. Nun gab das Unternehmen den Abschluss seiner ersten Finanzierungsrunde bekannt.
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(c) like2camp

Über die letzten Jahre wurden in Österreich zahlreiche Startups gegründet, die Lösungen für den Campingmarkt anbieten. Darunter finden sich etwa Startups wie Camppa aus Tirol, Schau auf Land aus der Steiermark oder CampBoks aus Niederösterreich. Ein noch recht junges Startup am Markt, ist das im Mai 2023 gegründete Unternehmen like2camp.

Die beiden Co-Founder:innen Verena Sowa und Matthias Haunholder haben sich auf die Vermittlung von „naturnahen Stellplätzen für Camping-Begeisterte“ spezialisiert. Nach einem Pilotprojekt im Juli 2023 und der anschließenden Weiterentwicklung wurde Mitte Mai 2024 die Plattform gelauncht. Derzeit kooperiert das Startup laut eigenen Angaben mit 30 Stellplatz-Anbietern, die zusammen 180 Stellplätze verwalten.

Erstes Investment für like2camp

Das junge Unternehmen konnte nun eine mittlere fünfstellige Finanzierungsrunde abschließen. Dabei handelt es sich um das erste Investment für das Startup. Als Investor beteiligt sich Patrick Sellier über seine Beteiligungsgesellschaft Czernin. Godulla. Sellier an like2camp.

Das Portfolio der Gesellschaft zählt aktuell zwölf Unternehmen, darunter auch bekannte Startups aus Österreich wie easyVegan. Sellier ist auch als Unternehmer aktiv und betreibt in St. Koloman in Salzburg den Gastronomiebetrieb Tauglerei. In Kombination mit seiner zweiten Firma Zammworkerei werden vor Ort unter anderem Co-Working und Workation angeboten.

„Ich unterstütze vor allem regionale und nachhaltige Startup-Initiativen und bin davon überzeugt, dass like2camp die Campingbranche in die richtige Richtung lenkt und ein drängendes Problem vieler Gemeinden in Österreich löst“, so Sellier über den Einstieg bei like2camp.

Das Geschäftsmodell

like2camp arbeitet laut eigenen Angaben daran, gemeinsam mit touristischen Anbietern und Gemeinden ein legales und ganzheitliches Konzept für „spontanreisende Camper:innen“ zu schaffen. Auf Plattform können interessierte Vermieter:innen über ein Inserat einen Stellplatz anbieten. Zum Geschäftsmodell: Like2camp nimmt laut Website 15 Prozent Provision der Übernachtungsgebühr.

Wer einen derartigen Stellplatz anbietet, sollte sich jedoch vorab über die gesetzlichen Bestimmungen zum Campieren und Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilien sowie Camper Vans informieren. Diese unterscheiden sich in Österreich nämlich von Bundesland zu Bundesland. Dazu heißt es: „Like2camp berät hier gerne und informiert zu den Rahmenbedingungen im Bundesland.“

„Wir bieten naturnahe Stellplätze inklusive Aktivitäten an, um gleichzeitig den Regionen eine zusätzliche Einnahmequelle und eine bessere Auslastung zu ermöglichen. Wir greifen dabei auf bereits bestehende sowie versiegelte Infrastruktur zurück und geben diesen Plätzen eine Zweitnutzung. Zusätzlich integrieren wir auch die Gemeinden und spielen die Meldedaten der Gäste ins System ein”, so Co-Founderin Verena Sowa.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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