14.02.2022

Lignovations: TU-Wien-Spinoff holt sich erstes Investment

Das Tullner Startup Lignovations gewinnt aus Biomasse einen natürlichen Sonnenschutz in Form von Ligninpartikeln.
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Das Founder-Team des Startups Lignovations: Victor Tibo, Angela Miltner, Martin Miltner und Stefan Beisl © Lignovations
Das Founder-Team des Startups Lignovations: Victor Tibo, Angela Miltner, Martin Miltner und Stefan Beisl © Lignovations

Sonnencreme schützt die Haut vor UV-Strahlung meist durch synthetische oder anorganische Materialien. Die wiederum sind nicht gut für die Umwelt und manchmal auch nicht gut für die Gesundheit. Das niederösterreichische Startup Lignovations gewinnt eine natürliche Alternative aus Biomasse und hat sich für diese Technologie nun ein erstes Investment gesichert. Gemeinsam mit Förderungen von aws und FFG ist eine Eurosumme in siebenstelliger Höhe zusammengekommen.

Kapital für Produktionsprozess und Marktstart

Eingestiegen sind unter anderem floud ventures rund um Christoph Filnkößl, die auch in Startups wie goUrban oder Saturo investiert sind, sowie weitere Business Angels aus Österreich und Deutschland. Mit dem frischen Kapital will das Startup nun den Produktionsprozess skalieren und den Marktstart vorbereiten. „Mithilfe der geplanten Pilotanlage können wir nicht nur unsere Produktentwicklung beschleunigen, sondern auch Material in ausreichender Menge für den Markteintritt herstellen“, sagt Co-Founder und CFO Victor Tibo. Bei dem Material handelt es sich um „kolloidale Ligninpartikel“, die aus Lignin, einem Bestandteil von Biomasse, gewonnen werden.

Diese Partikel können gesundheits- und umweltschädliche Chemikalien in Kosmetik, Beschichtungen und Verpackungen ersetzen. „Lignin schützt die Pflanze vor Sonnenlicht, Oxidation und anderen negativen Umwelteinflüssen. Durch unsere patentierte Technologie können wir die Funktionen, die Lignin in der Pflanze erfüllt, in Konsumprodukten für den Menschen nutzbar machen“, erklärt Stefan Beisl, Head of R&D bei Lignovations. Das Jungunternehmen entstand 2019 als Spinoff aus einem Projekt an der TU Wien und wurde in diesem Prozess von dem Wiener Venture-Builder Startup-Manufaktur unterstützt. Das Startup selbst wurde 2021 in Tulln in Niederösterreich gegründet.

Ligninpartikel auch für Verpackungen

Das Startup hat nicht nur die Kosmetikbranche im Fokus. „Angesichts der globalen Klimakrise befindet sich unser Wirtschaftssystem gerade am Beginn eines gigantischen Umbauprozesses zur Green Economy. Für diesen Wandel sind viele Industrien auf leistungsfähige Inhaltsstoffe aus nachhaltigen Quellen angewiesen“, sagt CEO Martin Miltner. Weitere Bereiche, für die die Ligninpartikel spannend sind seien etwas Verpackungen. „Natürliche Rohstoffe werden nicht nur in der Kosmetikbranche immer wichtiger. Unsere Technologie ermöglicht die wirtschaftliche Produktion eines leistungsfähigen und industrietauglichen Biomaterials für viele weitere Anwendungen wie beispielsweise Beschichtungen und Verpackungen“, so COO Angela Miltner.

Lignovations gewinnt aus Biomasse Ligninpaste © Lignovations
Lignovations gewinnt aus Biomasse Ligninpartikel © Lignovations
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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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