31.05.2022

Lignovations: NÖ-Startup zieht ins Startup World Cup-Finale ein

Lignovations konnte sich in der Österreich-Vorausscheidung durchsetzen und pitcht im November im Silicon Valley beim Startup World Cup-Finale.
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Lignovations CEO Victor Tibo pitcht im November beim Startup World Cup-Finale im Valley | (c) aaia
Lignovations CEO Victor Tibo pitcht im November beim Startup World Cup-Finale im Valley | (c) aaia

Es kann nur ein Sieger-Startup geben – das trifft auch beim größten Pitch-Wettbewerb der Welt zu, dem Startup World Cup, der von Pegasus Tech Ventures aus dem Silicon Valley initiiert wurde. Mehr als 70 Länder entsenden nach Vorausscheidungen junge Unternehmen ins Finale im Valley im November. Auch in Österreich wurde nun im Rahmen der ViennaUP von der aaia mit Unterstützung von AustrianStartups und der WKÖ ein Finalisten-Startup ermittelt: Lignovations aus Tulln.

Lignovations: Mit Lignin-Produkten ins Startup World Cup-Finale

Das Unternehmen stellt Produkte, wie etwa Sonnencreme, mit Lignin-Partikeln her und ersetzt so die üblicherweise genutzten fossilen Rohstoffe durch Biomasse-Bestandteile – der brutkasten berichtete bereits. Beim „Grande Finale“ in Wien setzte sich Lignovations nun gegen elf Startups vor einer Jury bestehend aus Franz Deim (OeNPay), Pascal Gabrielli (Microsoft), Werner Müller (FFG), Claudia Panozzo (A1) und Kambis Kohansal Vajargah (Wirtschaftskammer) und mehr als 250 Teilnehmer:innen vor Ort durch. Die weiteren Startups in dieser Ausscheidung waren Clir Technologies, WAIBRO Sports, uptraded, Swilox, B.A.M Ticketing, Sophie smart shower, hi sophia, Monkee, ARTI, AMB Technology und RevIVe.

Regionale Ausscheidungen in vier Kategorien

Schon davor hatte es im April und Mai insgesamt drei regionale Vorentscheidungen gegeben, bei denen Early-Stage-Gründer:innen in den vier Kategorien Digital Health & BioTech, Social & Climate Impact, Smart City und FinTech & InsurTech pitchten. Je drei Startups pro Kategorie wurden insgesamt für die Ausscheidung in Wien gewählt. „Mit der Wahl der Kategorien wollten wir gezielt Startups aus zukunftsträchtigen Branchen auf die Bühne holen. Durch den regionalen Charakter der Vorentscheidungen ist uns zudem auch wieder gelungen, die lokale Startup Landschaft in verschiedensten Teilen Österreichs in den Mittelpunkt zu rücken. Die Qualität der Finalist:innen zeigt, dass sich der Blick über Wien hinaus auf jeden Fall lohnt“, meint dazu Hannah Wundsam, Geschäftsführerin von AustrianStartups.

Es geht um eine Million US-Dollar

Der Startup World Cup habe sich nicht nur für das Gewinnerteam ausgezahlt, meint Laura Egg, Managing Director der aaia: „Neben der Chance vor über 500 relevanten Stakeholdern und potenziellen Investor:innen oder Mitarbeiter:innen zu pitchen, konnten die Startups während der vergangenen Monate wertvolle Kontakte knüpfen und voneinander lernen“. Lignovations pitcht nur im weltweiten Finale im November um ein Eine Million US-Dollar-Investment von Pegasus Tech Ventures. Begleitet wird das Startup von Kape aus Oberösterreich, mit seinen nachhaltigen Skateboards die Vorausscheidung im vergangenen Jahr gewann, weil es eine Covid-bedingte Verschiebung gab.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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