01.10.2019

Lifestyle-Startup AER: Das passiert, wenn ein Höhle der Löwen Deal hält

Das Stuttgarter Startup AER hat bei "Die Höhle der Löwen" Nils Glagau als Investor gewonnen, der mit 150.000 Euro für 15 Prozent Anteile eingestiegen ist. Im Gespräch mit dem brutkasten erzählt Co-Founder Arne Kronemeyer, was ein solcher Deal-Abschluss für ein junges Startup bedeutet.
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Höhle der Löwen, AER, Carsten Maschmeyer, Dagmar Wöhrl, Judith Williams, Frank Thelen, Nils Glagau, Ralf Dümmel, Georg Kofler
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer - Nach dem Investment von Höhle der Löwen-Investgor Nils Glagau musste das Startup AER an seiner Grundausrichtung feilen.

In der fünften Folge von „Die Höhle der Löwen“ konnte das Startup AER von Arne Kronemeyer, Levin Pablo Trautwein und Hedda Liebs ein Investment von 150.000 Euro von Neo-Löwe Nils Glagau ergattern. Dem Handschlag vor laufender Kamera folgten zweieinhalb Monate Verhandlungen und eine Due-Diligence Prüfung, bevor es etwas konkreter wurde, wie Mit-Gründer Arne Kronemeyer erzählt.

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„Uns war klar, dass der Deal nicht gleich zustande kommen wird. Wir sind nach dem Dreh direkt nach Stuttgart heimgefahren. Kurz danach begann die Due-Diligence-Phase, in der wir unsere Zahlen offen gelegt haben. Im Sommer gab es dann das ‚Signing‘ und Grund zum Feiern. Wir hatten einen Investor“, sagt der Gründer.

In Holland entstanden, dann umgezogen

Das schwäbische Startup produziert eine übergroßen Wurfpfeil aus Schaumstoff, in den man eine GoPro-Kamera einlegt. Dadurch sollen spektakuläre Fotos und Videos aus der Vogelperspektive entstehen.

+++Höhle der Löwen, Folge 5: Die Highlights im Rückblick+++

„Wir sind ein junges, international aufgestelltes Startup mit aktuell fünf Angestellten. Ende 2016 haben wir unsere Idee durch eine Kickstarter-Kampagne finanziert. Nach langem Prototyping, Fixing und Qualitätssicherung sind wir dann endlich im dritten Quartal 2017 an den Markt gegangen. Ursprünglich gegründet in den Niederlanden, sind wir dann im Oktober 2018 nach Stuttgart umgezogen und haben hier unseren neuen Sitz gefunden“, erklärt Kronemeyer.

Höhle der Löwen, AER, Carsten Maschmeyer, Dagmar Wöhrl, Judith Williams, Frank Thelen, Nils Glagau, Ralf Dümmel, Georg Kofler
(c) AER/Facebook – Mit AER sollen Fotos und Videos aus der Vogel-Perspektive leichter möglich werden.

Grundpfeiler des Startups neu ausgerichtet

Die Dreharbeiten zu Höhle der Löwen haben alles verändert, berichtet der Gründer weiter: „Uns standen plötzlich Experten des Marketings, Rechtsberater und viele weitere Personen zur Verfügung“, so Kronemeyer.

Einem ersten „Kennenlern-Treff“ folgte alsbald ein erstes „richtiges Strategie-Meeting“ mit einem großen Investoren-Team. Bei diesem Gespräch wurden die Grundpfeiler des Unternehmens neu ausgerichtet. Es wurde über das Branding der Marke gesprochen, die Video-Produktion und das zukünftige Marketing.

AER: „Mussten ein paar Punkte regeln“

„Zudem besprachen wir, wie wir die Zielgruppen definieren, ob wir dabei bleiben oder sie aufspalten. Auch die Webseite wurde neu gestaltet“, berichtet Kronemeyer von den vielen Neuerungen. Er erzählt weiters von Zeitplänen, die erstellt wurden und die Schritte für die nächsten drei, sechs und zwölf Monate festlegten. „Bis zur Ausstrahlung mussten wir ein paar Punkte geregelt haben“, sagt er zu den Aufgaben nach dem Deal-Signing.

Auch die ausschließliche Nutzung der GoPro war ein Thema. Es fand eine Art Re-Branding statt, wie der Founder zugibt: „Wir wollen Zubehör für andere Hersteller und nicht nur für die GoPro entwickeln.“ Diese Strategie beinhaltet den langfristigen Plan, den Wurfpfeil auch für Smartphones nutzbar zu machen. „Das wäre der weitaus größere Markt“, weiß der Gründer.

Bereits international

Bisher verkaufte AER sein Produkt zu 10 Prozent in Deutschland und zu 10 bis 15 Prozent im DACH-Raum. „Wir vertreiben AER aber auch zu 40 Prozent in den USA und haben bereits in über 90 Ländern verkauft. Mal sehen, wie sich der Verkauf in Deutschland nach Ausstrahlung der Sendung entwickeln wird“, bleibt Kronemeyer gespannt.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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