26.04.2022

Prewave: Wiener Startup hilft BMW bei Lieferkettengesetz

Die BMW Group setzt auf die KI-basierte Lieferkettengesetz-Lösung von Prewave, um gesetzliche Sorgfaltspflichten ganzheitlich abzudecken.
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Prewave: Gründer-Duo Lisa Smith und Harald Nitschinger
(c) Renée-Mercedes Pokorny/Prewave - Das Gründer-Duo Lisa Smith und Harald Nitschinger.

Risiken in Lieferketten gewinnen nicht zuletzt durch das kürzlich in Deutschland verabschiedete Lieferkettengesetz zunehmend an Bedeutung. Die auf künstlicher Intelligenz basierende Lösung des österreichischen Startups Prewave ermöglicht es der BMW Group derartige Nachhaltigkeitsrisiken wie Umweltverschmutzung, Menschenrechtsverstöße oder Korruption bei tausenden direkten und indirekten Lieferanten frühzeitig zu erkennen.

Lieferkettengesetz: Probleme und Risiken in Echtzeit erfassen

Dank der intelligenten Technologie des Wiener Startups sei es nun möglich, lieferantenbezogene Risiken aus öffentlich zugänglichen Medien und sozialen Netzwerken in mehr als 50 Sprachen und aus über 150 Ländern in Echtzeit zu analysieren.

“Die umfangreiche Lieferkette der BMW Group mit tausenden, global verteilten Lieferanten transparent zu machen, ist eine komplexe Herausforderung, der wir uns gerne gestellt haben. Dank Künstlicher Intelligenz und automatisierter Sprachverarbeitung ist es möglich, Lieferkettenprobleme und Nachhaltigkeitsrisiken in Echtzeit sichtbar zu machen. Damit wird Transparenz über die gesamte Lieferkette hergestellt und ein Management der Risiken über die gesamte Lieferkette ermöglicht”, betont Co-Founder Harald Nitschinger, CEO Prewave, der das Startup gemeinsam mit Lisa Smith gegründet hat.

Prewave und BMW kooperieren seit 2018

Das Frühwarnsystem des Startups unterstützt die BMW Group konkret dabei, die rechtlichen Voraussetzungen aus dem Lieferkettengesetz und auch internationale Standards im Nachhaltigkeitsmanagement (OECD Due Diligence Guidance, UN Global Compact, SDGs) einzuhalten bzw. in das Verhalten der Lieferanten einzugreifen. Oder gar präventive Maßnahmen zu setzen.

Über Prewave ist es neben dem Nachhaltigkeitsaspekt auch möglich Warnungen zu kritischen Lieferanten und zu bestimmten Risikofaktoren wie beispielsweise zu Arbeiterunruhen, politischen Unsicherheiten, finanziellen oder rechtlichen Problemen bzw. den Auswirkungen der Pandemie zu erhalten. So könnten Lieferengpässe und Produktionsstopps verhindert werden.

Bereits in 2018 wurde die erste Kooperation mit Prewave über die BMW Startup Garage initiiert. Mit Februar 2022 ging das Projekt nun mit über 10.000 Lieferanten in den Regelbetrieb.


Was ist das deutsche Lieferkettengesetz?

Das Lieferkettengesetz (LkSG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Mit dem Gesetz wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt.

Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten.

Strafen bei Nichteinhaltung

Dazu gehören die Einrichtung eines Risikomanagements, um die Risiken von Menschenrechts­verletzungen und Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz regelt, welche Präventions- und Abhilfemaßahmen notwendig sind, verpflichtet zu Beschwerdeverfahren und regelmäßiger Berichterstattung.

Eine weitere Klarstellung ist es, dass die Verantwortung von Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette besteht und nicht am Eingang der Firma endet. Es gilt ab nächstem Jahr für Companys mit 3.000 Mitarbeitern im Inland, 2024 ab 1.000.

Gegen Kinderarbeit und für mehr Arbeitsrechte

Weiters regelt das Lieferkettengesetz elf international anerkannten Menschenrechtsübereinkommen durch Verhaltensvorgaben und Verbote. Das betrifft Themen wie Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit, die Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie die Vorenthaltung eines angemessenen Lohns. Weiters zählen dazu: die Missachtung des Rechts, Gewerkschaften bzw. Mitarbeitervertretungen zu bilden, die Verwehrung des Zugangs zu Nahrung und Wasser und der widerrechtliche Entzug von Land und Lebensgrundlagen.

Werden Unternehmen straffällig, kann es Bußgelder in Höhe von acht Millionen Euro oder zwei Prozent des globalen Umsatzes geben (zweiter Punkt gilt für Firmen, mit mehr als 400 Millionen Euro Jahresumsatz).

EU-Gesetz

Auf EU-Ebene wird noch über ein EU-Lieferkettengesetz verhandelt. Im März des heurigen Jahres hat die Europäische Kommission ihren Entwurf dafür vorgestellt. Erfassen soll dieses Gesetz alle Unternehmen im EU-Binnenmarkt mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen und einem jährlichen Nettoumsatz von 150 Millionen Euro. In manchen Sektoren, wie Textil, Landwirtschaft und Bergbau soll dies bereits ab 250 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz von 40 Millionen Euro gelten.

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02.07.2024

Nehammer und Kocher fordern EU-weiten Dachfonds für Startup-Investments

Bundeskanzler Karl Nehammer und Wirtschaftsminister Martin Kocher präsentierten heute unter dem Titel "Standortimpulse für ein wettbewerbsfähiges Europa" eine Art wirtschaftspolitischen Forderungskatalog an die EU.
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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Mit Forderungskatalogen hat man als Regierungsmitglied wohl allerlei Erfahrung. Erst vergangene Woche kam mit der “Vision 2030” von Playern des österreichischen Startup-Ökosystems ein weiterer dazu, wie brutkasten berichtete. Dass die Regierung, die als Exekutive bekanntermaßen selbst zur Umsetzung politischer Maßnahmen auserkoren ist, selbst einen Forderungskatalog aufstellt, ist hingegen unüblich. Bundeskanzler Karl Nehammer und Wirtschaftsminister Martin Kocher machten selbiges heute in Hinblick auf die neue EU-Legislaturperiode.

“Standortimpulse” und “Standorthesen” als wirtschaftspolitischer Forderungskatalog an die EU

“Als Bundeskanzler ist es mir ein großes Anliegen, den Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union und somit auch in Österreich zu erhalten. Aus diesem Grund habe ich den Wirtschaftsminister beauftragt, Impulse für die nächste EU-Legislaturperiode auszuarbeiten”, wird Nehammer in einer Aussendung zitiert. Heraus kam ein 19-seitiges Paper mit “Standortimpulsen”. Darin enthalten sind neun “Standortthesen” – eine Aufzählung manchmal mehr und manchmal weniger konkreter wirtschaftspolitischer Forderungen für die kommende EU-Legislaturperiode.

Nach Dachfonds-Forderung aus dem Startup-Ökosystem fordert Minister seinerseits Dachfonds

Für die Startup-Welt besonders relevant ist dabei These 7: “Privates Kapital mobilisieren”. Nachdem Kocher vergangene Woche in der Vision 2030 mit der Forderung nach einem nationalen Dachfonds für Startup-Investments in Österreich konfrontiert wurde, spielt er den Ball elegant weiter an die EU. So fordert er im Paper unter anderem “die Etablierung eines europäischen Dachfonds für DeepTech und ausgewählte Startup-Bereiche”. Einen weiteren Dachfonds will der Minister im Bereich Transformation des Energiesystems prüfen lassen.

Von Fachkräften über “Vollendung des Binnenmarkts” zu Produktion in Europa

Weitere “Standortthesen”, die mitunter aber eher vage bleiben, beschäftigen sich etwa mit den Themen Fachkräftemobilisierung, Reduktion der Bürokratie und Förderung von Forschung und Entwicklung sowie Produktion vor Ort in der EU. “Fachkräfte, die Verfügbarkeit von nachhaltiger Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen, die Vollendung des Binnenmarkts und die Mobilisierung von privatem Kapital werden in den nächsten Jahren entscheidende Wachstumsfaktoren für die Europäische Union sein und den zukünftigen Wohlstand von uns allen bestimmen. Wir brauchen noch mehr offene Forschung und Innovation, verzahnt mit der Produktion in Europa, damit Europa als Standort und die Arbeitsplätze langfristig absichert sind”, wird Minister Kocher zitiert.


Die 9 “Standortthesen” von Kocher im Überblick:

Im Folgenden sind die neun “Standortthesen” und ihre Unterpunkte im Wortlaut laut offizieller Aussendung des Wirtschaftsministeriums wiedergegeben:

1. “Standortpolitik strategisch ausrichten”

  • Europa muss, mit weniger Naivität, seine wirtschaftlichen Stärken besser erkennen, schützen sowie stärken, um im globalen Wettbewerb erfolgreich zu bleiben.
  • Dazu braucht es eine Übersicht über strategische Lieferketten und Schlüsselindustrien, die durch eine “Europäische Stärkenlandkarte” abgebildet werden könnten.
  • Eine stärkere Vernetzung zwischen Sicherheits-, Wirtschafts- und Handelspolitik, um europäische Interessen zu wahren, ist ebenso notwendig wie gezielte Beihilfen, um die Transformation der Wirtschaft zu beschleunigen.

2. “Mehr Tempo in Europa”

  • Um seine Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, muss Europa schneller bei der Genehmigung strategischer Investitionen werden.
  • Raschere Genehmigungen (Fast-Track-Verfahren und Genehmigungsfiktionen) und eine strategisch abgestimmte industriepolitische Vorgehensweise (z.B. bei IPCEI-Programmen (Important Projects of Common European Interest)) sind entscheidend.
  • Auch temporäre Steuererleichterungen könnten als Anreiz für Investitionen dienen. Hier kann man sich z.B. am Inflation Reduction Act orientieren.

3. “Bürokratie zurückfahren”

  • Die Flut neuer Regulierungen in der EU bindet zu viele unternehmerische Ressourcen.
  • Eine “regulatorische Atempause”, die schlanke Umsetzung der bereits beschlossenen Richtlinien und eine Reduktion von unternehmerischen Berichtspflichten um mindestens 25% sind notwendig, um den Betrieben eine Erholung zu ermöglichen.
  • Die spezifische Entlastung von kleineren und mittleren Unternehmen (gemäß dem Proportionalitätsprinzip) und die Verwendung von Sunset-Klauseln bei EU-Gesetzen sollen die Bürokratie weiter abbauen.

4. “Fachkräfte als Schlüssel”

  • Europas Wettbewerbsfähigkeit hängt stark von der Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte ab.
  • Eine europaweite Aufwertung der Berufsbildung, eine bessere Koordination der nationalen Arbeitsmarktpolitikstrategien und spezifische Programme zur Förderung der Mobilität von Fachkräften innerhalb der EU sind erforderlich.
  • Ein konkreter Vorschlag ist die Schaffung einer europaweiten Ausbildungsgarantie bis zum 25. Lebensjahr.
  • Österreich muss hier auch auf nationaler Ebene weitere Schritte z.B. zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zu Anreizen für Vollzeitarbeit, zur Attraktivität für Arbeitskräfte, zu Qualifizierungsmaßnahmen setzen.

5. “Nachhaltige Energie verfügbar machen”

  • Die Verfügbarkeit von nachhaltigem Strom und grünem Wasserstoff ist essenziell für Europas Industrie.
  • Ein strategischer Ausbau der Produktion, Leitung und Speicherung erneuerbarer Energien sowie Energiepartnerschaften mit stabilen Nachbarregionen sind notwendig. Dazu braucht es in Österreich eine öffentliche Institution, die Ausbaupläne und Regulatorik mit den Finanzierungsbedingungen in Einklang bringt.
  • Eine entsprechende Anpassung des EU-Strommarktdesigns und das rasche und koordinierte Hochfahren der Wasserstoffwirtschaft sind ebenfalls entscheidend.

6. “Vollendung des Binnenmarkts”

  • Der Binnenmarkt muss rasch weiter vertieft werden, besonders in den Bereichen Energie, Kapitalmarkt, Verteidigung und Telekommunikation.
  • Nationale Fragmentierungen bzw. bestehen Hürden müssen abgebaut und EU-Recht konsequenter durchgesetzt werden, um die wirtschaftliche Stärke Europas zu sichern.

7. “Privates Kapital mobilisieren”

  • Zur Bewältigung großer Herausforderungen wie der Dekarbonisierung und der Transformation des Energiesystems muss mehr privates Kapital mobilisiert werden.
  • Ein europäischer Dachfonds für Deep Tech und Startups sowie ein unionsweites Garantiesystem für Investitionen in die Transformation des Energiesystems sind notwendig um das Innovations- und Wachstumspotential Europas voll auszuschöpfen.

8. “Innovation bedingt Produktion”

  • Europa muss neben Forschung und Entwicklung auch die Produktion vor Ort sicherstellen.
  • Ein wettbewerbsfähiges Beihilfenrecht, weitere IPCEI-Projekte und eine Erhöhung der österreichischen Forschungsprämie sind erforderlich, um Forschung und Produktion eng zu verzahnen und Europas Rolle als globaler Forschungs-Hub zu stärken.

9. “Technologiefreiheit als Garant für Innovationsfähigkeit”

  • Um Innovationskraft zu entfalten, muss Europa technologische Freiheit als Doktrin verankern und neue EU-Regulierungen einem Wettbewerbsfähigkeits-Check unterziehen.
  • Eine ausreichende Dotierung des 10. EU-Forschungsrahmenprogramms und nationale Rahmenbedingungen zur Steigerung der Forschungsquote sind entscheidend, um Österreich und Europa als Innovationsführer zu positionieren.
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