26.04.2022

Prewave: Wiener Startup hilft BMW bei Lieferkettengesetz

Die BMW Group setzt auf die KI-basierte Lieferkettengesetz-Lösung von Prewave, um gesetzliche Sorgfaltspflichten ganzheitlich abzudecken.
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Prewave: Gründer-Duo Lisa Smith und Harald Nitschinger
(c) Renée-Mercedes Pokorny/Prewave - Das Gründer-Duo Lisa Smith und Harald Nitschinger.

Risiken in Lieferketten gewinnen nicht zuletzt durch das kürzlich in Deutschland verabschiedete Lieferkettengesetz zunehmend an Bedeutung. Die auf künstlicher Intelligenz basierende Lösung des österreichischen Startups Prewave ermöglicht es der BMW Group derartige Nachhaltigkeitsrisiken wie Umweltverschmutzung, Menschenrechtsverstöße oder Korruption bei tausenden direkten und indirekten Lieferanten frühzeitig zu erkennen.

Lieferkettengesetz: Probleme und Risiken in Echtzeit erfassen

Dank der intelligenten Technologie des Wiener Startups sei es nun möglich, lieferantenbezogene Risiken aus öffentlich zugänglichen Medien und sozialen Netzwerken in mehr als 50 Sprachen und aus über 150 Ländern in Echtzeit zu analysieren.

“Die umfangreiche Lieferkette der BMW Group mit tausenden, global verteilten Lieferanten transparent zu machen, ist eine komplexe Herausforderung, der wir uns gerne gestellt haben. Dank Künstlicher Intelligenz und automatisierter Sprachverarbeitung ist es möglich, Lieferkettenprobleme und Nachhaltigkeitsrisiken in Echtzeit sichtbar zu machen. Damit wird Transparenz über die gesamte Lieferkette hergestellt und ein Management der Risiken über die gesamte Lieferkette ermöglicht”, betont Co-Founder Harald Nitschinger, CEO Prewave, der das Startup gemeinsam mit Lisa Smith gegründet hat.

Prewave und BMW kooperieren seit 2018

Das Frühwarnsystem des Startups unterstützt die BMW Group konkret dabei, die rechtlichen Voraussetzungen aus dem Lieferkettengesetz und auch internationale Standards im Nachhaltigkeitsmanagement (OECD Due Diligence Guidance, UN Global Compact, SDGs) einzuhalten bzw. in das Verhalten der Lieferanten einzugreifen. Oder gar präventive Maßnahmen zu setzen.

Über Prewave ist es neben dem Nachhaltigkeitsaspekt auch möglich Warnungen zu kritischen Lieferanten und zu bestimmten Risikofaktoren wie beispielsweise zu Arbeiterunruhen, politischen Unsicherheiten, finanziellen oder rechtlichen Problemen bzw. den Auswirkungen der Pandemie zu erhalten. So könnten Lieferengpässe und Produktionsstopps verhindert werden.

Bereits in 2018 wurde die erste Kooperation mit Prewave über die BMW Startup Garage initiiert. Mit Februar 2022 ging das Projekt nun mit über 10.000 Lieferanten in den Regelbetrieb.


Was ist das deutsche Lieferkettengesetz?

Das Lieferkettengesetz (LkSG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Mit dem Gesetz wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt.

Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten.

Strafen bei Nichteinhaltung

Dazu gehören die Einrichtung eines Risikomanagements, um die Risiken von Menschenrechts­verletzungen und Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz regelt, welche Präventions- und Abhilfemaßahmen notwendig sind, verpflichtet zu Beschwerdeverfahren und regelmäßiger Berichterstattung.

Eine weitere Klarstellung ist es, dass die Verantwortung von Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette besteht und nicht am Eingang der Firma endet. Es gilt ab nächstem Jahr für Companys mit 3.000 Mitarbeitern im Inland, 2024 ab 1.000.

Gegen Kinderarbeit und für mehr Arbeitsrechte

Weiters regelt das Lieferkettengesetz elf international anerkannten Menschenrechtsübereinkommen durch Verhaltensvorgaben und Verbote. Das betrifft Themen wie Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit, die Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie die Vorenthaltung eines angemessenen Lohns. Weiters zählen dazu: die Missachtung des Rechts, Gewerkschaften bzw. Mitarbeitervertretungen zu bilden, die Verwehrung des Zugangs zu Nahrung und Wasser und der widerrechtliche Entzug von Land und Lebensgrundlagen.

Werden Unternehmen straffällig, kann es Bußgelder in Höhe von acht Millionen Euro oder zwei Prozent des globalen Umsatzes geben (zweiter Punkt gilt für Firmen, mit mehr als 400 Millionen Euro Jahresumsatz).

EU-Gesetz

Auf EU-Ebene wird noch über ein EU-Lieferkettengesetz verhandelt. Im März des heurigen Jahres hat die Europäische Kommission ihren Entwurf dafür vorgestellt. Erfassen soll dieses Gesetz alle Unternehmen im EU-Binnenmarkt mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen und einem jährlichen Nettoumsatz von 150 Millionen Euro. In manchen Sektoren, wie Textil, Landwirtschaft und Bergbau soll dies bereits ab 250 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz von 40 Millionen Euro gelten.

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Das Bild zeigt eine Person, die am Schreibtisch sitzt und mit einem großen Stapel von Dokumenten arbeitet. Die Dokumente sind mit bunten Büroklammern und Markierungen versehen. Die Person hat eine Uhr am Handgelenk und scheint gerade einen Stift zu benutzen, während im Hintergrund ein Taschenrechner und weitere Unterlagen zu sehen sind. Die Szene vermittelt den Eindruck intensiver Büroarbeit und Organisation.
(c) Adobe Stock/David

Es sind zwei sehr unterschiedliche Systeme, die bei Startup-Förderungen aufeinander treffen. Auf der einen Seite steht die Startup-Welt, die für ihre Innovation und Schnelllebigkeit bekannt ist, auf der anderen der Staat mit dem Klischee, starr und langatmig zu sein. Will ein Startup aber eine Förderung, muss es sich auch in diesem System zurechtfinden. Aber wie startet man dieses Vorhaben? Und was gilt es für Gründer:innen zu beachten?

Brutkasten hat bei Michael Raab nachgefragt, der knapp zehn Jahre in der Beratung von Startups tätig war und Sprecher der Unternehmensberater:innen in der Wirtschaftskammer ist. Wir haben seine Tipps für Gründer:innen zusammengefasst:

1. Eine Förderung allein reicht nicht

Wer überlegt, eine Förderung einzureichen, braucht zuerst einen Finanzierungsplan. Die meisten Förderungen in Österreich werden für einzelne Projekte vergeben, nicht für das gesamte Unternehmen. Das sei ein wesentlicher Unterschied, wie Michael Raab erklärt.

Die Förderung eines einzelnen Projekts heißt nämlich auch, dass es einen Anfang, ein Ende und ein klares Ergebnis gibt, auf das hingearbeitet wird. Um auch nach dem Ende auf soliden Beinen zu stehen, braucht es einen gut funktionierenden Finanzierungsmix aus Förderungen, Investor:innen, Crowdinvesting und Umsatz.

2. Früh genug anfangen

Wer in drei Monaten eine Förderung erhalten will, wird wohl enttäuscht werden. In den besten Fällen vergehen zwischen Antragseinreichung und Genehmigung der Förderung sechs Monate, manchmal auch mehr, schätzt Raab. Früh genug anfangen lohnt sich daher.

Das Timing ist allgemein eine wichtige Komponente, Anträge müssen zum Beispiel immer vor Projektbeginn gestellt werden. Angefallene Kosten können erst ab dem Zeitpunkt der Einreichung gefördert werden. Das ist entscheidend, sind doch Förderungen ein Mittel, um Unternehmen das Risiko bei einer Innovation abzunehmen. Würde ein Unternehmen ein Projekt alleine stemmen können, bräuchte es ja keine Förderung.

3. Welche Förderung ist die Richtige für mich?

Am Beginn der Überlegung steht eine Idee: Welches Produkt möchte ich entwickeln? Mit welcher Innovation kann ich Erfolg haben? Erst danach sollte man sich überlegen, welche Förderung zu einem passt. Sich zuerst eine Förderung zu suchen und sein Projekt darauf zuzuschneiden, scheitert sehr oft oder führt zu Unzufriedenheit, wenn das eingereichte Projekt gar nicht der Unternehmenskompetenz entspricht. In der Regel werden Innovationen und Investitionen gefördert, nicht der Markteintritt.

Für einen ersten Überblick empfiehlt Raab, sich die Förderungen des aws (Austria Wirtschaftsservice), der FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) und regionaler Agenturen, wie zum Beispiel der Wirtschaftsagentur Wien, anzusehen. Hier stößt man relativ sicher auf eine passende Option und kann sich in vielen Fällen auch Beispielprojekte ansehen, die bereits gefördert wurden. So bekommt man auch ein Gefühl für den Auswahlprozess der jeweiligen Stelle.

4. Lesen, lesen, lesen (oder outsourcen)

Um die richtige Förderung für das eigene Projekt zu finden, ist vor allem eines notwendig: Viel lesen. Förderrichtlinien wirken oft sehr komplex, ohne Vorwissen kann das erschlagend wirken. Hat man die verwendete Sprache aber einmal verstanden, lassen sich Muster erkennen und es wird einfacher zu sehen, ob das eigene Projekt zu den Richtlinien passt. Ohne Vorwissen kann das durchaus einige Wochen Arbeit bedeuten, wie Raab betont. Das sollte Gründer:innen bewusst sein.

Nicht ganz uneigennützig rät er daher dazu, das ganze zu outsourcen. Unternehmensberatungen, die täglich Förderanträge für ihre Kund:innen stellen, wissen meist schnell, ob ein Projekt den Richtlinien entspricht und können auch abschätzen, wie erfolgreich der Antrag sein wird. So bleibt mehr Zeit übrig, die das Startup in sein Produkt stecken kann.

5. Abschicken und abwarten

Ist der Antrag fertig und abgeschickt, bleibt nur noch das Abwarten. Wie oben angesprochen, kann der Auswahlprozess oft sechs Monate dauern, manchmal auch länger. Einige Stellen sammeln einige Monate lang Anträge und prüfen sie dann gesammelt. Die Deadlines und Bestimmungen dazu sollte man sich bereits im Vorhinein ansehen, um nicht von einer langen Wartezeit überrascht zu werden.

Wer über die eingereichten Anträge urteilt, ist von Stelle zu Stelle unterschiedlich, in den meisten Fällen liegt die Entscheidung bei einem Gremium. Oft ist es eine gute Idee, sich gleich bei mehreren Stellen für eine Förderung zu bewerben – solange das eigene Projekt auch wirklich dazu passt.

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