01.06.2023

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

Eine Mehrheit der EU-Abgeordneten stimmte heute, Donnerstag, für ein verschärftes Lieferkettengesetz ab. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Unternehmen innerhalb der Europäischen Union für Kinder- oder Zwangsarbeit sowie Umweltverschmutzung bei ihren internationalen Zulieferern verantwortlich gemacht werden sollen. Kritik kommt von der Wirtschaftskammer Österreich.
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Die EU-Abgeordneten haben heute, Donnerstag, für ein verschärftes EU-Lieferkettengesetz gestimmt. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass Firmen in der EU für Kinder- oder Zwangsarbeit sowie für Umweltverschmutzung ihrer internationalen Lieferanten verantwortlich gemacht werden sollen.

Außerdem müssen Unternehmen laut EU-Parlament künftig die Auswirkungen ihrer Partner in der Wertschöpfungskette auf die Menschenrechte und die Umwelt bewerten. Die trifft nicht nur auf Zulieferer, sondern auch auf den Verkauf, den Vertrieb, den Transport, die Lagerung oder die Abfallbewirtschaftung zu.

Ingesamt stimmten 366 Abgeordnete für den Gesetzesvorschlag und 225 Abgeordnete dagegen. 38 EU-Parlamentarier:innen enthielten sich der Stimme. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren, den sogenannten Trilogverhandlungen, müssen sich nun das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Kompromiss einigen.

Welche Unternehmen davon betroffen sind

Die neuen Vorschriften sollen für in der EU ansässige Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro gelten. Auch Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro sind davon betroffen. Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, wenn mindestens 40 Millionen in der EU erwirtschaftet wurden, werden laut EU-Parlament ebenfalls einbezogen.

Nach dem Entwurf sollen die neuen Verpflichtungen je nach Größe des Unternehmens nach drei oder vier Jahren gelten. Kleinere Unternehmen können die Anwendung der neuen Vorschriften um ein weiteres Jahr verschieben.

Sanktionen in Planung

Der Gesetzesentwurf sieht auch Sanktionen und Kontrollmechanismen vor. Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, sind schadenersatzpflichtig und können von den nationalen Aufsichtsbehörden mit Sanktionen belegt werden. Zu den Sanktionen gehören Maßnahmen wie die namentliche Anprangerung („Naming and Shaming“), die Rücknahme der Waren eines Unternehmens vom Markt oder Geldstrafen von mindestens fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes. Nicht-EU-Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, sollen zudem von der öffentlichen Auftragsvergabe in der EU ausgeschlossen werden.

Erste Reaktionen auf das Lieferkettengesetz

Mittlerweile gibt es auch erste Reaktionen auf den Gesetzesentwurf. Während sich NGOs positiv zum jüngsten Gesetzesentwurf äußerten, kam von Wirtschaftsverbänden Kritik. So spricht die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) unter anderem von einem „Bumerang“. Karlheinz Kopf, Generalsekretär der WKÖ, kritisiert in diesem Zusammenhang: „Staatliche Hoheitsaufgaben können nicht einfach auf die Unternehmen abgewälzt werden.“

Aus Sicht der WKÖ würde sich nämlich der Entwurf für das EU-Lieferkettengesetz auf internationale Abkommen beziehen, deren Adressaten Staaten sind. Die Übertragung dieser Regelungen auf Unternehmen wäre daher „höchst problematisch“. Zudem befürchtet die WKÖ, dass die verschärften Sorgfaltspflichten zu zahlreichen bürokratischen Hürden für Unternehmen führen könnten. Im Rahmen der Trilogverhandlungen pocht die WKÖ daher auf Nachverhandlungen.

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Larisa Stanescu (l.) vom Competence Center KI der Wiener Stadtwerke-Gruppe und Product Owner Jonathan Mayer | (c) WienIT

Im August 2025 zog die WienIT in einem eigenen Beitrag eine erste Zwischenbilanz des Competence Center KI. Der Bogen spannte sich damals vom Wissensmanagement-Tool bis zur KI-gestützten Lösung für Förderanträge.

Ein Jahr später hat sich der Schwerpunkt verschoben. In den Vordergrund gerückt ist eine zentrale KI-Plattform, die allen Mitarbeitenden der Wiener Stadtwerke-Gruppe Zugang zu KI-Werkzeugen geben soll. Sie ist produktiv, und seit dem Rollout wurden nach Angaben des Unternehmens rund 500 Nutzer:innen gewonnen.

„Die vergangenen eineinhalb Jahre waren vor allem von Aufbauarbeit geprägt“, sagt Jonathan Mayer, Product Owner der KI-Plattform. Das größte Vorhaben sei die Entwicklung eben dieser Plattform gewesen, mit dem Ziel, einen „einfachen, sicheren und vertrauenswürdigen Zugang zu KI-Technologien“ zu ermöglichen.

Larisa Stanescu, die das Competence Center leitet, wertet die Zahl als Bestätigung: Die Entwicklung zeige, dass der Bedarf an KI-Werkzeugen im Arbeitsalltag groß sei und kontinuierlich wachse. Entscheidend sei dabei, dass die Plattform einen sicheren und unternehmenskonformen Zugang biete.

Vom Freitextfeld bis zur Bestellprognose

Inhaltlich sieht das Competence Center einen großen Bedarf im Wissensmanagement. Informationen würden immer umfangreicher und verteilter, KI könne relevantes Wissen schneller auffindbar machen.

Daneben kommt KI zur Datenanalyse zum Einsatz, etwa bei der Auswertung offener Antworten aus Mitarbeiter- und Kundenbefragungen. Freitextdaten enthielten oft wertvolle Erkenntnisse, deren manuelle Analyse aber sehr zeitaufwendig sei, so Mayer.

Stanescu betont, dass klassische Data-Science- und Machine-Learning-Ansätze darüber nicht in Vergessenheit geraten dürfen. Aktuell arbeite man an mehreren Use Cases in der Logistik, bei denen historische Daten genutzt werden, um Bestellmengen und Bestellzeitpunkte präziser zu prognostizieren.

Larisa Stanescu vom Competence Center KI | (c) WienIT

Digitale Souveränität als Leitprinzip

Die Frage nach Modellen und Infrastruktur ist für das Competence Center mehr als eine technische. „Digitale Souveränität ist für uns ein strategisches Leitprinzip“, sagt Mayer. Ziel sei es, die Kontrolle über die eigenen Daten und deren Verarbeitung zu behalten und gleichzeitig die Vorteile moderner Cloud- und KI-Technologien nutzen zu können.

Der Weg dorthin wird als pragmatisch beschrieben: Abhängig von den Anforderungen eines Use Cases und der Sensibilität der Daten wird entschieden, welche Infrastruktur und welche Technologien zum Einsatz kommen.

Konkret wird es beim nächsten Release der Plattform. Dann sollen Nutzer:innen zwischen verschiedenen Modellen selbst auswählen können, etwa europäischen Modellen oder Thinking-Modellen. Parallel dazu soll Model Routing implementiert werden, das automatisch das passende Modell für die jeweilige Fragestellung auswählt.

Warum Startups bislang nicht unmittelbar beteiligt sind

Bemerkenswert für ein Innovationsthema dieser Größenordnung: Startups sind bislang nicht unmittelbar beteiligt. „Aktuell arbeiten wir in unseren KI-Projekten nicht unmittelbar mit Startups zusammen“, sagt Stanescu. Den Wiener Stadtwerken sei der interne Knowhow-Aufbau besonders wichtig, weshalb auch im Hinblick auf digitale Souveränität stark auf Eigenentwicklungen gesetzt werde.

Eine grundsätzliche Absage ist das nicht. Entscheidend sei, ob eine Lösung konkreten Mehrwert biete und sich in die Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz und Integration einfüge. Künftige Kooperationen schließe man keineswegs aus, so Stanescu: Gerade im dynamischen KI-Markt könnten Partnerschaften mit innovativen Unternehmen eine interessante Ergänzung zu etablierten Technologieanbietern sein.

Jonathan Mayer, Product Owner der KI-Plattform von WienIT | (c) WienIT

Keine hochsensiblen Daten, On-Premises als Option

Auf technischer Ebene arbeitet das Competence Center mit klaren Datenklassifizierungen. Derzeit werden auf der Plattform keine hochsensiblen Daten verarbeitet. In Pilotprojekten wird evaluiert, wie künftig auch sensiblere Anwendungsfälle umgesetzt werden können, etwa durch On-Premises-Modelle, bei denen Daten die eigene Infrastruktur nicht verlassen.

Unabhängig von der Technologie gelte ein Grundsatz, sagt Mayer: KI unterstütze Menschen bei ihrer Arbeit, ersetze aber nicht die menschliche Verantwortung. Bei wichtigen Entscheidungen bleibe die finale Bewertung und Freigabe stets in menschlicher Hand.

Begleitet wird der Rollout von einem Change- und Enablement-Ansatz. Jede neue Nutzerin und jeder neue Nutzer der Plattform erhält ein strukturiertes Onboarding zu den Regeln im Umgang mit KI, dazu kommen Informationsveranstaltungen, Schulungen und eine Community für den Erfahrungsaustausch.

„Welches Problem lösen wir?“

Eine der wichtigsten Erkenntnisse der vergangenen Monate formuliert Stanescu grundsätzlich: KI sei kein reines IT-Thema, technologische Exzellenz allein reiche nicht aus. Erfolgreiche Projekte entstünden dort, wo Fachbereiche, IT, Informationssicherheit, Datenschutz und Change Management früh eingebunden werden. Die Abstimmung dieser Anforderungen brauche oft mehr Zeit als die technische Umsetzung selbst.

Der Erfolg von KI-Anwendungen hänge zudem wesentlich stärker von Akzeptanz, Vertrauen und nutzbaren Anwendungsfällen ab als von der Leistungsfähigkeit einzelner Modelle. Statt „Welches Modell ist das beste?“ solle man fragen: „Welches Problem lösen wir für unsere Kolleginnen und Kollegen?“

Agentische KI und ein Hackathon

In den kommenden Monaten liegt der Schwerpunkt auf der Weiterentwicklung der Plattform. Der Zugang zu KI soll weiter vereinfacht, zusätzliche Anwendungsfälle sollen erschlossen werden.

Parallel beschäftigt sich das Competence Center mit agentischer KI. Das Competence Center für Intelligent Process Automation pilotiert erste agentische Fähigkeiten innerhalb der Wiener Stadtwerke-Gruppe. Evaluiert wird, wie KI künftig nicht nur Informationen bereitstellen, sondern komplexere Aufgaben und Prozessschritte eigenständig unterstützen kann.

Um die Innovationskraft im Konzern zu stärken, ist außerdem ein KI-Hackathon geplant, bei dem Mitarbeitende eigene Ideen umsetzen können.

Langfristig sieht das Competence Center seine Rolle nicht darin, einzelne Lösungen bereitzustellen, sondern nachhaltige KI-Kompetenz im gesamten Konzern aufzubauen. Der größte Hebel liege nicht in einzelnen Tools, sondern in den Menschen, die diese Technologien sinnvoll einsetzen.

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AI Summaries

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Das verschärfte EU-Lieferkettengesetz hat gesellschaftspolitische Auswirkungen, da es Unternehmen insbesondere für Kinder- oder Zwangsarbeit sowie Umweltverschmutzung in der Verantwortung sieht und strengere Verpflichtungen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards einführt. Dies soll dazu beitragen, Ausbeutung und Diskriminierung in der Lieferkette zu verhindern und nachhaltigeres Wirtschaften zu fördern. Das Gesetz bringt jedoch auch Kritik von Wirtschaftsverbänden hervor, die befürchten, dass die Sorgfaltspflichten zu bürokratischen Hürden für Unternehmen führen könnten.

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Das verschärfte EU-Lieferkettengesetz, für das die EU-Abgeordneten gestimmt haben, wird Unternehmen in der EU, die mehr als 250 Beschäftigte haben und weltweit einen Umsatz von über 40 Millionen Euro erwirtschaften, verpflichten, die Auswirkungen ihrer Partner in der Wertschöpfungskette auf die Menschenrechte und die Umwelt zu bewerten. Dabei werden auch Nicht-EU-Unternehmen, die einen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro haben und mindestens 40 Millionen in der EU erwirtschaften, einbezogen. Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, müssen mit Sanktionen wie Geldstrafen oder der Rücknahme der Waren vom Markt rechnen. Dies wird höchstwahrscheinlich zu mehr bürokratischen Hürden und Kosten führen, was von Wirtschaftsverbänden kritisiert wird. Nur Unternehmen, die ihre Lieferketten transparent und sauber halten, werden von diesen Veränderungen profitieren und ihre Glaubwürdigkeit sowie ihr Ansehen in der Branche stärken.

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in sollten Sie sich mit diesem Artikel auseinandersetzen, da das Lieferkettengesetz sich auf die Verantwortlichkeit von Unternehmen in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Umweltbelange ihrer internationalen Lieferanten bezieht. Das bedeutet, dass Unternehmen, die in der EU ansässig sind oder in der EU Umsatz erwirtschaften, für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltaspekten in der gesamten Lieferkette verantwortlich gemacht werden können. Dadurch könnte es notwendig werden, Prozesse und Geschäftsmodelle neu zu überdenken und möglicherweise zu verändern, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in sind die neuen Vorschriften des EU-Lieferkettengesetzes relevant, da sie Auswirkungen auf viele in der EU ansässige Unternehmen haben werden. Insbesondere große Unternehmen mit weltweitem Umsatz, die für ihre Lieferketten verantwortlich sind, werden sich auf neue Verpflichtungen einstellen und möglicherweise Sanktionen und Prüfungen unterliegen müssen. Die Einhaltung der neuen Vorschriften und die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechts- und Umweltstandards in Lieferketten könnten für Unternehmen auch finanzielle Auswirkungen haben.

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in haben Sie eine Verantwortung für die Menschenrechte und den Umweltschutz. Das verschärfte EU-Lieferkettengesetz würde sicherstellen, dass in der EU ansässige Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro sowie Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro für die Einhaltung dieser Standards durch ihre internationalen Lieferanten verantwortlich gemacht werden. Das Gesetz würde auch Sanktionen und Kontrollmechanismen einführen, um sicherzustellen, dass Unternehmen, die diese Vorschriften nicht einhalten, zur Rechenschaft gezogen werden.

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Das EU-Parlament hat für ein verschärftes Lieferkettengesetz gestimmt, das in der EU ansässigen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro verpflichtet, für die Menschenrechte und Umweltpraktiken ihrer internationalen Lieferanten und Partner in der Wertschöpfungskette verantwortlich zu sein. Es sieht auch Sanktionen und Kontrollmechanismen vor. NGOs begrüßen den Entscheid, während Wirtschaftsverbände das Gesetz als problematisch und belastend für Unternehmen ansehen. Ein möglicher Effekt könnte sein, dass Unternehmen ihre Geschäftspraktiken in der Wertschöpfungskette stärker und nachhaltiger überwachen.

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • EU-Abgeordnete
  • Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro
  • Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro
  • Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, wenn mindestens 40 Millionen in der EU erwirtschaftet wurden
  • Nationale Aufsichtsbehörden
  • NGOs
  • Wirtschaftsverbände

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • EU-Abgeordneten
  • Zulieferer
  • Muttergesellschaften
  • Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, wenn mindestens 40 Millionen in der EU erwirtschaftet wurden
  • NGOs
  • Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)

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