01.06.2023

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

Eine Mehrheit der EU-Abgeordneten stimmte heute, Donnerstag, für ein verschärftes Lieferkettengesetz ab. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Unternehmen innerhalb der Europäischen Union für Kinder- oder Zwangsarbeit sowie Umweltverschmutzung bei ihren internationalen Zulieferern verantwortlich gemacht werden sollen. Kritik kommt von der Wirtschaftskammer Österreich.
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Die EU-Abgeordneten haben heute, Donnerstag, für ein verschärftes EU-Lieferkettengesetz gestimmt. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass Firmen in der EU für Kinder- oder Zwangsarbeit sowie für Umweltverschmutzung ihrer internationalen Lieferanten verantwortlich gemacht werden sollen.

Außerdem müssen Unternehmen laut EU-Parlament künftig die Auswirkungen ihrer Partner in der Wertschöpfungskette auf die Menschenrechte und die Umwelt bewerten. Die trifft nicht nur auf Zulieferer, sondern auch auf den Verkauf, den Vertrieb, den Transport, die Lagerung oder die Abfallbewirtschaftung zu.

Ingesamt stimmten 366 Abgeordnete für den Gesetzesvorschlag und 225 Abgeordnete dagegen. 38 EU-Parlamentarier:innen enthielten sich der Stimme. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren, den sogenannten Trilogverhandlungen, müssen sich nun das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Kompromiss einigen.

Welche Unternehmen davon betroffen sind

Die neuen Vorschriften sollen für in der EU ansässige Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro gelten. Auch Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro sind davon betroffen. Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, wenn mindestens 40 Millionen in der EU erwirtschaftet wurden, werden laut EU-Parlament ebenfalls einbezogen.

Nach dem Entwurf sollen die neuen Verpflichtungen je nach Größe des Unternehmens nach drei oder vier Jahren gelten. Kleinere Unternehmen können die Anwendung der neuen Vorschriften um ein weiteres Jahr verschieben.

Sanktionen in Planung

Der Gesetzesentwurf sieht auch Sanktionen und Kontrollmechanismen vor. Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, sind schadenersatzpflichtig und können von den nationalen Aufsichtsbehörden mit Sanktionen belegt werden. Zu den Sanktionen gehören Maßnahmen wie die namentliche Anprangerung („Naming and Shaming“), die Rücknahme der Waren eines Unternehmens vom Markt oder Geldstrafen von mindestens fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes. Nicht-EU-Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, sollen zudem von der öffentlichen Auftragsvergabe in der EU ausgeschlossen werden.

Erste Reaktionen auf das Lieferkettengesetz

Mittlerweile gibt es auch erste Reaktionen auf den Gesetzesentwurf. Während sich NGOs positiv zum jüngsten Gesetzesentwurf äußerten, kam von Wirtschaftsverbänden Kritik. So spricht die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) unter anderem von einem “Bumerang”. Karlheinz Kopf, Generalsekretär der WKÖ, kritisiert in diesem Zusammenhang: “Staatliche Hoheitsaufgaben können nicht einfach auf die Unternehmen abgewälzt werden.”

Aus Sicht der WKÖ würde sich nämlich der Entwurf für das EU-Lieferkettengesetz auf internationale Abkommen beziehen, deren Adressaten Staaten sind. Die Übertragung dieser Regelungen auf Unternehmen wäre daher “höchst problematisch”. Zudem befürchtet die WKÖ, dass die verschärften Sorgfaltspflichten zu zahlreichen bürokratischen Hürden für Unternehmen führen könnten. Im Rahmen der Trilogverhandlungen pocht die WKÖ daher auf Nachverhandlungen.

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Queerness in Business sichtbar machen: Dafür setzen sich Julia Breitkopf (li.) und Astrid Weinwurm-Wilhelm (re.) ein. (c) Viktoria Morgenstern, Cynthia Fischer

„Was man oft sieht, auch wenn man den brutkasten aufschlägt, sind diese Gründungsteams, bestehend aus fünf jungen weißen Burschen. Ich glaube, dass man das nicht mehr bringen kann“, sagt Julia Breitkopf. Gender, sexuelle Orientierung, aber auch Alter, Religion, Weltanschauung, ethnische Vielfalt und Behinderungen: Als Co-Host des Podcasts „Inselmilieu“ und mit ihrer PR-Agentur „Furore Brand Communications” setzt sie sich dafür ein, Personen mit unterschiedlichsten Hintergründen zu Wort kommen zu lassen. Für die 39-Jährige steht fest: Ein LGBTQIA+-freundliches Arbeitsumfeld ist in erster Linie ein diversitätsfreundliches Arbeitsumfeld.

Auch Astrid Weinwurm-Wilhelm betont die Intersektionalität, also das Ineinandergreifen, dieser verschiedenen „Diversitätsdimensionen“, wie sie sie nennt. Seit 2010 setzt sich die 50-Jährige mit „Queer Business Women“ und dem Dachverband „Pride Biz Austria“ ehrenamtlich dafür ein, mehr Bewusstsein für die Anliegen queerer Personen in Unternehmen zu schaffen – mittlerweile als Präsidentin der beiden Vereine. „Wir alle tragen sämtliche Diversitätsdimensionen in uns. Auch wenn wir selbst keine Diskriminierung erfahren, lernen wir, genauer hinzuschauen und genauer hinzuhören, und können uns als Allies, also im Sinne von Verbündet-Sein, einbringen.“

Auch mit ihrem Coaching-Unternehmen „Blickweisen“ berät Weinwurm-Wilhelm seit 2012 Unternehmen zu Diversity Management. Dafür macht sie je nach Firma Workshops, Großgruppenveranstaltungen, individuelle Coachings oder leitet Diskussionen. Beim Vermitteln geht sie oft spielerisch vor, plant Rollenspiele und regt zum Perspektivenwechsel an. Unternehmen, die sich im Bereich LGBTQIA+ engagieren wollen, können auch offizieller “Pride Biz Ally” werden und dadurch das gesamte Netzwerk für ihre Weiterentwicklung nutzen.

Besondere Vorzeige-Unternehmen werden außerdem jährlich mit dem Meritus-Preis von Pride Biz Austria ausgezeichnet. Ein Tipp von Präsidentin Weinwurm-Wilhelm: Der Kriterienkatalog für die Teilnahme sei online einsehbar und ein sehr guter Leitfaden dafür, wie vor allem queere Diversität in Unternehmen gefördert werden könne.

Verbünden schon beim Gründen

Allies gelten als attraktive Arbeitgeber für Top-Fachkräfte und können durch ihren Zugang zu neuen Zielgruppen und Märkten Wettbewerbsvorteile erfahren. Und – wohl der wichtigste Punkt: Sie können ihren Mitarbeiter:innen einen sicheren Ort bieten, sich zu entfalten. „Jede Perspektive, jeder Erfahrungshintergrund ist bereichernd und eine Möglichkeit, auf diskriminierende Strukturen oder eigene Vorurteile aufmerksam zu werden“, so Breitkopf.

Was das Verbündet-Sein betrifft, sind sich die beiden Unternehmerinnen einig: Es habe sich schon sehr viel getan. „Für mich ist es schon ein positives Zeichen, dass jetzt immer mehr Unternehmen sichtbar die Regenbogenflagge irgendwo hinheften. Früher gab’s das einfach nicht. Die Regenbogenparade war so klein und da waren kaum Firmen, am Anfang gar keine. Aber natürlich muss es auch interne Maßnahmen geben, anstatt das nur nach außen zu verkaufen“, sagt Breitkopf.

Aber welche? Und wie? „Ich würde sagen, das Wichtigste ist einmal dieses Commitment der Führungspositionen. Und das nicht nur implizit, sondern auch schriftlich: was lehnen wir komplett ab, nämlich Diskriminierung oder Mobbing, auch wenn es nur blöde Sprüche sind“, sagt Weinwurm-Wilhelm. Besonders für Startups sei es wichtig, Diversity Management ab dem Gründungsmoment strukturell und auch strategisch festzuhalten.

Laut Weinwurm-Wilhelm seien es oft diese jungen Unternehmen mit modernem Gründungsgeist, wo Diversität selbstverständlich sei – was jedoch noch nicht heiße, dass sie auch gutes Diversity Management leisten. Dazu bedürfe es auch einer Ansprechperson, einer klaren Haltung in den Führungpositionen und bewusstseinsbildender Maßnahmen für eine diversitätsorientierte Organisationskultur. Das beinhaltet zum Beispiel gendergerechte Sprache und Toilettenzugänge, aber auch inklusive Werbung und Öffentlichkeitsarbeit.

Viel geschafft und viel zu tun

Wie sieht Diskriminierung von LGBTQIA+-Personen im Jahr 2024 überhaupt aus? „Es muss damit beginnen, dass offene Belästigung nicht mehr akzeptiert wird“, sagt Breitkopf. Sowohl sie als auch Weinwurm-Wilhelm beschreiben, dass ihre Identität als lesbische Frauen zwar kein Problem beim Schritt in die Selbstständigkeit dargestellt habe, weisen jedoch darauf hin, dass vor allem trans-, inter- oder nichtbinäre Personen das oft anders erleben können. Beide Unternehmerinnen gehen offen mit ihrer Queerness um und lassen LGBTQIA+-Themen auch in ihre Arbeit einfließen. Beide haben aber auch bei vorherigen Jobs die Erfahrung gemacht, was es bedeutet, die eigene Identität im Arbeitsumfeld zu zensieren.

Die Angst vor Seitenhieben, Zurückweisung oder Karrierenachteilen sei laut Weinwurm-Wilhelm immer noch groß. Das bestätigt auch eine Statistik der AK aus dem Jahr 2018: Etwa jede fünfte LGBTQIA+-Person würde ihre queere Identität am Arbeitsplatz komplett verschweigen. Die Konsequenz: Viele könnten am Leben am Arbeitsplatz nicht gleichwertig teilnehmen. „Du gehst später Kaffee trinken als die anderen oder erzählst nichts vom Wochenende… damit begibst du dich selber ins soziale Aus. Du wirkst geheimniskrämerisch oder verschlossen, wirst nicht als teamfähig, nicht als führungskompetent wahrgenommen“, erklärt Weinwurm-Wilhelm.

VC-Szene als Diversity-Dämpfer

Laut ihrer Einschätzung sei die Angst, sich zu outen, bei Selbstständigen besonders ausgeprägt. „Viele möchten es nicht riskieren, zum Beispiel Aufträge nicht zu bekommen. Weil da hängt ja meine Existenz und die der Mitarbeiter:innen dran. Also dieses Nicht-Outen ist da immer noch sehr stark drinnen.“ Die Bedenken sind nicht unbegründet: Im letztjährigen “State of European Tech“-Report von Atomico gaben nur etwa die Hälfte aller Teilnehmer:innen einer Studie an, dass sie finden, das europäische VC-Ökosystem biete gleiche Chancen für alle, ungeachtet des Geschlechts, der Herkunft und der Sexualität.

Außerdem, so der Report, würde sich der Mangel an Diversität im VC-Bereich lediglich im „Schneckentempo“ verbessern. Laut Ladi Greenstreet, CEO der britischen Non-Profit-Gesellschaft Diversity VC, die sich für eine weltweit diversere Venture-Capital-Szene einsetzt, würden jüngste Trends und Diskussionen auf einen beunruhigenden Trend hindeuten: Und zwar einen Rückgang der Finanzierungen für vielfältige Gründer:innenteams, was die anhaltende Wahrnehmung widerspiegle, dass sie riskantere Investitionen seien.

Win-Win-Win-Situation

Greenstreet bezeichnet es als rätselhaft, warum die Risikokapitalbranche von dem bewährten Ansatz der Diversitätsförderung abweicht – belegen doch zahlreiche Studien, dass Vielfältigkeit sich nachweislich positiv auf den Erfolg von Unternehmen auswirkt, wie auch brutkasten bereits berichtete. „Auf viele der aktuellen Herausforderungen ist Diversity Management die Antwort. Zum Beispiel den Personalmangel, wenn wir darüber nachdenken, dass wir in Österreich 8,9 Millionen Einwohner:innen haben und etwa zehn Prozent davon aus der LGBTQIA+-Community sind“, so Weinwurm-Wilhelm.

Damit wieder zu den positiven Seiten von Queerness in Business, die laut Breitkopf oft zu kurz kämen: „In allen Lebensbereichen ist es wichtig, positive Geschichten zu hören“, sagt sie. Mit ihrem Podcast Inselmilieu lässt sie im Pride Monat Juni „Queer Stories of Joy“ zu Wort kommen, die von einem positiven queeren Lebensgefühl erzählen und Mut und Freude machen sollen. Geplant sind eine eigene “Inselmilieu”-Folge sowie eine Fotoaustellung und ein Musiktheater, in dem Menschen in “Momente queerer Freude eintauchen können”. 

Auch in Unternehmen sieht Breitkopf die Vorteile von sichtbarem Erfolg von LGBTQIA+-Personen. „Geoutete Personen in Führungspositionen haben auch auf andere Mitarbeitende einen positiven Effekt. Egal ob man selbst queer ist oder nicht: solche Geschichten normalisieren, was ohnehin normal ist und steigern eine Sensibilität für die Vielfalt unserer Gesellschaft.“ Umso wichtiger sei es auch laut Astrid Weinwurm-Wilhelm, dass junge Unternehmen Diversität und Toleranz schon bei der Gründung in ihrem Mission Statement verankern, um queeren Fachkräften ein Umfeld zu schaffen, in dem sie ihr komplettes Potenzial entfalten können. Damit auch in Startups mehr Queer Stories of Joy sichtbar werden, damit es nicht nur beim Regenbogenlogo im Juni bleibt – und damit auch brutkasten in Zukunft noch bunter wird.

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AI Summaries

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Das verschärfte EU-Lieferkettengesetz hat gesellschaftspolitische Auswirkungen, da es Unternehmen insbesondere für Kinder- oder Zwangsarbeit sowie Umweltverschmutzung in der Verantwortung sieht und strengere Verpflichtungen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards einführt. Dies soll dazu beitragen, Ausbeutung und Diskriminierung in der Lieferkette zu verhindern und nachhaltigeres Wirtschaften zu fördern. Das Gesetz bringt jedoch auch Kritik von Wirtschaftsverbänden hervor, die befürchten, dass die Sorgfaltspflichten zu bürokratischen Hürden für Unternehmen führen könnten.

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Das verschärfte EU-Lieferkettengesetz, für das die EU-Abgeordneten gestimmt haben, wird Unternehmen in der EU, die mehr als 250 Beschäftigte haben und weltweit einen Umsatz von über 40 Millionen Euro erwirtschaften, verpflichten, die Auswirkungen ihrer Partner in der Wertschöpfungskette auf die Menschenrechte und die Umwelt zu bewerten. Dabei werden auch Nicht-EU-Unternehmen, die einen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro haben und mindestens 40 Millionen in der EU erwirtschaften, einbezogen. Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, müssen mit Sanktionen wie Geldstrafen oder der Rücknahme der Waren vom Markt rechnen. Dies wird höchstwahrscheinlich zu mehr bürokratischen Hürden und Kosten führen, was von Wirtschaftsverbänden kritisiert wird. Nur Unternehmen, die ihre Lieferketten transparent und sauber halten, werden von diesen Veränderungen profitieren und ihre Glaubwürdigkeit sowie ihr Ansehen in der Branche stärken.

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in sollten Sie sich mit diesem Artikel auseinandersetzen, da das Lieferkettengesetz sich auf die Verantwortlichkeit von Unternehmen in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Umweltbelange ihrer internationalen Lieferanten bezieht. Das bedeutet, dass Unternehmen, die in der EU ansässig sind oder in der EU Umsatz erwirtschaften, für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltaspekten in der gesamten Lieferkette verantwortlich gemacht werden können. Dadurch könnte es notwendig werden, Prozesse und Geschäftsmodelle neu zu überdenken und möglicherweise zu verändern, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in sind die neuen Vorschriften des EU-Lieferkettengesetzes relevant, da sie Auswirkungen auf viele in der EU ansässige Unternehmen haben werden. Insbesondere große Unternehmen mit weltweitem Umsatz, die für ihre Lieferketten verantwortlich sind, werden sich auf neue Verpflichtungen einstellen und möglicherweise Sanktionen und Prüfungen unterliegen müssen. Die Einhaltung der neuen Vorschriften und die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechts- und Umweltstandards in Lieferketten könnten für Unternehmen auch finanzielle Auswirkungen haben.

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in haben Sie eine Verantwortung für die Menschenrechte und den Umweltschutz. Das verschärfte EU-Lieferkettengesetz würde sicherstellen, dass in der EU ansässige Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro sowie Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro für die Einhaltung dieser Standards durch ihre internationalen Lieferanten verantwortlich gemacht werden. Das Gesetz würde auch Sanktionen und Kontrollmechanismen einführen, um sicherzustellen, dass Unternehmen, die diese Vorschriften nicht einhalten, zur Rechenschaft gezogen werden.

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Das EU-Parlament hat für ein verschärftes Lieferkettengesetz gestimmt, das in der EU ansässigen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro verpflichtet, für die Menschenrechte und Umweltpraktiken ihrer internationalen Lieferanten und Partner in der Wertschöpfungskette verantwortlich zu sein. Es sieht auch Sanktionen und Kontrollmechanismen vor. NGOs begrüßen den Entscheid, während Wirtschaftsverbände das Gesetz als problematisch und belastend für Unternehmen ansehen. Ein möglicher Effekt könnte sein, dass Unternehmen ihre Geschäftspraktiken in der Wertschöpfungskette stärker und nachhaltiger überwachen.

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • EU-Abgeordnete
  • Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro
  • Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro
  • Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, wenn mindestens 40 Millionen in der EU erwirtschaftet wurden
  • Nationale Aufsichtsbehörden
  • NGOs
  • Wirtschaftsverbände

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • EU-Abgeordneten
  • Zulieferer
  • Muttergesellschaften
  • Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, wenn mindestens 40 Millionen in der EU erwirtschaftet wurden
  • NGOs
  • Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte