01.06.2023

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

Eine Mehrheit der EU-Abgeordneten stimmte heute, Donnerstag, für ein verschärftes Lieferkettengesetz ab. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Unternehmen innerhalb der Europäischen Union für Kinder- oder Zwangsarbeit sowie Umweltverschmutzung bei ihren internationalen Zulieferern verantwortlich gemacht werden sollen. Kritik kommt von der Wirtschaftskammer Österreich.
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Die EU-Abgeordneten haben heute, Donnerstag, für ein verschärftes EU-Lieferkettengesetz gestimmt. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass Firmen in der EU für Kinder- oder Zwangsarbeit sowie für Umweltverschmutzung ihrer internationalen Lieferanten verantwortlich gemacht werden sollen.

Außerdem müssen Unternehmen laut EU-Parlament künftig die Auswirkungen ihrer Partner in der Wertschöpfungskette auf die Menschenrechte und die Umwelt bewerten. Die trifft nicht nur auf Zulieferer, sondern auch auf den Verkauf, den Vertrieb, den Transport, die Lagerung oder die Abfallbewirtschaftung zu.

Ingesamt stimmten 366 Abgeordnete für den Gesetzesvorschlag und 225 Abgeordnete dagegen. 38 EU-Parlamentarier:innen enthielten sich der Stimme. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren, den sogenannten Trilogverhandlungen, müssen sich nun das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Kompromiss einigen.

Welche Unternehmen davon betroffen sind

Die neuen Vorschriften sollen für in der EU ansässige Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro gelten. Auch Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro sind davon betroffen. Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, wenn mindestens 40 Millionen in der EU erwirtschaftet wurden, werden laut EU-Parlament ebenfalls einbezogen.

Nach dem Entwurf sollen die neuen Verpflichtungen je nach Größe des Unternehmens nach drei oder vier Jahren gelten. Kleinere Unternehmen können die Anwendung der neuen Vorschriften um ein weiteres Jahr verschieben.

Sanktionen in Planung

Der Gesetzesentwurf sieht auch Sanktionen und Kontrollmechanismen vor. Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, sind schadenersatzpflichtig und können von den nationalen Aufsichtsbehörden mit Sanktionen belegt werden. Zu den Sanktionen gehören Maßnahmen wie die namentliche Anprangerung („Naming and Shaming“), die Rücknahme der Waren eines Unternehmens vom Markt oder Geldstrafen von mindestens fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes. Nicht-EU-Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, sollen zudem von der öffentlichen Auftragsvergabe in der EU ausgeschlossen werden.

Erste Reaktionen auf das Lieferkettengesetz

Mittlerweile gibt es auch erste Reaktionen auf den Gesetzesentwurf. Während sich NGOs positiv zum jüngsten Gesetzesentwurf äußerten, kam von Wirtschaftsverbänden Kritik. So spricht die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) unter anderem von einem „Bumerang“. Karlheinz Kopf, Generalsekretär der WKÖ, kritisiert in diesem Zusammenhang: „Staatliche Hoheitsaufgaben können nicht einfach auf die Unternehmen abgewälzt werden.“

Aus Sicht der WKÖ würde sich nämlich der Entwurf für das EU-Lieferkettengesetz auf internationale Abkommen beziehen, deren Adressaten Staaten sind. Die Übertragung dieser Regelungen auf Unternehmen wäre daher „höchst problematisch“. Zudem befürchtet die WKÖ, dass die verschärften Sorgfaltspflichten zu zahlreichen bürokratischen Hürden für Unternehmen führen könnten. Im Rahmen der Trilogverhandlungen pocht die WKÖ daher auf Nachverhandlungen.

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Der European Venture Sentiment Index deutet eine positive Entwicklung für das nächste Quartal an (c) Adobe Stock
(c) Adobe Stock

„Für das zweite Quartal könnten die Vorzeichen kaum schlechter stehen“, zitierte brutkasten Venionaire im April zur Veröffentlichung des European Venture Sentiment Index für das erste Quartal. Doch – wie so oft – kam es dann doch anders. Die im ersten Quartal durch den Angriff der USA auf den Iran hervorgerufene Krise schlug sich nämlich – anders als etwa die Krise nach Beginn des Ukraine-Kriegs – nicht auf die Risikokapital-Volumina nieder.

Die Zahlen sahen laut Venionaire-Analyse im zweiten Quartal nämlich gut aus: Die Gesamtinvestitionen am europäischen Risikokapitalmarkt nahmen weiter zu und erreichten mit 29 Milliarden US-Dollar einen neuen Rekord. Weiters konnte auch die reine Deal-Anzahl um rund fünf Prozent auf 965 Deals gesteigert werden.

(c) Venionaire Capital

Knapp negativer Indexwert – abermals pessimistischer Ausblick

Dennoch sind die für den quartalsweisen Index befragten Investor:innen nicht in Jubelstimmung. Der Indexwert liegt mit 4,8 knapp unter der neutralen Marke 5. Er ist damit besser als der Wert im Vorquartal und besser als der für das Quartal erwartete Wert (siehe Grafik), aber immer noch nicht positiv. Auch die Erwartung für das kommende Quartal ist mit 4,4 wieder schlechter. „Die Zahlen zeichnen ein positiveres Bild als die Stimmung. Investor:innen sind weiterhin zurückhaltend und warten mit Investments“, analysiert Berthold Baurek-Karlic, Gründer und Vorstandsvorsitzender der Venionaire Capital AG.

(c) Venionaire Capital

Man erkenne eine leichte Stabilisierung, so Baurek-Karlic weiter zum Index-Wert. „Zwar erwarten Investor:innen mehr Aktivität und Wettbewerb im dritten Quartal, doch die großen Sorgen rund um geopolitische Spannungen und handelspolitische Unsicherheit sind aber weiterhin da.“ Es verwundere also nicht, dass der erwartete Index-Wert lediglich 4,4 betrage. Investor:innen würden kurzfristig ohne verlässlichen Ausblick auf die kommenden Quartale agieren, meinen die Analysten von Venionaire Capital.

DeepTech im Vorteil

Und langfristig könnte sich eine Veränderung der Investitionskriterien abzeichnen, erwarten die Analysten. Effizienz und Produktdifferenzierung würden zunehmend als Grundvoraussetzungen gelten. In den Mittelpunkt rücke stattdessen die Frage, ob ein Unternehmen über einen dauerhaft verteidigungsfähigen Wettbewerbsvorteil verfüge. „Investoren hinterfragen verstärkt, ob KI-basierte Produkte tief in Infrastruktur und Arbeitsabläufen verankert sind oder lediglich auf bestehenden Basismodellen aufsetzen. Geschäftsmodelle, deren Kernfunktion kurzfristig von einem großen KI-Anbieter in dessen Plattform integriert werden könnte, werden entsprechend kritischer bewertet“, so Baurek-Karlic.

Davon würden insbesondere Bereiche mit höheren technologischen und physischen Eintrittsbarrieren profitieren, darunter DeepTech, Biotechnologie, Hardware, Robotik und fortschrittliche Fertigung. „Vielleicht stehen wir vor einem goldenen Zeitalter der DeepTech-Unternehmen“, mutmaßt der Venionaire-Gründer.

Größte Runden und stärkste Länder

Diese Erwartungen würden sich in den Top-Investments des zweiten Quartals widerspiegeln: Mit Eurowind Energy (2,3 Mrd. US-Dollar, Energie- und Abfallwirtschaft), Isomorphic Laboratories (2,1 Mrd. US-Dollar, KI-Biotechnologie) und Stegra (1,6 Mrd. US-Dollar, erneuerbare Energien) seien die größten Finanzierungsrunden an Unternehmen gegangen, die nicht einfach vom Markt verdrängt werden können. Im europäischen Risikokapital-Länderranking führte einmal mehr das Vereinigte Königreich (12,3 Mrd. US-Dollar) überlegen vor Deutschland (3,6 Mrd. US-Dollar) und – überraschend dank Eurowind Energy – Dänemark (3 Mrd. US-Dollar).

(c) Venionaire Capital

Und wie geht es weiter? Baurek-Karlic analysiert: „Der Risikokapitalmarkt befindet sich momentan im Wandel. Investor:innen sind bereit, mehr Kapital zur Verfügung zu stellen, wollen dafür aber auch ein gewisses Maß an Sicherheit. Auch im dritten Quartal werden es etabliertere Unternehmen mit einem felsenfesten Geschäftsmodell leichter haben.“

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Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Das verschärfte EU-Lieferkettengesetz hat gesellschaftspolitische Auswirkungen, da es Unternehmen insbesondere für Kinder- oder Zwangsarbeit sowie Umweltverschmutzung in der Verantwortung sieht und strengere Verpflichtungen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards einführt. Dies soll dazu beitragen, Ausbeutung und Diskriminierung in der Lieferkette zu verhindern und nachhaltigeres Wirtschaften zu fördern. Das Gesetz bringt jedoch auch Kritik von Wirtschaftsverbänden hervor, die befürchten, dass die Sorgfaltspflichten zu bürokratischen Hürden für Unternehmen führen könnten.

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Das verschärfte EU-Lieferkettengesetz, für das die EU-Abgeordneten gestimmt haben, wird Unternehmen in der EU, die mehr als 250 Beschäftigte haben und weltweit einen Umsatz von über 40 Millionen Euro erwirtschaften, verpflichten, die Auswirkungen ihrer Partner in der Wertschöpfungskette auf die Menschenrechte und die Umwelt zu bewerten. Dabei werden auch Nicht-EU-Unternehmen, die einen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro haben und mindestens 40 Millionen in der EU erwirtschaften, einbezogen. Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, müssen mit Sanktionen wie Geldstrafen oder der Rücknahme der Waren vom Markt rechnen. Dies wird höchstwahrscheinlich zu mehr bürokratischen Hürden und Kosten führen, was von Wirtschaftsverbänden kritisiert wird. Nur Unternehmen, die ihre Lieferketten transparent und sauber halten, werden von diesen Veränderungen profitieren und ihre Glaubwürdigkeit sowie ihr Ansehen in der Branche stärken.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in sollten Sie sich mit diesem Artikel auseinandersetzen, da das Lieferkettengesetz sich auf die Verantwortlichkeit von Unternehmen in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Umweltbelange ihrer internationalen Lieferanten bezieht. Das bedeutet, dass Unternehmen, die in der EU ansässig sind oder in der EU Umsatz erwirtschaften, für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltaspekten in der gesamten Lieferkette verantwortlich gemacht werden können. Dadurch könnte es notwendig werden, Prozesse und Geschäftsmodelle neu zu überdenken und möglicherweise zu verändern, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in sind die neuen Vorschriften des EU-Lieferkettengesetzes relevant, da sie Auswirkungen auf viele in der EU ansässige Unternehmen haben werden. Insbesondere große Unternehmen mit weltweitem Umsatz, die für ihre Lieferketten verantwortlich sind, werden sich auf neue Verpflichtungen einstellen und möglicherweise Sanktionen und Prüfungen unterliegen müssen. Die Einhaltung der neuen Vorschriften und die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechts- und Umweltstandards in Lieferketten könnten für Unternehmen auch finanzielle Auswirkungen haben.

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in haben Sie eine Verantwortung für die Menschenrechte und den Umweltschutz. Das verschärfte EU-Lieferkettengesetz würde sicherstellen, dass in der EU ansässige Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro sowie Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro für die Einhaltung dieser Standards durch ihre internationalen Lieferanten verantwortlich gemacht werden. Das Gesetz würde auch Sanktionen und Kontrollmechanismen einführen, um sicherzustellen, dass Unternehmen, die diese Vorschriften nicht einhalten, zur Rechenschaft gezogen werden.

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Das EU-Parlament hat für ein verschärftes Lieferkettengesetz gestimmt, das in der EU ansässigen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro verpflichtet, für die Menschenrechte und Umweltpraktiken ihrer internationalen Lieferanten und Partner in der Wertschöpfungskette verantwortlich zu sein. Es sieht auch Sanktionen und Kontrollmechanismen vor. NGOs begrüßen den Entscheid, während Wirtschaftsverbände das Gesetz als problematisch und belastend für Unternehmen ansehen. Ein möglicher Effekt könnte sein, dass Unternehmen ihre Geschäftspraktiken in der Wertschöpfungskette stärker und nachhaltiger überwachen.

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • EU-Abgeordnete
  • Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro
  • Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro
  • Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, wenn mindestens 40 Millionen in der EU erwirtschaftet wurden
  • Nationale Aufsichtsbehörden
  • NGOs
  • Wirtschaftsverbände

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • EU-Abgeordneten
  • Zulieferer
  • Muttergesellschaften
  • Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, wenn mindestens 40 Millionen in der EU erwirtschaftet wurden
  • NGOs
  • Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte