01.06.2023

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

Eine Mehrheit der EU-Abgeordneten stimmte heute, Donnerstag, für ein verschärftes Lieferkettengesetz ab. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Unternehmen innerhalb der Europäischen Union für Kinder- oder Zwangsarbeit sowie Umweltverschmutzung bei ihren internationalen Zulieferern verantwortlich gemacht werden sollen. Kritik kommt von der Wirtschaftskammer Österreich.
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Die EU-Abgeordneten haben heute, Donnerstag, für ein verschärftes EU-Lieferkettengesetz gestimmt. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass Firmen in der EU für Kinder- oder Zwangsarbeit sowie für Umweltverschmutzung ihrer internationalen Lieferanten verantwortlich gemacht werden sollen.

Außerdem müssen Unternehmen laut EU-Parlament künftig die Auswirkungen ihrer Partner in der Wertschöpfungskette auf die Menschenrechte und die Umwelt bewerten. Die trifft nicht nur auf Zulieferer, sondern auch auf den Verkauf, den Vertrieb, den Transport, die Lagerung oder die Abfallbewirtschaftung zu.

Ingesamt stimmten 366 Abgeordnete für den Gesetzesvorschlag und 225 Abgeordnete dagegen. 38 EU-Parlamentarier:innen enthielten sich der Stimme. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren, den sogenannten Trilogverhandlungen, müssen sich nun das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Kompromiss einigen.

Welche Unternehmen davon betroffen sind

Die neuen Vorschriften sollen für in der EU ansässige Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro gelten. Auch Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro sind davon betroffen. Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, wenn mindestens 40 Millionen in der EU erwirtschaftet wurden, werden laut EU-Parlament ebenfalls einbezogen.

Nach dem Entwurf sollen die neuen Verpflichtungen je nach Größe des Unternehmens nach drei oder vier Jahren gelten. Kleinere Unternehmen können die Anwendung der neuen Vorschriften um ein weiteres Jahr verschieben.

Sanktionen in Planung

Der Gesetzesentwurf sieht auch Sanktionen und Kontrollmechanismen vor. Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, sind schadenersatzpflichtig und können von den nationalen Aufsichtsbehörden mit Sanktionen belegt werden. Zu den Sanktionen gehören Maßnahmen wie die namentliche Anprangerung („Naming and Shaming“), die Rücknahme der Waren eines Unternehmens vom Markt oder Geldstrafen von mindestens fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes. Nicht-EU-Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, sollen zudem von der öffentlichen Auftragsvergabe in der EU ausgeschlossen werden.

Erste Reaktionen auf das Lieferkettengesetz

Mittlerweile gibt es auch erste Reaktionen auf den Gesetzesentwurf. Während sich NGOs positiv zum jüngsten Gesetzesentwurf äußerten, kam von Wirtschaftsverbänden Kritik. So spricht die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) unter anderem von einem „Bumerang“. Karlheinz Kopf, Generalsekretär der WKÖ, kritisiert in diesem Zusammenhang: „Staatliche Hoheitsaufgaben können nicht einfach auf die Unternehmen abgewälzt werden.“

Aus Sicht der WKÖ würde sich nämlich der Entwurf für das EU-Lieferkettengesetz auf internationale Abkommen beziehen, deren Adressaten Staaten sind. Die Übertragung dieser Regelungen auf Unternehmen wäre daher „höchst problematisch“. Zudem befürchtet die WKÖ, dass die verschärften Sorgfaltspflichten zu zahlreichen bürokratischen Hürden für Unternehmen führen könnten. Im Rahmen der Trilogverhandlungen pocht die WKÖ daher auf Nachverhandlungen.

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Die drei Partner von RM Equity Partners (v.l.) Nicola Szekely, Eugen Benedikt Russ und Chris Wittlinger | (c) RM Equity Partners
Die drei Partner von RM Equity Partners (v.l.) Nicola Szekely, Eugen Benedikt Russ und Chris Wittlinger | (c) RM Equity Partners

Rund 50 Digital-Unternehmen mit etwa 600 Mitarbeiter:innen und mehr als 400 Millionen weltweiten Nutzer:innen – das ist das Portfolio der Liechtensteiner Private-Equity-Gesellschaft RM Equity Partners. Insgesamt hält diese eine halbe Milliarde Euro Assets under Management (AuM). Bekannte Portfolio-Unternehmen sind etwa die Outdoor-Plattform Bergfex aus Graz oder die deutsche Motorrad-Tour-App Calimoto.

Neue Bedeutung für zwei Buchstaben

Bis vor kurzem war die Gesellschaft Teil der Vorarlberger Russmedia-Gruppe, wie auch die zwei Buchstaben im Namen verraten. Nun befindet sich das PE-Unternehmen komplett im Besitz der drei Partner Eugen Benedikt Russ, Chris Wittlinger und Nicola Szekely. Somit bleibt es freilich zu einem Teil in der Vorarlberger Unternehmerfamilie Russ, die hinter Russmedia steht. Das RM bleibt als etablierter Name erhalten. Mit dem Slogan „Results matter“ bekommt es eine neue Bedeutung.

„Was das Team im vergangenen Jahrzehnt aufgebaut hat, macht uns stolz – und das ist erst das Fundament. Als völlig unabhängiges Unternehmen liegt unser Fokus nun ganz auf der Zukunft: der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Unternehmern und dem Aufbau beständiger, digitaler Unternehmen“, kommentiert Russ in einer Aussendung.

Bis zu 250 Millionen Euro pro Beteiligung

Die drei Partner investieren über die Gesellschaft ausschließlich eigenes Kapital und fokussieren klar auf Mehrheitsübernahmen und langfristige Beteiligungen. Bei einem Einzeldeal können nach Unternehmensangaben bis zu 150 Millionen Euro fließen, für eine Beteiligung insgesamt bis zu 250 Millionen. Dabei definiert RM Equity Partners klare Anforderungen, die auch auf der Website abzulesen sind: Das übernommene Unternehmen muss Marktführer oder starker Zweiter in seinem Segment sein und ein EBITDA über fünf Millionen Euro bzw. einen Nettoumsatz über 20 Millionen Euro vorweisen.

Gleichzeitig geben die Partner ihrerseits drei Versprechen: Kommt ein Unternehmen für einen Deal in Frage, bekomme es einen ersten Call innerhalb von 48 Stunden, eine konkrete Antwort innerhalb von sieben Tagen und, wenn ein Deal zustande kommt, dessen Abschluss innerhalb von acht Wochen. „Wenn es uns gefällt, sagen wir ja. Wenn nicht, sagen wir schnell nein. Hinter uns steht kein Investmentkomitee, und zwischen uns stehen keine Berater“, so die Partner auf der Homepage.

Zuletzt Verkauf von Alpy.com

Nach der Übernahme restrukturiere man dann nicht, aber unterstütze in jenen Bereichen, in denen man Expertise habe. Wiewohl RM Equity Partners als PE-Gesellschaft im Gegensatz zu einer VC-Gesellschaft nicht Exit-getrieben ist, sind auch Verkäufe übrigens keineswegs ausgeschlossen. Brutkasten berichtete erst im August vom Verkauf der Beteiligung Alpy.com. Es war der zweite Exit für die Gesellschaft in diesem Jahr.

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Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Das verschärfte EU-Lieferkettengesetz hat gesellschaftspolitische Auswirkungen, da es Unternehmen insbesondere für Kinder- oder Zwangsarbeit sowie Umweltverschmutzung in der Verantwortung sieht und strengere Verpflichtungen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards einführt. Dies soll dazu beitragen, Ausbeutung und Diskriminierung in der Lieferkette zu verhindern und nachhaltigeres Wirtschaften zu fördern. Das Gesetz bringt jedoch auch Kritik von Wirtschaftsverbänden hervor, die befürchten, dass die Sorgfaltspflichten zu bürokratischen Hürden für Unternehmen führen könnten.

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Das verschärfte EU-Lieferkettengesetz, für das die EU-Abgeordneten gestimmt haben, wird Unternehmen in der EU, die mehr als 250 Beschäftigte haben und weltweit einen Umsatz von über 40 Millionen Euro erwirtschaften, verpflichten, die Auswirkungen ihrer Partner in der Wertschöpfungskette auf die Menschenrechte und die Umwelt zu bewerten. Dabei werden auch Nicht-EU-Unternehmen, die einen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro haben und mindestens 40 Millionen in der EU erwirtschaften, einbezogen. Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, müssen mit Sanktionen wie Geldstrafen oder der Rücknahme der Waren vom Markt rechnen. Dies wird höchstwahrscheinlich zu mehr bürokratischen Hürden und Kosten führen, was von Wirtschaftsverbänden kritisiert wird. Nur Unternehmen, die ihre Lieferketten transparent und sauber halten, werden von diesen Veränderungen profitieren und ihre Glaubwürdigkeit sowie ihr Ansehen in der Branche stärken.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in sollten Sie sich mit diesem Artikel auseinandersetzen, da das Lieferkettengesetz sich auf die Verantwortlichkeit von Unternehmen in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Umweltbelange ihrer internationalen Lieferanten bezieht. Das bedeutet, dass Unternehmen, die in der EU ansässig sind oder in der EU Umsatz erwirtschaften, für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltaspekten in der gesamten Lieferkette verantwortlich gemacht werden können. Dadurch könnte es notwendig werden, Prozesse und Geschäftsmodelle neu zu überdenken und möglicherweise zu verändern, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in sind die neuen Vorschriften des EU-Lieferkettengesetzes relevant, da sie Auswirkungen auf viele in der EU ansässige Unternehmen haben werden. Insbesondere große Unternehmen mit weltweitem Umsatz, die für ihre Lieferketten verantwortlich sind, werden sich auf neue Verpflichtungen einstellen und möglicherweise Sanktionen und Prüfungen unterliegen müssen. Die Einhaltung der neuen Vorschriften und die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechts- und Umweltstandards in Lieferketten könnten für Unternehmen auch finanzielle Auswirkungen haben.

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in haben Sie eine Verantwortung für die Menschenrechte und den Umweltschutz. Das verschärfte EU-Lieferkettengesetz würde sicherstellen, dass in der EU ansässige Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro sowie Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro für die Einhaltung dieser Standards durch ihre internationalen Lieferanten verantwortlich gemacht werden. Das Gesetz würde auch Sanktionen und Kontrollmechanismen einführen, um sicherzustellen, dass Unternehmen, die diese Vorschriften nicht einhalten, zur Rechenschaft gezogen werden.

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Das EU-Parlament hat für ein verschärftes Lieferkettengesetz gestimmt, das in der EU ansässigen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro verpflichtet, für die Menschenrechte und Umweltpraktiken ihrer internationalen Lieferanten und Partner in der Wertschöpfungskette verantwortlich zu sein. Es sieht auch Sanktionen und Kontrollmechanismen vor. NGOs begrüßen den Entscheid, während Wirtschaftsverbände das Gesetz als problematisch und belastend für Unternehmen ansehen. Ein möglicher Effekt könnte sein, dass Unternehmen ihre Geschäftspraktiken in der Wertschöpfungskette stärker und nachhaltiger überwachen.

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • EU-Abgeordnete
  • Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro
  • Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro
  • Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, wenn mindestens 40 Millionen in der EU erwirtschaftet wurden
  • Nationale Aufsichtsbehörden
  • NGOs
  • Wirtschaftsverbände

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • EU-Abgeordneten
  • Zulieferer
  • Muttergesellschaften
  • Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, wenn mindestens 40 Millionen in der EU erwirtschaftet wurden
  • NGOs
  • Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)

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