15.02.2023

Lieferdienste – Einstige Krisengewinner schlittern in die Krise

Die einstigen Krisengewinner stecken nun selbst in der Krise. Der Boom der Lieferdienst-Branche ist nun endgültig vorbei.
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Lieferdienste geraten immer mehr in die Krise.
Lieferdienste geraten immer mehr in die Krise.

Die Pandemie hat einen Boom ausgelöst. Durch Lockdowns geschlossene Restaurants haben dazu geführt, dass gleich mehrere Essenzustelldienste aus dem Boden sprossen. Nun, wo das Leben wie vor der Corona-Krise wieder die Oberhand gewonnen hat, Lockdowns der Vergangenheit angehören und Gastrobesuche ohne Einschränkungen möglich sind, bekommt die Schnelllieferdienst-Branche ein Problem.

Erste Anbieter ziehen sich zurück

Während der Hochphase der Pandemie schnellte die Nachfrage an zugeliefertem Essen nach oben. So stieg das Geschäft der Lieferanten während der Gesundheitskrise um 50 Prozent an. Doch der Hype nimmt nun wieder ab. Anbieter, wie Jokr und zuletzt Flink haben sich wieder aus dem österreichischen Markt zurückgezogen.

Der einstige Riese am Markt „Gorrilas“, der noch vor kurzem mit einem mit einer Bewertung von drei Mrd. Euro als Star der Startup-Szene gefeiert wurde, ist nun vom türkischen Konkurrenten Getir übernommen worden. Zuvor hatte das Berliner Startup bereits wenige Monate nach seiner Gründung einen Wert von mehr als einer Milliarde Euro.

Teuerung und Zinspolitik setzen Lieferdiensten zu

Nils Wlömert von der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) führt den Niedergang der zuvor boomenden Branche unter anderem auf das Ende der Niedringzinsphase zurück. „Viele Startups sind aufgrund ihres typischerweise hohen Fremdkapitalanteils mit deutlich gestiegenen Kapitalkosten konfrontiert. Auch viele Investoren bevorzugen durch die gestiegenen Zinsen alternative Anlagen, was die Finanzierungsproblematik weiter verstärkt“, so Wlömert.

Hinzu kommen die Krisen der Gegenwart, die auch die Lieferdienste zu spüren bekommen. Aufgrund der Teuerungswelle würden immer weniger Bürger:innen beim Lieferdienst bestellen. Eine jüngst von Integral – im Auftrag von Iglo – veröffentlichte Umfrage zeigt, dass jede/r Vierte in Österreich sich weniger oft Lebensmittel nach Hause liefern lässt und stattdessen mehr selbst kocht.

Auch große Lieferdienste bekommen den abflauendem Boom mittlerweile zu spüren. Die Aktie von „Just Take Away“ hat seit ihrem Gang an die Börse, Ende 2020, 74 Prozent an Wert verloren. Das Berliner Food-Delivery Startup Yababa musste zudem aufgrund der hohen Inflation und einem geplatzten 10-Millionen Euro-Investment nach nur zwei Jahren Insolvenz anmelden.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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