03.05.2021

Lidl Österreich setzt auf klimaneutrales Sortiment

Der Diskonter Lidl Österreich erweitert sein Sortiment um klimaneutrale Produkte und trägt damit einem aktuellen Konsumentenbedürfnis Rechnung.
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Lidl klimaneutrales Sortiment
© Lidl Österreich

Im Zuge einer umfassenden Klimastrategie ist Lidl Österreich nicht nur langjähriger Partner von Mutter Erde, sondern treibt auch konsequent den Ausbau eines klimaneutralen Sortiments voran. 2019 startete der Diskonter mit der dauerhaften Listung des klimaneutralen, veganen „Next Level Burger“ sowie kurze Zeit später mit dem „Next Level Faschiertem“. Ende 2020 entschloss man sich dann dazu, das Sortiment der Bio-Eigenmarke „Ein gutes Stück Heimat“ umzustellen. Nun folgt der nächste Schritt mit den Produkten der Eigenmarke „Vemondo“ und den Reinigungsmitteln von „W5 Eco“. Ebenfalls klimaneutral sein werden Couscous, Reiswaffeln, Haferflocken, Ketchup und Ingwer-Shot von „Bio Organic“ sowie aktionsweise erhältliche Beauty-Produkte von „Cien Nature“.

Die durch den Anbau, die Produktion, den Transport und die Entsorgung entstehenden Emissionen werden durch das Unternehmen Climate Partner erhoben; Lidl Österreich gleicht diese dann in Folge durch die Unterstützung zertifizierter Klimaschutzprojekte (erneuerbare Energien in Indien, sauberes Trinkwasser in Eritrea, Aufforstung in Uganda) aus. „Unsere Kunden können sich durch die klimaneutral gekennzeichneten Produkte bewusst für klimafreundlichere Alternativen zu herkömmlichen Produkten entscheiden und tragen damit aktiv zur Ressourcenschonung und Biodiversität bei“, so Karsten Kremer, Geschäftsleiter Einkauf und Marketing bei Lidl Österreich. Für die Bio-Eigenmarke „Ein gutes Stück Heimat“ werden bereits zwei österreichische Alpenprojekte unterstützt.

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Nach einer Klage der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity im vergangenen Herbst wurde nun das Urteil in erster Instanz verkündet. Es ist noch nicht rechtskräftig.
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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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