21.06.2019

GmbH statt Non-Profit? Unklarheit bei Facebooks Libra Association

Mit seiner Digitalwährung Libra will der Facebook-Konzern den Payment-Bereich global auf den Kopf stellen. Doch die dazugehörige kolportierte gemeinnützige "Libra Association" scheint derzeit - entgegen anders lautenden Berichten - noch eine nicht registrierte Briefkastenfirma zu sein.
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Genf ist kolportierter Sitz der Libra Association
(c) fotolia.com - Sergii Figurnyi: Genf ist kolportierter Sitz der Libra Association

Es war eine Meldung die von vielen als markanter Einschnitt in die Entwicklung des globalen Payment-Markts gesehen wird: Der Facebook-Konzern konkretisierte diese Woche seine Pläne für eine eigene Digitalwährung und präsentierte „Libra“. Im Gegensatz zu bekannten Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum wird der Facebook-Token ein Stablecoin, ist also durch Fiat-Geld gedeckt und unterliegt damit nur geringen Wertschwankungen. Der Coin eignet sich daher nicht als Spekulationsobjekt, dafür – so die Intention – für den Alltag.

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Große Partner

Dahinter stehen neben Facebook eine Reihe großer Partner. So sind etwa die US-Amerikanischen Kreditkarten-Weltmarktführer Mastercard und Visa ebenso an Bord, wie PayPal, PayU und Stripe. Als „Marktplatz-Partner“ sind fürs Erste unter anderem eBay, die Booking Holdings (Betreiber u.a. von booking.com), Uber und Spotify dabei. Daneben kooperiert man mit Unternehmen aus dem Telekom- dem Blockchain-, dem VC- und dem Non-Profit-Bereich.

Zweiteiliges System: Calibra und Libra Association

Stichwort Non-Profit: Facebook baut für den für kommendes Jahr geplanten Launch nach eigenen Angaben ein zweiteiliges System auf. Zum einen startet man mit Calibra eine weitere gewinnorientierte Konzern-Tochter. Diese soll auf den Coin ausgerichtete Finanzdienstleistungen anbieten – auf Dauer etwa auch Kredite.

Auf der anderen Seite soll die (laut Facebook) im Schweizer Genf ansässige Libra Association Konzernangaben zufolge als „unabhängige, gemeinnützige Organisation“ die Libra-Reserven (Fiat-Geld, mit dem der Stablecoin gedeckt ist) verwalten und für die technische Umsetzung verantwortlich zeichnen. Mitglieder der Libra Association sollen u.a. die oben genannten Unternehmen sein. In Medienberichten ist von 28 Gründungsmitgliedern die Rede. Sie müssen laut Page der Association mindestens 10 Millionen US-Dollar einbringen und weitere Auflagen erfüllen.

Libra Networks: GmbH statt Non-Profit

Doch wie der auf die Berichterstattung über gemeinnützige Organisationen spezialisierte Journalist Ben Parker auf Twitter darlegt, ist das Konstrukt hinter Libra in Genf bislang keineswegs als Non-Profit-Organisation ausgelegt. Zumindest ist, im Gegensatz zu anders lautenden Berichten, noch keine entsprechende Organisation in Genf angemeldet worden. Stattdessen wurde am 2. Mai 2019 die Libra Networks S.à r.l. (société à responsabilité limitée – zu Deutsch: GmbH) registriert.

Facebook als 100prozentiger Eigentümer

Sie befindet sich derzeit zu 100 Prozent im Besitz der in Delaware gemeldeten Facebook Global Holdings II, LLC. Als Unternehmenszweck ist folgendes angegeben: „Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Finanzen und Technologie sowie Entwicklung und Vertrieb. Produktion von entsprechender Software und Infrastruktur, insbesondere im Zusammenhang mit Investitionstätigkeiten, Zahlungsverarbeitung, Finanzierung, Identitätsmanagement, Datenanalyse, Big Data, Blockchain und andere Technologien“.

Association als Briefkastenfirma

Wie Ben Parker weiter ausführt, suchte jedoch die (offenbar noch nicht registrierte) „Libra Association“ am 18. Juni in der Schweiz um die Schützung des Namens „Libra“ an. Spannend ist die dabei angegeben Adresse der Association: Quai de l’Ile 13, Gèneve 1204. Eine einfache Google-Recherche ergibt: Dort ist die Genfer Filiale der Co-Working-Kette Spaces zu finden – und man kann dort etwa über die Seite matchoffice.ch eine „virtuelle Büroadresse“ ab 92 Schweizer Franken pro Monat mieten. Im Gegensatz zur kommerziell orientierten Libra Networks und zu Calibra Inc., die bereits am 24. Jänner in Delaware registriert wurde, ist die Libra Association also derzeit allem Anschein nach noch eine Briefkastenfirma.

⇒ Zur offiziellen Page der Association

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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