17.12.2020

Lex Uber: „Hunderte Fahrer ab 1. Jänner ohne Job“

Am ersten Jänner tritt das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz ("Lex Uber") inkraft. Das bedeutet einen großen Einschnitt in der bisherigen Geschäftspraxis der Fahrtendienstleister.
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US Safety Report: Uber legt Zahlen zu tödlichen Unfällen und Vergewaltigungen offen - Uber-Quartalsbericht Q1 2020 - Lex Uber - UberX
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Ursprünglich hätte es bereits im September inkrafttreten sollen. Doch nach Verzögerungen wurde es erst Anfang Dezember im Nationalrat beschlossen und wird nun mit 1. Jänner wirksam. Die Rede ist vom neuen Gelegenheitsverkehrsgesetz, das medial oft als „Lex Uber“ bezeichnet wird, weil es den Spielraum internationaler Fahrtendienstleister ebenso wie traditioneller Taxiunternehmen regeln soll.

Diese Änderungen bringt Lex Uber

Die genaue Ausgestaltung von „Lex Uber“ ist erst seit knapp vor dem Beschluss bekannt und bringt einige gravierende Neuerungen. Ab 1. Jänner gibt es nur mehr ein Gewerbe – Taxi und Mietwagen unterliegen künftig denselben Bestimmungen. Eine davon ist, das Fahrerinnen und Fahrer einen Taxischein haben müssen. Zudem gelten Mindestpreise für vorbestellte Fahrten, die allerdings von den einzelnen Bundesländern festgelegt werden müssen. Auch eine Flexibilisierung der Tarife für vorbestellte Fahrten wurde beschlossen, diese tritt allerdings erst mit März in Kraft. In der Zwischenzeit können lediglich Taxidienste mit geeichten Taxametern Fahrten anbieten.

Das hat auch Auswirkungen auf das Angebot von Uber: „Mit dem neuen Gesetz wird auch für Mobilitätsdienstleister wie Uber eine Möglichkeit geschaffen, weiterhin in Österreich zu bleiben. Allerdings müssen wir unser Service UberX vorübergehend pausieren, bis die flexiblen Tarife am 1. März 2021 in Kraft treten. Bis dahin steht KundInnen jedoch die Option ‚Uber Taxi‘ in der Uber App zur Verfügung“, heißt es von Österreich-Chef Martin Essl in einer Aussendung des Unternehmens.

Uber Österreich-Chef Essl mit gemischten Gefühlen, Opposition tobt

Die Mindestpreise begrüßt Essl explizit: „Ein angemessener Mindestpreis gibt FahrerInnen Sicherheit, dass sich ihre Arbeit auch lohnt. Wir begrüßen und unterstützen diesen Schritt der Regierung. Vorab festgelegte Preise schaffen zudem Transparenz und Sicherheit für KonsumentInnen. Bereits vor Fahrtantritt wissen sie, mit welchen Kosten sie rechnen müssen“.

Anders steht der Uber-Chef naturgemäß zur Taxischein-Pflicht. „Für hunderte Mietwagenunternehmer und deren FahrerInnen ist das neue Gesetz ein herber Rückschlag. Obwohl wir ein umfangreiches Angebot zur Unterstützung unserer Partner im Lizenzierungsprozess aufgesetzt haben, werden aufgrund der deutlich höheren Eintrittshürden zahlreiche FahrerInnen ohne entsprechenden Taxischein ihren Zugang zur Uber Plattform verlieren“, so Essl. Und er fügt an: „Das neue Gesetz schafft zwar einheitliche Bedingungen, die Mietwagenbranche ist aber dennoch im Nachteil, da MietwagenfahrerInnen zuerst eine Taxiprüfung ablegen müssen, um weiterhin arbeiten zu können. Für Funkzentralen und TaxiunternehmerInnen eröffnen sich wiederum zusätzliche Geschäftsfelder“.

Scharfe Kritik am novellierten Gelegenheitsverkehrsgesetz gibt es übrigens von den Oppositionsparteien SPÖ und FPÖ. Sie sehen im „Lex Uber“ eine klare Bevorteiligung des US-Konzerns und äußern Befürchtungen zu möglichem Lohndumping bzw. gar einer Existenz-Bedrohung der Taxibranche.

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V.l.: Philipp von Lattorff, Johanna Pirker, Georg Kopetz und Dietrich Haubenberger bilden die Arbeitsgruppe
V.l.: Philipp von Lattorff, Johanna Pirker, Georg Kopetz und Dietrich Haubenberger bilden die Arbeitsgruppe "Science to Business" von Forwit | (c) Johannes Zinner

Die Verhandlungen zur gemeinsamen europäischen Gesellschaftsform EU Inc. bewegen sich langsam auf die Zielgerade zu. Mitsprache haben dabei nicht nur die EU-Kommission, die bereits im März ihren Entwurf vorlegte, und das EU-Parlament, das letztlich über das Regelwerk abstimmen wird, sondern auch der Rat der EU, also die Regierungen der Mitgliedstaaten. In der zweiten Reihe machen zudem einige mächtige Interessensvertretungen, etwa mehrere nationalstaatliche Notariatsverbände, ihren Einfluss geltend.

Eines zeichnet sich dabei bereits klar ab: Die Verhandlungen laufen auf einen Kompromiss hinaus, wie brutkasten bereits analysierte. Bereits der Kommissionsentwurf war eine im Vergleich zu den ursprünglichen Forderungen der im Startup-Umfeld formierten Initiative „EU-INC“ abgespeckte Version. Dass es in den Verhandlungen zu Abänderungen im Sinne der Initiative kommt, ist höchst unwahrscheinlich. Vielmehr stehen Streichungen zentraler Punkte im Raum, die für die Initiative zum Kern des Vorhabens zählen.

„Once in a generation-Chance für Österreich und Europa“

Diese adressiert nun auch die Arbeitsgruppe „Science to Business“ des österreichischen Rats für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung (Forwit) in einem offenen Brief an mehrere österreichische Regierungsmitglieder. Der Arbeitsgruppe gehören TTTech-Gründer Georg Kopetz, Informatik-Professorin Johanna Pirker, Neurologe Dietrich Haubenberger und Philipp von Lattorff, Aufsichtsratsvorsitzender des Boehringer Ingelheim Regional Center Vienna, an.

Die EU Inc. sei eine „once in a generation-Chance für Österreich und Europa“, heißt es im offenen Brief. Während die Bundesregierung mit der strategischen öffentlichen Beschaffung und der Errichtung eines Dachfonds bereits zwei „kritische Schwachstellen“ im Wissenstransfer in Österreich angehe, könne dies gemeinsam mit der EU mit der EU Inc. auch beim Thema Skalierung „schlagkräftig“ gelingen.

Regierung soll sich für zentrales Handelsregister und Mitarbeiter:innenbeteiligung einsetzen

Zwei aus Sicht von Forwit dafür maßgebliche Elemente der EU Inc., nämlich ein zentrales europäisches Handelsregister und eine standardisierte Mitarbeiter:innenbeteiligung, würden aber aktuell drohen, im Zuge der Verhandlungen gestrichen zu werden. Ersteres brauche man, damit es sich bei der EU Inc. tatsächlich um einen europäischen Standard handle, zweiteres, damit europäische Wachstumsunternehmen im Wettbewerb um Talente bestehen könnten. Zudem betont die Forwit-Arbeitsgruppe auch die Möglichkeiten, die die neue Gesellschaftsform KMU im Allgemeinen bieten könne.

Entsprechend fordert sie die Regierungsmitglieder im offenen Brief konkret dazu auf, sich in den Verhandlungen für das zentrale Handelsregister und die Mitarbeiter:innenbeteiligung einzusetzen, ebenso wie für die freie Wahl des Registrierungssitzes, den Zugang für alle Unternehmen und die Geltung des lokalen Arbeits- und Steuerrechts. Und zudem „die EU Inc. als Bestandteil der Umsetzung der Industriestrategie 2035 zu erachten und in der Folge entsprechend mitzugestalten.“ Man stehe den Adressat:innen und der gesamten Bundesregierung „für eine Vertiefung und Begleitung der österreichischen Position selbstverständlich zur Verfügung.“

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