17.12.2020

Lex Uber: „Hunderte Fahrer ab 1. Jänner ohne Job“

Am ersten Jänner tritt das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz ("Lex Uber") inkraft. Das bedeutet einen großen Einschnitt in der bisherigen Geschäftspraxis der Fahrtendienstleister.
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US Safety Report: Uber legt Zahlen zu tödlichen Unfällen und Vergewaltigungen offen - Uber-Quartalsbericht Q1 2020 - Lex Uber - UberX
(c) Adobe Stock - lindaparton

Ursprünglich hätte es bereits im September inkrafttreten sollen. Doch nach Verzögerungen wurde es erst Anfang Dezember im Nationalrat beschlossen und wird nun mit 1. Jänner wirksam. Die Rede ist vom neuen Gelegenheitsverkehrsgesetz, das medial oft als „Lex Uber“ bezeichnet wird, weil es den Spielraum internationaler Fahrtendienstleister ebenso wie traditioneller Taxiunternehmen regeln soll.

Diese Änderungen bringt Lex Uber

Die genaue Ausgestaltung von „Lex Uber“ ist erst seit knapp vor dem Beschluss bekannt und bringt einige gravierende Neuerungen. Ab 1. Jänner gibt es nur mehr ein Gewerbe – Taxi und Mietwagen unterliegen künftig denselben Bestimmungen. Eine davon ist, das Fahrerinnen und Fahrer einen Taxischein haben müssen. Zudem gelten Mindestpreise für vorbestellte Fahrten, die allerdings von den einzelnen Bundesländern festgelegt werden müssen. Auch eine Flexibilisierung der Tarife für vorbestellte Fahrten wurde beschlossen, diese tritt allerdings erst mit März in Kraft. In der Zwischenzeit können lediglich Taxidienste mit geeichten Taxametern Fahrten anbieten.

Das hat auch Auswirkungen auf das Angebot von Uber: „Mit dem neuen Gesetz wird auch für Mobilitätsdienstleister wie Uber eine Möglichkeit geschaffen, weiterhin in Österreich zu bleiben. Allerdings müssen wir unser Service UberX vorübergehend pausieren, bis die flexiblen Tarife am 1. März 2021 in Kraft treten. Bis dahin steht KundInnen jedoch die Option ‚Uber Taxi‘ in der Uber App zur Verfügung“, heißt es von Österreich-Chef Martin Essl in einer Aussendung des Unternehmens.

Uber Österreich-Chef Essl mit gemischten Gefühlen, Opposition tobt

Die Mindestpreise begrüßt Essl explizit: „Ein angemessener Mindestpreis gibt FahrerInnen Sicherheit, dass sich ihre Arbeit auch lohnt. Wir begrüßen und unterstützen diesen Schritt der Regierung. Vorab festgelegte Preise schaffen zudem Transparenz und Sicherheit für KonsumentInnen. Bereits vor Fahrtantritt wissen sie, mit welchen Kosten sie rechnen müssen“.

Anders steht der Uber-Chef naturgemäß zur Taxischein-Pflicht. „Für hunderte Mietwagenunternehmer und deren FahrerInnen ist das neue Gesetz ein herber Rückschlag. Obwohl wir ein umfangreiches Angebot zur Unterstützung unserer Partner im Lizenzierungsprozess aufgesetzt haben, werden aufgrund der deutlich höheren Eintrittshürden zahlreiche FahrerInnen ohne entsprechenden Taxischein ihren Zugang zur Uber Plattform verlieren“, so Essl. Und er fügt an: „Das neue Gesetz schafft zwar einheitliche Bedingungen, die Mietwagenbranche ist aber dennoch im Nachteil, da MietwagenfahrerInnen zuerst eine Taxiprüfung ablegen müssen, um weiterhin arbeiten zu können. Für Funkzentralen und TaxiunternehmerInnen eröffnen sich wiederum zusätzliche Geschäftsfelder“.

Scharfe Kritik am novellierten Gelegenheitsverkehrsgesetz gibt es übrigens von den Oppositionsparteien SPÖ und FPÖ. Sie sehen im „Lex Uber“ eine klare Bevorteiligung des US-Konzerns und äußern Befürchtungen zu möglichem Lohndumping bzw. gar einer Existenz-Bedrohung der Taxibranche.

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(c) Karin Hackl Wirtschaftsagentur Wien

Die Stadt Wien und die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien haben die Einreichphase für ihr gemeinsames Finanzierungsinstrument Wiener Wachstum gestartet. Insgesamt stehen dafür sieben Millionen Euro Startkapital zur Verfügung. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis wachstumsorientierter Unternehmen zu stärken und ihnen die nächsten Entwicklungsschritte zu ermöglichen.

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Wer kann sich bewerben?

Das Angebot richtet sich an Wiener Startups, Scaleups sowie KMU aus der Gesundheits- und Digitalwirtschaft. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen aus den Bereichen Life Sciences, Medizintechnik, Pharma und Diagnostik sowie Software, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und Cybersecurity.

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Keine klassische Förderung, sondern eine Beteiligung

Bei Wiener Wachstum handelt es sich nicht um eine klassische Förderung, sondern um eine Finanzierung. Die vereinbarte Summe wird vollständig an die Unternehmen ausbezahlt. Im Gegenzug führen erfolgreiche Unternehmen später einen vertraglich vereinbarten Anteil ihrer Gewinne an Wiener Wachstum zurück. Diese sollen künftig für weitere Unternehmensfinanzierungen eingesetzt werden und damit einen langfristigen Finanzierungskreislauf schaffen.

„Wir beschreiten mit Wiener Wachstum einen ganz neuen Weg abseits unserer bestehenden Fördermöglichkeiten“, erklärt Vizebürgermeisterin und Wirtschaftsstadträtin Barbara Novak. Die Finanzierung stärke die Eigenkapitalbasis der Unternehmen und werde flexibel an deren Anforderungen angepasst.

Pro Unternehmen sind Finanzierungen zwischen 100.000 und 500.000 Euro möglich. Dabei kommen beispielsweise direkte Unternehmensbeteiligungen oder eigenkapitalähnliche Finanzierungen, etwa in Form qualifizierter Nachrangdarlehen, infrage. Bei direkten Beteiligungen liegt die Beteiligungsquote bei maximal 25 Prozent. Der vorgesehene Beteiligungszeit beträgt sieben bis zehn Jahre mit einer klaren Exitstrategie. Die konkreten Konditionen werden individuell vereinbart.

Einreichungen ab sofort möglich

Interessierte Unternehmen können sich ab sofort über die Website der Wirtschaftsagentur Wien für eine Finanzierung bewerben. Eine fixe Einreichfrist gibt es nicht. Nach einer ersten Prüfung der eingereichten Unterlagen folgen Gespräche über ein mögliches Investment sowie eine vertiefte Unternehmensprüfung. Der gesamte Prozess kann laut Wirtschaftsagentur Wien vier bis sechs Monate dauern.

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