11.03.2019

Let’s Meet: Christoph Richter nutzt CBD-Zwangspause für neue App

Christoph Richter (u.a. ehem. Zoomsquare, Blattgold) macht seinem Ruf als Serial Entrepreneur alle Ehre. Mit der neuen App "Let's Meet" wollen er und das Blattgold-Team die Freunde-Suche für Offline-Aktivitäten erleichtern.
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Christoph Richter nutzt Blattgold-'Zwangspause
(c) der brutkasten / Dominik Perlaki: Christoph Richter mit Blattgold-Fläschchen

„Niemand sagt: ‚Oida, es war gestern so geil im Internet‘. Die wirklich coolen Erlebnisse hat man offline“, sagt Christoph Richter. Mit der neuen App „Let’s Meet“ wollen er und sein Team User bei der Organisation dieser Offline-Aktivitäten unterstützen. Angelehnt an Instagram-Stories kann man in der App ein 15-sekündiges Video einstellen, mit dem man nach Begleitung für Sport, Museumsbesuche, Mittagessen und Co. sucht. Andere User können ebenfalls mit einem 15-sekündigen Video antworten. Ausgespielt werden die Videos in einem Feed, in dem man derzeit nach Kategorien wie „Sport“ und „Kultur“ filtern kann. Nach einigen Stunden (derzeit 24, zukünftig 5) werden die Videos wieder gelöscht. Der Login funktioniert über Facebook.

+++ Christoph Richter: “Die legalen CBD-Produkte am Markt werden verboten” +++

Noch kein Business-Modell für „Let’s Meet“

Heute launchte die „Let’s Meet“-App für iOS im App Store. Vorerst ist sie auf Wien begrenzt. „Wir wollen so die App mit einer größeren Gruppe von Leuten testen. In zwei Wochen wollen wir eine Android-Version haben. Sukzessive wollen wir auf weitere österreichische Städte erweitern“, sagt Richter. Ein Business-Modell gibt es derzeit noch nicht. „Bei so einer App muss man einmal eine kritische Masse an Usern erreichen. Dann gibt es einige Möglichkeiten“, sagt Richter. Angedacht seien für die Zukunft etwa der Verkauf von „Virtual Goods“ wie Emojis, wie es in Asien bereits etabliert sei, oder der Ticket-Verkauf direkt in der App.

„Zwangspause“ für CBD-Startup-Team

Im Hintergrund des App-Launchs steht eine „Zwangspause“ mit dem Blattgold-Team (Anm.: Richters CBD-Startup) nach dem CBD-Erlass der Bundesregierung im vergangenen Dezember. „Mitte Jänner hat dann die EU entschieden, dass sämtliche CBD-Produkte eine Novel-Food-Lizenz brauchen. Die haben wir beantragt, das dauert aber“, erzählt Richter. Bis dahin habe man alle Aktivitäten bei Blattgold eingestellt und die Partner Informiert, den Vertrieb der CBD-Produkte zu pausieren. „Wir wollten die Zeit, die wir von der lieben Regierung bekommen haben, aber sinnvoll nutzen“, erzählt Richter. Gerade einmal vier Wochen seien zwischen der Idee zu „Let’s Meet“ und dem nunmehrigen Launch vergangen.

Viel Potenzial für Updates

Entsprechend viel Potenzial bleibt für weitere Updates übrig. So seien in Zukunft auch geschlossene Gruppen zu bestimmten Themen wie „Pokémon Go“ oder „Startup Community“ angedacht. Die Aktivitäten sollen zudem schon bald nach Nähe gerankt werden. „Wenn es etwa um ein Mittagessen geht, ist es natürlich sinnvoll, die Videos der Leute im selben Gebäude zuerst angezeigt zu bekommen“, sagt Richter. Und mit Facebook führe man bereits Gespräche, den dort ermittelten „Freundschafts-Grad“ in den Algorithmus einfließen zu lassen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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