11.03.2019

Let’s Meet: Christoph Richter nutzt CBD-Zwangspause für neue App

Christoph Richter (u.a. ehem. Zoomsquare, Blattgold) macht seinem Ruf als Serial Entrepreneur alle Ehre. Mit der neuen App "Let's Meet" wollen er und das Blattgold-Team die Freunde-Suche für Offline-Aktivitäten erleichtern.
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Christoph Richter nutzt Blattgold-'Zwangspause
(c) der brutkasten / Dominik Perlaki: Christoph Richter mit Blattgold-Fläschchen

„Niemand sagt: ‚Oida, es war gestern so geil im Internet‘. Die wirklich coolen Erlebnisse hat man offline“, sagt Christoph Richter. Mit der neuen App „Let’s Meet“ wollen er und sein Team User bei der Organisation dieser Offline-Aktivitäten unterstützen. Angelehnt an Instagram-Stories kann man in der App ein 15-sekündiges Video einstellen, mit dem man nach Begleitung für Sport, Museumsbesuche, Mittagessen und Co. sucht. Andere User können ebenfalls mit einem 15-sekündigen Video antworten. Ausgespielt werden die Videos in einem Feed, in dem man derzeit nach Kategorien wie „Sport“ und „Kultur“ filtern kann. Nach einigen Stunden (derzeit 24, zukünftig 5) werden die Videos wieder gelöscht. Der Login funktioniert über Facebook.

+++ Christoph Richter: “Die legalen CBD-Produkte am Markt werden verboten” +++

Noch kein Business-Modell für „Let’s Meet“

Heute launchte die „Let’s Meet“-App für iOS im App Store. Vorerst ist sie auf Wien begrenzt. „Wir wollen so die App mit einer größeren Gruppe von Leuten testen. In zwei Wochen wollen wir eine Android-Version haben. Sukzessive wollen wir auf weitere österreichische Städte erweitern“, sagt Richter. Ein Business-Modell gibt es derzeit noch nicht. „Bei so einer App muss man einmal eine kritische Masse an Usern erreichen. Dann gibt es einige Möglichkeiten“, sagt Richter. Angedacht seien für die Zukunft etwa der Verkauf von „Virtual Goods“ wie Emojis, wie es in Asien bereits etabliert sei, oder der Ticket-Verkauf direkt in der App.

„Zwangspause“ für CBD-Startup-Team

Im Hintergrund des App-Launchs steht eine „Zwangspause“ mit dem Blattgold-Team (Anm.: Richters CBD-Startup) nach dem CBD-Erlass der Bundesregierung im vergangenen Dezember. „Mitte Jänner hat dann die EU entschieden, dass sämtliche CBD-Produkte eine Novel-Food-Lizenz brauchen. Die haben wir beantragt, das dauert aber“, erzählt Richter. Bis dahin habe man alle Aktivitäten bei Blattgold eingestellt und die Partner Informiert, den Vertrieb der CBD-Produkte zu pausieren. „Wir wollten die Zeit, die wir von der lieben Regierung bekommen haben, aber sinnvoll nutzen“, erzählt Richter. Gerade einmal vier Wochen seien zwischen der Idee zu „Let’s Meet“ und dem nunmehrigen Launch vergangen.

Viel Potenzial für Updates

Entsprechend viel Potenzial bleibt für weitere Updates übrig. So seien in Zukunft auch geschlossene Gruppen zu bestimmten Themen wie „Pokémon Go“ oder „Startup Community“ angedacht. Die Aktivitäten sollen zudem schon bald nach Nähe gerankt werden. „Wenn es etwa um ein Mittagessen geht, ist es natürlich sinnvoll, die Videos der Leute im selben Gebäude zuerst angezeigt zu bekommen“, sagt Richter. Und mit Facebook führe man bereits Gespräche, den dort ermittelten „Freundschafts-Grad“ in den Algorithmus einfließen zu lassen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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