25.02.2020

Lernsieg: Lehrergewerkschaft will Gewinnbeteiligung für Lehrer

Wie erwartet, gibt sich die Lehrergewerkschaft mit dem Relaunch der Lehrerbewertungs-App Lernsieg nach einem positiven Bescheid der Datenschutzbehörde nicht zufrieden. Im Zuge von mehreren Klagen will man auch die Möglichkeit einer Gewinnbeteiligung für Lehrer prüfen.
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Lernsieg - Lehrergewerkschaft will Gewinnbeteiligung für Lehrer
(c) der brutkasten: Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan

Nach dem gestrigen Relaunch der Lehrerbewertungs-App Lernsieg – der brutkasten berichtete – gibt sich die Lehrergewerkschaft wenig überraschend nicht zufrieden. Die Meinung zur App habe sich seit dem ersten Launch im November nicht geändert, sagt Paul Kimberger, Vorsitzender der Plichtschullehrer-Vertreter gegenüber dem Standard. Was den positiven Bescheid der Datenschutzbehörde anbelangt, auf den sich Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan bezieht, sieht der Gewerkschafter eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, da Schüler-Interessen dabei über Lehrer-Interessen gestellt würden. Aufhorchen lässt Kimberger gegenüber dem Standard auch mit der Idee einer Gewinnbeteiligung für Lehrer an der App.

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Kimberger will Lernsieg-Gewinnbeteiligung für Lehrer prüfen

Diese wolle man im Rahmen von fünf Musterklagen prüfen, die bereits vergangenes Jahr aufgesetzt wurden, deren Verfahren nun sukzessive anlaufen werden. Die zentralen Themen dieser Klagen bleiben Datenschutz und Persönlichkeitsrechte der Lehrer. Da immerhin Lehrerdaten der Grundpfeiler des Lernsieg-Geschäftsmodells seien, müsse man aber auch klären, ob den Lehrern nicht ein Teil vom Kuchen zustehe, so Kimberger gegenüber dem Standard.

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Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 24. Februar 2020

Noch keine Gewinne – Geschäftsmodell in Arbeit

Gründer Benjamin Hadrigan hatte erst gestern gesagt, dass er „keine große Angst“ vor den ausstehenden Klagen hat. In Sachen Gewinnbeteiligung wäre für die Lehrer derzeit auch noch nichts zu holen. Denn bislang ist die App, die laut Hadrigan auch gestern wieder zumindest fünftstellige Download-Zahlen erreichte, nicht monetarisiert. Man arbeite am Geschäftsmodell, erklärte der Gründer gestern. Einerseits wolle man über Lernsieg Nachhilfe-Angebote vermitteln, andererseits wolle man Werbung von passenden Kunden schalten.

„Zu McDonalds und Red Bull als Werbenden sagen wir entschieden Nein. Es wird natürlich keine Werbung geben, die Kinder verstören kann“, so der Gründer. Potenzielle Werbende wie Libro und Pagro, die über die App Schulartikel bewerben, könne er sich hingegen gut vorstellen. Im Zuge dessen stellte Hadrigan auch klar, dass man keine User-Handynummern verkaufen werde – entsprechende Bedenken waren zuvor öffentlich ins Spiel gebracht worden.

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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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